Das Spektrum der Koreaner reicht von den Kleinwagen i10 und i20 über den kompakten i30 als 3-Türer, 5-Türer und Kombi bis zu den Transportern H-1 und H-3. Des Weiteren sind die SUV-Modellen Tucson und Santa Fe, Grand Santa Fe und der i40 Kombi im Programm. Seit kurzer Zeit stehen zudem der Ioniq Hybrid sowie der rein elektrisch betriebenen Ioniq im Firmenkunden-Prospekt.
Bundesweit sind bei einer Vielzahl ausgewählter Händler die Hyundai Business Center zu finden, die als Ansprechpartner und zudem als Service-Betriebe für Gewerbetreibende dienen. Besonderes herauszustellen ist die Fünf-Jahres-Garantie ohne Kilometerbegrenzung von Hyundai.
Ford
Die Kölner starten im März 2017 einmal mehr ihre Gewerbewochen. Angesprochen werden alle Gewerbetreibenden, Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler. Das Angebot umfasst sämtliche Modelle von Ford und bietet einige Schnäppchen.
Beispielsweise wird der Ford Fiesta mit der Ambiente-Ausstattung als Dreitürer für brutto 88,06 Euro pro Monat angeboten – ohne Anzahlung bei einer Laufzeit von 36 Monaten und einer Gesamtlaufleistung von 30.000 Kilometern. Mit einem geringen Mehraufwand von 1,18 Euro im Monat kann zudem das Ford Lease Full-Service-Paket eingebunden werden.
Wichtig für den Dienstwagen-Überlassungsvertrag
Grundsätzlich gilt: Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind klare Vereinbarungen von Vorteil. Insbesondere aber für den Arbeitgeber. Rechtlich strittige Punkte, die im Dienstwagen-Überlassungsvertrag festgehalten werden, können unnötige Streitigkeiten und auch Kosten vermeiden. Deshalb sind klare Regelungen Trumpf.
Ob der Dienstwagen vom Mitarbeiter privat genutzt werden darf oder nicht, sollte konkret im Überlassungsvertrag formuliert sein. Findet sich dazu keine Information, gehen die Gerichte nach den bisherigen Urteilen gemeinhin davon aus, dass eine private Nutzung zumindest nicht verboten ist. Da die private Nutzung sowohl steuerlich als auch versicherungstechnisch und besonders im Schadensfall relevant ist, sollte es dazu eine Passage im Vertrag geben.
Neben dem Hinweis auf die private Nutzung ist es sinnvoll genau zu benennen, wer den Dienstwagen ansonsten fahren darf – und wo. Wenn beispielsweise auch Kollegen oder Ehepartner das Auto fahren wollen, sollte das ausdrücklich erlaubt sein. Zudem kann man, wenn man denn will, bestimmte Einschränkungen treffen, wie etwa keine Reisen ins EU-Ausland oder ähnliches.
Wenn es Regelungen zum Tanken gibt – etwa welcher getankt werden soll Treibstoff (Super oder E10 beispielsweise), ob es aufgrund der Tankkarte spezielle Tankstellen gibt und wer fürs Tanken zahlt – sollten diese Regelungen auch schriftlich vermerkt sein.
Ein Dienstwagen muss gepflegt, gewartet und im Schadensfall auch repariert werden. Stammt das Auto aus einem Flottenpark liegt all das in der Regel beim Arbeitgeber, aber auch das sollte geregelt werden. Dazu zählen regelmäßige Wartungen laut Scheckheft und notwendige Reparaturen ebenso die Hauptuntersuchung. Wer diese Dinge zu verantworten hat und – noch viel wichtiger – wer die Kosten dafür trägt, sollte im Dienstwagen- Überlassungsvertrag stehen. Sollte der Mitarbeiter selber verantwortlich sein, ließe sich noch regeln, ob Reparaturarbeiten vor der Durchführung noch mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden sollten.
Für Steuern und Versicherung gilt das gleiche wie bei den Zuständigkeiten für Wartung und Co.: Es sollte klar festgehalten werden, wer welche Kosten trägt. Die Kfz-Steuer und Kaskoversicherung übernimmt in der Regel der Arbeitgeber. Die Selbstbeteiligung muss üblicherweise der Arbeitnehmer zahlen. Dies ist aber nicht fest vorgeschrieben. Deshalb sollte auch das im Vertrag stehen.
Da besonders die Frage nach der Haftung häufig zu Streitigkeiten führen kann, da sie gesetzlich nicht klar geregelt ist und die Urteile der Gerichte schon unterschiedlich ausgefallen sind, sollten in jedem Dienstwagen- Überlassungsvertrag Haftungsvereinbarungen getroffen werden. Beispielsweise, ob der Dienstwagenfahrer oder der Arbeitnehmer die Schadenskosten trägt, wenn diese auf einer Privatfahrt entstanden sind. Auch für den Fall der groben Fahrlässigkeit können spezielle Vereinbarungen im Überlassungsvertrag getroffen werden. Die dienen zumeist dem Schutz des Arbeitgebers, können aber durchaus auch für Arbeitnehmer von Vorteil sein.
Dieses beinhaltet die Wartungs- und Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgaben, Reparaturarbeiten (außer Unfall) Verschleißreparaturen inklusive Verbrauchsmaterialien, Übernahme der Abschleppkosten bis zur nächsten Vertragswerkstatt sowie die Kostenübernahme für die fällige Haupt- und Abgasuntersuchung.
Mercedes-Benz
Aus Stuttgart kommt einer der Klassiker des Geschäftswagens: die E-Klasse. Vor nicht allzu langer Zeit neu vorgestellt, ist dieses Fahrzeug mit seinen umfangreichen Innovationen eine gute Wahl, wenn der Fahrer komfortabel reisen will. Zudem die Daimler-Vertriebsleiter für ihren Bestseller ein interessantes Angebot geschnürt haben.
Das E-Klasse Limousine Business-Paket enthält LED-Scheinwerfer, den Garmin Map Pilot – zur Aufrüstung der Audio20-Einheit zu einem vollwertigen Navigationssystem–, den Park-Pilot inklusive Park-Assistent für das automatische Einparken längs und quer und die Rückfahrkamera. Dazu Sitzheizung vorne, Remote Online für Fahrzeugüberwachung, -ortung und -bedienung sowie den von 50 auf 66 Liter vergrößerten Kraftstofftank.
Ähnliches gilt für die anderen E-Klasse-Modelle, vom Coupé über das beliebte T-Modell bis hin zum neuen All-Terrain mit erhöhter Bodenfreiheit und dem serienmäßigen Allradantrieb. Ebenso stehen auch Fahrzeuge aus den anderen Baureihen für Geschäftskunden zur Wahl.
Das Geschäftskundenprogramm ist in die „FlottenSterne1+, 5+ und 100+“ eingeteilt. 1+ steht für alle gewerblichen Kunden offen und bietet die Vorteile spezieller Leasing-Konditionen sowie Business- und Flottenpakete bereits ab dem ersten Mercedes-Benz Pkw. 5+ gilt für Fuhrparks ab fünf Pkw und einer zusätzlichen Abnahmemenge von drei Mercedes-Benz Pkw pro Jahr. Nomen est Omen gilt 100+ für große Fuhrparks ab einem Bestand von 100 Fahrzeugen.
Fazit
Mit einer Vielzahl von lukrativen Angeboten locken die Hersteller Geschäftskunden in ihre Verkaufsräume. Tatsächlich sind manche Ausstattungen optimal auf die Bedürfnisse einer Flotte zugeschnitten. Wichtig ist aber immer noch ein Vergleich verschiedener Anbieter und auch beherztes Handeln. Temporär können so manche Schnäppchen bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen gemacht werden.