Telematik im Fuhrpark Der Spion im Dienstwagen

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Risiko: der gläserne Dienstwagenfahrer

Auch die Dataforce-Analysten sehen im Datenschutz ein ganz zentrales Thema für Telematik. „Die wenigsten Fuhrparkmanager wollen ihre Firmenwagenfahrer überwachen und diese sich überwachen lassen“, so Spahn.

Dieses Problem sehen auch die Telematik-Anbieter und versuchen den Dienstwagenfahrern zumindest eine gewisse Kontrolle über ihre Privatsphäre im Auto zu bieten. „Als Arbeitnehmer möchte ich wissen, was passiert mit meinen Daten und besonders als Dienstwagenfahrer“, sagt Ludewig von Daimler. „Deshalb verbleiben sie auch erst einmal beim Kunden und er kann individuell bestimmen, welche weitervermittelt werden – und welche nicht.“ Beim Angebot des Mercedes-Benz Connectivity Services sollen Dienstwagenfahrer ihre Daten deshalb per App verwalten können. In der zugehörigen App könnten Dienstwagenfahrer auf „Privatfahrt“ umstellen, woraufhin die Daten anonymisiert und nicht detailliert aufgezeichnet würden, so Ludewig.

Digitalisierung im Fuhrpark: Grauzone für den Datenschutz

„Bei den Fahrzeugdaten gibt es derzeit noch keine klare Rechtsprechung“, macht auch Thielen von Volkswagens CarMobility deutlich. Deshalb würden im „Fleet Connected“-Prozess derzeit Daten zwar mithilfe der Telematikbox vom Projektpartner TomTom gesammelt, aber dann ausschließlich dem Kunden zur Verfügung gestellt – nur er darf sie auch speichern und verwenden. Der Dienstwagenfahrer könne über eine App einstellen und überprüfen, welche Daten übermittelt werden. Personenbezogene Daten seien tabu, sagt Volkswagens Telematik-Experte.

Vergleichbare Schritte dürften bei allen Telematik-Dienstleistern thematisiert und angegangen werden. Doch welche Daten sollten Fuhrparkmanager letztendlich speichern und wo wird es datenschutzrechtlich heikel? Eine Grauzone mit Klärungsbedarf.

Sammelt und vor allem speichert die Telematik-Box im Firmenwagen viele Daten, bewegen sich Fuhrparkmanager datenschutzrechtlich auf dünnem Eis. Der Tipp des Rechtsexperten deshalb: „Hier gilt es, sparsam mit den Daten umzugehen“, sagt Fischer. Eine Option sei es, dass Personalabteilungen sich von Mitarbeitern mit Dienstwagen Einwilligungserklärungen unterschreiben lassen, die die Speicherung und Verarbeitung von Daten gestatten. „Eine solche Einwilligung ist immer ein Rechtfertigungsgrund solche Daten verarbeiten zu dürfen.“ Problematisch bleibe rechtlich aber, dass der Dienstwagenfahrer damit eine Einwilligung für Daten erteile, von denen er möglicherweise gar nichts weiß.

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