
Laut einer Untersuchung der US-Umweltorganisation ICCT „liegt der Verdacht nahe“, dass die beiden deutschen Autobauer „Zweideutigkeiten in Gesetzen gezielt ausnutzen“, um hohe Emissionen ihrer Fahrzeuge im Alltagsbetrieb zu rechtfertigen. „Wir können uns nicht vorstellen“, sagt ICCT-Europa-Chef Peter Mock, „dass dieses Betriebsverhalten der Fahrzeuge mit US-Recht vereinbar ist.“
Die ICCT-Untersuchung, die der WirtschaftsWoche vorliegt, soll in diesen Tagen bei einem Untersuchungsausschuss des britischen Parlaments eingereicht werden. Die Studie geht der Frage nach, ob die Abgasreinigung von Daimler und BMW mit US-Recht und europäischem Recht vereinbar ist.
Die ICCT ist in der Autoindustrie gefürchtet, denn die Organisation hat mit Untersuchungen im Jahr 2014 den VW-Skandal ins Rollen gebracht. Die Organisation arbeitet eng mit der kalifornischen Umweltbehörde Carb zusammen. Carb und die oberste US-Umweltbehörde EPA untersuchen bereits die vermuteten Umgehungen von US-Gesetzen. Es wurden jedoch noch keine formalen Untersuchungen eingeleitet, wie hohe Behördenvertreter gegenüber der WirtschaftsWoche erklärten.
Die Folgen von Dieselgate
Die Entwicklung der Motorsteuergeräte-Software erfolgt in Zukunft unter strikter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips.
Emissionstests werden künftig grundsätzlich extern und unabhängig überprüft.
Die Prüfstandswerte sollen stichprobenartig mit Real-Life-Test zur Emissionseinhaltung auf der Straße überprüft werden.
Seit Beginn des Jahres 2015 sind 6 von 10 Vorstandsposten neu besetzt worden. Zudem wurden neue Posten außerhalb des Vorstands – etwa der des Chefstrategen oder Leiter der Digitalisierung – geschaffen.
Sieben von dreizehn Markenchefs inklusive der Konzernspitze wurden im Laufe des Jahres 2015 ausgetauscht.
Daimler und BMW hatten in den vergangenen Wochen hohe Stickoxidemissionen damit begründet, dass bei Außentemperarturen von unter 10 Grad Celsius die Abgasreinigung nur eingeschränkt funktioniere. „Es ist schwierig, diese öffentlichen Erklärungen aus technischer Sicht nachzuvollziehen“, heißt es in der ICCT-Untersuchung. Temperaturen von unter 10 Grad seinen keine Extrembedingungen, sondern gewöhnliches Wetter. Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich der Position des ICCT angeschlossen. Lars Mönch, Fachgebietsleiter Fahrzeugtechnik des Amtes, hält die Begründung der Hersteller für nicht nachvollziehbar: „Die Abgasreinigung muss bei allen Temperaturen und Fahrzuständen funktionieren.“
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