Daimler „Eine Kultur der Rechtlosigkeit etabliert“

Dir Firmenkultur im Umgang mit Führungskräften sei bei Daimler zu einem Kulturdesaster verkommen, sagt der Rechtsanwalt Stefan Nägele. Quelle: dpa Picture-Alliance

Anwalt Stefan Nägele vertritt seit vielen Jahren Führungskräfte auch von Daimler. Wer ihn einschaltet, hat Ärger mit dem Unternehmen. Das hat sein Bild geprägt: Bei dem Autobauer habe es einen „schleichenden Kulturwandel“ vor allem im Umgang mit Führungskräften gegeben, der zu einem „Kulturdesaster“ verkommen sei, sagt er. In keinem Unternehmen kenne er „eine solche die Rechtsordnung umgehende Struktur“. Daimler sieht das anders.

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Bei Daimler läuft ein umfangreiches Sparprogramm – und tausende Mitarbeiter sollen von der Gehaltsliste verschwinden. Offiziell sollen sie freiwillig gehen – doch viele fühlen sich aus dem Unternehmen gedrängt. Zur Gruppe der Nicht-Mehr-Erwünschten zählen auch  viele Führungskräfte. Eine umstrittene Rolle spielt das sogenannte JobForum. Eigentlich soll diese interne Plattform Beschäftigte, deren Tätigkeiten entfallen, auf andere Stellen im Konzern vermitteln. Doch Betroffene haben den Eindruck, dass sie so zum Ausstieg „motiviert“ werden sollen – etwa indem ihnen neue, nicht ihrer Qualifikation entsprechende „Projektaufgaben“ übertragen werden. 

Einige von denen, die sich ungerecht behandelt fühlen, suchen den Rat eines mitunter ungemütlichen Stuttgarter Arbeitsrechtlers: Stefan Nägele. Der 65-Jährige hat Dutzende Prozesse gegen Daimler geführt, einige seiner Mandanten musste Daimler nach einer Kündigung weiter beschäftigen. Er stritt mit dem Autobauer um Werkverträge, um die Frage, wann jemand in Rente gehen muss und um die interne Einstufung. Aus seiner Sicht ist das JobForum nur die Spitze eines Eisbergs. Denn bei Daimler habe es einen „schleichenden Kulturwandel“ vor allem im Umgang mit Führungskräften gegeben, der zu einem „Kulturdesaster“ verkommen sei, meint er. 

Nägele, dessen Kanzlei auch Mitarbeiter von Siemens, Porsche, Audi, BMW oder Bosch vertritt, meint: „In keinem dieser Unternehmen gibt es eine solche, die Rechtsordnung umgehende Struktur, wie wir sie im Hause Daimler feststellen.“ Den Vorwurf der Rechtswidrigkeit weist Daimler „entschieden zurück. Er entbehrt jeglicher Grundlage.“ Daimler halte sich „konsequent an rechtliche Vorgaben und die geltenden Gesetze“.

Nägele sieht das anders – und führt im Interview mit der WirtschaftsWoche auch Beispiele an. Was Daimler und der Betriebsrat zu den Vorwürfen sagen, lesen Sie am Ende des Interviews.

Stefan Nägele, Anwalt für Arbeitsrecht, vertritt regelmäßig Führungskräft von Daimler. Quelle: Presse

Herr Nägele, Sie haben eine Kanzlei für Arbeitsrecht in Stuttgart und Sie vertreten Unternehmen, Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer und Führungskräfte. Bezüglich Daimler sprechen Sie von einem „schleichenden Kulturwandel“, der zu einem „Kulturdesaster“ verkommen sei. Was meinen Sie damit? 
Nägele: Daimler hat seine Führungskräfte zu Lemmingen erzogen. Das Unternehmen missbilligt jede Art von Widerspruch. Schnell wird man als nicht mehr zugehörig eingestuft und entsprechend behandelt. Das ist dann schlimmer als in jedem Ehekrach. Vor allem aber ignoriert Daimler im Verhältnis zu seinen Führungskräften unsere Rechtsordnung. 

Welche Beispiele haben Sie dafür? 
Nägele: Der Ursprung liegt lange zurück. Schon im Dezember 2001 gab es bei Daimler eine Verabredung zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat, wonach Mitarbeiter der Führungsebene 3 oder höher als leitende Angestellte behandelt werden sollten. 

Zu der Ebene 3 zählen Senior Manager und Abteilungsleiter… 
Nägele: Genau. Doch schon laut Betriebsverfassungsgesetz ist nur derjenige leitender Angestellte, der zum Beispiel dazu berechtigt ist, selbständig Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen, oder dem Prokura erteilt ist. Das trifft auf Mitarbeiter der Ebene 3 ganz überwiegend nicht zu. Vorteil der Vereinbarung für Daimler: Für leitende Angestellte gelten die Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat nicht, zum Beispiel die Standort- und Beschäftigungssicherungsgarantie bis Ende 2029. Auch die Höchstarbeitszeiten, wie sie im Arbeitszeitgesetz festgeschrieben sind, sind nicht zu beachten. Auch auf der Vergütungsseite sind die leitenden Angestellten einer willkürlichen Entgeltpolitik des Unternehmens ausgeliefert. 

Was bedeutet die Vereinbarung mit dem Betriebsrat? 
Nägele: Diese Mitarbeiter dürfen nicht an der Wahl des Betriebsrates teilnehmen und werden auch nicht vom Betriebsrat vertreten, obwohl der für sie zuständig wäre. Dass der Betriebsrat diese Politik mitträgt, ist der eigentliche Skandal. Die Betriebsräte wissen um das Problem und lassen die Führungskräfte im Regen stehen. Damit wird es Daimler leicht gemacht, diesen Mitarbeitern Sand in die Augen zu streuen und glauben zu machen, dass man sie einfach kündigen könne. Dabei ist die Vereinbarung mit dem Betriebsrat rechtlich nicht haltbar, auch nicht die standardmäßigen Mitteilungen an die Führungskräfte, sie seien leitende Angestellte.

Wie können Sie das belegen? 
Nägele: In Prozessen, die ich gegen Daimler führte – und das war eine signifikante Anzahl – haben die Gerichte regelmäßig geurteilt, dass Mitarbeiter der Ebene 3 keine leitenden Angestellten sind. Und die meisten E2er, also diejenigen zwei Ebenen unterhalb des Vorstandes, auch nicht. Trotz der zahlreichen Gerichtsentscheidungen behandelt Daimler Mitarbeiter der Ebene 3 bis heute als leitende Angestellte. Und bis heute trägt Daimler das vor Gericht auch immer wieder so vor, und beruft sich darauf, dass E3er leitende Angestellte seien. Das Unternehmen Daimler akzeptiert die eindeutige Rechtslage nicht. 

Haben Sie noch ein weiteres Beispiel? 
Nägele: Ja. Bei Daimler wurde vor zig Jahren einmal eingeführt, dass alle Führungskräfte mit 60 Jahren aus dem Unternehmen ausscheiden müssen. Das wurde dann auch so vertraglich fixiert. Doch mit 60 Jahren können die Wenigsten schon eine ungekürzte Altersrente in Anspruch nehmen. Also urteilte das Bundesarbeitsgericht im Januar 2017, dass die Regel rechtswidrig sei, da sie altersdiskriminierend ist. Dann entwickelte Daimler das System weiter – Mitarbeiter sollen jetzt mit 63 Jahren ausscheiden. Doch diese neue Regelung ist aus identischen Gründen unwirksam. Sie wäre nur dann gültig, wenn der Abschied zu dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Mitarbeiter seine ungekürzte Rente beziehen kann, also aktuell im Alter von 67. In Kenntnis der Rechtsprechung hat Daimler also erneut ein rechtswidriges System geschaffen und beharrt auf dieser Regelung. Die Mitarbeiter müssen laufend ihr Recht, bis 67 arbeiten zu dürfen, einklagen. Daimler rechnet auch seine Frühverrentungsmodelle mit dem Rentenalter 63.

Sie vertreten doch auch Mitarbeiter von Siemens, Porsche, Audi, BMW oder Bosch – wie sieht es dort aus? 
Nägele: In keinem Unternehmen, aus dem wir Mitarbeiter vertreten, stellen wir als Kanzlei vergleichbare Verhältnisse fest. In keinem dieser Unternehmen gibt es eine solche, die Rechtsordnung umgehende Struktur, wie wir sie im Hause Daimler feststellen. 

Wann ist aus Ihrer Sicht die Stimmung bei Daimler gekippt? 
Nägele: Bis zum Jahr 2006 waren die Streitigkeiten mit dem Unternehmen unauffällig. So, wie sie in jedem Unternehmen vorkommen. Doch dann hat es sich schlagartig verändert. Damals wurde das Neue Management Modell eingeführt. 1000 Führungskräfte sollten das Unternehmen verlassen.

Personalchef Porth mit „breitem Rücken“ / Daimlers Stellungnahme

In einer Betriebsratszeitung hieß es damals, dass mit der Umsetzung des neuen Management Modells „der größte Umbau“ stattfinde, „den wir in den Verwaltungsbereichen dieses Unternehmens je erlebt haben“. Den Beschäftigten werde „ein hohes Maß an Flexibilität abverlangt“: Es werde Versetzungen auch über Standortgrenzen hinaus geben. Führungskräfte würden erleben, wie zunächst ihre Strukturstelle und dann ihr Status verschwinde. Auch Abgruppierungen würden „in manchen Fällen unvermeidbar sein“. Wie kam das bei Ihnen an? 
Nägele: Wir hatten plötzlich massenhaft Daimler-Mandate. Das Unternehmen spiegelte den Führungskräften vor, sie hätten keine Rechte, nur die Wahl einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben oder gekündigt zu werden. Die, die am Ende gekündigt wurden, haben ihre Prozesse gewonnen. Die Leute mussten teilweise wieder eingestellt werden und sind zum Teil heute noch dort tätig. 

Woher kommt diese Kultur bei Daimler
Nägele: Sie ist mit der Ära des ehemaligen Vorstandschefs Dieter Zetsche eingezogen. Ob er einen Beitrag dazu leistete, mag ich aber nicht beurteilen. Wer allerdings einen sehr breiten Rücken hat, ist Personalchef Wilfried Porth. Unter ihm hat sich nach und nach eine Kultur der Rechtlosigkeit etabliert. 

Herr Porth geht ja bald… 
Nägele: Ja, auf dem Nachfolger ruht meine Hoffnung. Aber so eine Kultur wird sich, wenn überhaupt, erst nach und nach ändern. Aktuell jedenfalls vergeht nahezu kein Tag, an dem mich keine Führungskraft anruft und mal eine Frage hat. 

Was ist denn die neueste Frage? 
Nägele: Zurzeit sind die Mitarbeiter der Ebene 4 dran, also einfache Manager. Die sollen neue Arbeitsverträge unterschreiben. Daimler will das Vergütungssystem umstellen. Das bedeutet sicher nichts Gutes. Das Unternehmen verfolgt damit eigennützige Zwecke. Aber ich rate denen, die bei Daimler bleiben wollen, auch mal eine Kröte zu schlucken. In der Vergangenheit war es gelebte Praxis, Mitarbeitern, die sich nicht unterordnen, signifikant weniger Phantom Shares zuzuteilen. Da können leicht einige zehntausend Euro Vergütung auf dem Spiel stehen.

Für Sie als Anwalt ist viel Reibung doch gut, da haben Sie Arbeit! 
Nägele: Ganz ehrlich: Am liebsten wäre es mir, wenn ich kein einziges Daimler-Mandat auf dem Schreibtisch hätte. Die Fälle sind aufwändig, emotional und man treibt sie durch alle Instanzen. Da wäre es mir lieber, man könnte auf eine vernünftige Art miteinander reden. 

Stellungnahme Daimler

In einer umfangreichen Stellungnahme erklärt Daimler dazu folgendes: Dass die Vereinbarung mit dem Betriebsrat rechtlich nicht haltbar sein soll, ebenso wie Mitteilungen an Führungskräfte, dass sie leitende Angestellte seien, weist Daimler als Unterstellung „entschieden zurück“. Auch die Aussage, dass Gerichte schon mehrfach geurteilt hätten, dass Mitarbeiter der Ebene 3 keine leitenden Angestellten seien und die meisten E2er auch nicht, entspreche nicht den Tatsachen. Daimler sagt: „Die Aussage, dass es sich um zahlreiche Gerichtsentscheidungen handelt, entspricht nicht den Tatsachen. Dass Gerichte in Einzelfällen zu anderen Einschätzungen kommen, trifft alle Teilnehmer einer Rechtsordnung – zur Überprüfung solcher Fragen gibt es die Gerichtsbarkeit.“

Auf die Frage, ob sich Daimler bis heute vor Gericht immer wieder darauf berufe, dass E3er leitende Angestellte seien und Daimler „die eindeutige Rechtslage nicht“ akzeptiere, antwortete Daimler, dass das nicht stimme: „Nein.“

Zur Zuordnung des Konzerns von Führungskräften der Ebene 3 erklärt Daimler folgendes: Das Betriebsverfassungsgesetz definiere in § 5 Abs. 3 S.2, was leitende Angestellte seien. Die Befugnis, Mitarbeiter einstellen zu können, sei dabei aber nur ein Kriterium, zudem ein alternatives. So heiße es etwa in Ziffer 3 „… regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere auf Grund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.“ Daimler überprüfe regelmäßig die Zuordnung gemäß Betriebsverfassungsgesetz. Mitarbeiter der Ebene E3, die nicht unter § 5 III fielen, würden zudem gemäß Betriebsverfassungsgesetz vom Betriebsrat vertreten. Mitarbeiter der Ebene E3, die unter § 5 III fielen, würden nicht vom Betriebsrat vertreten. Der Kreis der bei der Betriebsratswahl Wahlberechtigten werde „durch den jeweiligen vom Betriebsrat gebildeten Wahlausschuss definiert, der die Zuordnung des Unternehmens erneut überprüft“. 

Darüber hinaus sagt Daimler folgendes: Das Arbeitszeitgesetz halte Daimler „selbstverständlich“ ein. Der Geltungsbereich von (Gesamt-)Betriebsvereinbarungen werde gemeinsam von den Betriebsparteien festgelegt. Und der Kündigungsschutz sei gesetzlich geregelt: „Wir halten uns konsequent an die gesetzlichen Vorgaben.“

Zum Thema, dass Führungskräfte mit 60 Jahren aus dem Unternehmen ausscheiden müssten und dass die Regel rechtswidrig sei, erklärte Daimler folgendes: „Es gilt das jeweilige Rentenzugangsalter. Davon abweichende Vereinbarungen werden im gegenseitigen Einvernehmen gemeinsam von Unternehmen und Mitarbeiter geschlossen.“ Zum Vorwurf, dass Daimler in Kenntnis der Rechtsprechung erneut ein rechtswidriges System geschaffen habe und seine neuen Frühverrentungsmodelle mit dem Rentenalter 63 rechne, erklärt Daimler: „Den Vorwurf ein rechtswidriges System geschaffen zu haben, weisen wir entschieden zurück.“

Auch den Vorwurf, Daimler habe eine „die Rechtsordnung umgehenden Struktur“ geschaffen, weist das Unternehmen zurück: „Diesen Vorwurf einer „die Rechtsordnung umgehenden Struktur“ weisen wir entschieden zurück. Der Vorwurf entbehrt jeglicher Grundlage. Daimler hält sich konsequent an rechtliche Vorgaben und die geltenden Gesetze.“

Die Darstellung zum Neue Management Modell kann Daimler „nicht nachvollziehen. Aufhebungsverträge im Rahmen von Effizienzprogrammen sind eine sozial verträgliche Maßnahme und beruhen immer auf beidseitiger Freiwilligkeit.“

Dass sich unter Personalvorstand Porth nach und nach „eine Kultur der Rechtlosigkeit etabliert“ habe, weist Daimler zurück: „Solche Unterstellungen weisen wir entschieden zurück. Insbesondere auch unter der Verantwortung von Wilfried Porth haben wir verschiedene Kulturinitiativen, wie beispielsweise „Leadership 2020“ etabliert, die von der Belegschaft sehr positiv aufgenommen wurden.

Zu den neuen Arbeitsverträgen von Mitarbeitern der Ebene 4 erklärt Daimler: „Seit Jahren haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass Mitarbeiter der Ebene 4 ihr Vergütungssystem auf die Logik der leitenden Führungskräfte umstellen können. Diese Umstellung ist freiwillig. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Vergütungsthemen – nicht zuletzt aus kartellrechtlichen Gründen – nicht in der Öffentlichkeit diskutieren.“

Dass Mitarbeiter, die sich nicht unterordnen, weniger Phantom Shares bekamen, soll nicht stimmen. „Nein“, sagt Daimler auf die Frage, ob das richtig sei. 

Gesamtbetriebsrat: „Leitende Angestellte behandelt wir alle Tarifbeschäftigten“

Auch der Gesamtbetriebsrat gab eine umfangreiche Stellungnahme ab: Er sagt, dass es sich bei dem größten Teil der Führungskräfte auf Ebene der Abteilungsleiter um „nichtleitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes“ handele. „Dieser Mitarbeiterkreis darf an Betriebsratswahlen teilnehmen, und vereinbarte Gesamtbetriebsvereinbarungen gelten auch für diesen Personenkreis, wenn nicht etwas anderes im Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung geregelt ist.“ Selbstverständlich könnten sich „die leitenden Führungskräfte, wie alle Tarifbeschäftigten auch, an den Betriebsrat wenden“. 

Für wen die Standort- und Beschäftigungssicherungsgarantie bis Ende 2029 oder die Höchstarbeitszeit gelte, das werde für jede Betriebsvereinbarung separat definiert: „Es gibt Betriebsvereinbarungen, die gelten für einzelne Bereiche, Standorte oder Gesellschaften. Gesamtbetriebsvereinbarungen gelten für alle Tarifbeschäftigten von Daimler, wenn nicht anderes vereinbart ist. Dazu zählen auch Führungskräfte, die nichtleitende Angestellte sind“, sagt der Gesamtbetriebsrat. Die Beschäftigungssicherung bis Ende 2029 sei aber eine Ausnahme und gelte „nicht für Führungskräfte der Ebene der Abteilungsleiter. Dafür gilt für die gesamte Führungsebene 3 eine einheitliche Vergütungsregelung für leitende Führungskräfte im Daimler-Konzern. Diese ist mit dem Gesamtbetriebsrat abgestimmt und vereinbart.“ Diese Gruppe der Beschäftigten profitiere „von der Vergütungslogik leitender Angestellter einerseits, und ist zusätzlich durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt. Im Übrigen gelten für die Kolleginnen und Kollegen der Führungsebene 3, die nichtleitende Angestellte sind, die Höchstarbeitszeiten gemäß Arbeitszeitgesetz.“ Alle nichtleitenden Führungskräfte der Ebenen 3 und 2 würden zudem „wie leitende Angestellte vergütet und werden ansonsten behandelt wie alle anderen Tarifbeschäftigten“. 

Dass Betroffene nicht an der Wahl des Betriebsrates teilnehmen dürften und auch nicht vom Betriebsrat vertreten würden, obwohl der für sie zuständig sei und Daimler diesen Mitarbeitern sage, dass man sie einfach kündigen könne, weist der Betriebsrat zurück. „Das ist nicht richtig. Alle Beschäftigten, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterfallen, dürfen selbstverständlich sowohl für ein Betriebsratsmandat kandidieren als auch an der Wahl teilnehmen. Und einfach gekündigt wird auf der Ebene der nichtleitenden Führungskräfte auch niemandem. Es gilt für diese Gruppe genauso das Kündigungsschutzgesetz wie für alle anderen auch. Bis heute ist niemandem betriebsbedingt gekündigt worden.“ 

Mehr zum Thema: Eine interne Plattform soll Beschäftigten von Daimler neue Jobs im Konzern vermitteln. Manche sehen in ihr jedoch nicht mehr als eine Resterampe. Nun drohen dem Autobauer Klagen.

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