Dieselgipfel im Kanzleramt Was Nachrüstungen für Betroffene bedeuten würden

Ob betroffene Dieselfahrzeuge mit einem Hardwareupdate die drohenden Fahrverbote überhaupt umgehen können, ist aktuell noch nicht sicher, meint Verbraucherrechtsanwalt Veaceslav Ghendler. Quelle: dpa

Um Fahrverbote zu verhindern, sollen vom Dieselskandal betroffene Autos mit Hardware nachgerüstet werden. Die Hersteller sollen das bezahlen, aber wahrscheinlich müssen sich auch die Besitzer beteiligen.

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Ein Jahr nach dem ersten Dieselgipfel hat die Bundesregierung noch keine Lösung für manipulierte Fahrzeuge gefunden. Wegen der drohenden Fahrverbote in ganz Deutschland soll diese Woche eine Einigung errungen werden. Ein Kompromiss zeichnet sich ab: Wahrscheinlich werden betroffene Dieselautos Hardware-Nachrüstungen bekommen. Daran wollen sich die großen deutschen Automobilkonzerne finanziell beteiligen. Laut Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ist dafür ein Gutscheinsystem geplant. Damit könnten Betroffene ihre Wagen bei einem Lieferanten nachrüsten lassen. 20 Prozent der Kosten sollen die Fahrzeughalter dabei selber tragen. Bei durchschnittlich 3000 Euro pro Fahrzeug und Nachrüstung müssten Betroffene so 600 Euro zahlen.

Für Verbraucherrechtsanwalt Veaceslav Ghendler, Partner der Kölner Kanzlei Kraus Ghendler, ein Unding: „Dass der Kunde nun auch noch die Folgekosten einer illegalen Gewinnmaximierung der Automobilgiganten tragen muss, ist eine Frechheit“, sagt er. Betroffene seien durch sinkende Restwerte, Fahrverbote und Stilllegungsrisiken bereits genug gebeutelt.

Davon abgesehen gebe es einige rechtliche Bedenken. Da sich die Hersteller hartnäckig weigerten, Autos selber nachzurüsten, werde wahrscheinlich durch Drittwerkstätten nachgerüstet. „Sollte die Nachrüstung jedoch von einem Fremdanbieter vorgenommen werden, könnten Ansprüche auf Nachbesserung und Schadensersatz gegen die Hersteller nicht mehr durchsetzbar sein“, befürchtet Ghendler. Es sei nicht mehr klar, ob die Werkstatt oder der Konzern für eventuelle Folgeschäden hafte.

Die Gefahr: Hardware-Änderungen könnten höheren Verschleiß an den Motorteilen verursachen oder zu einem steigenden Verbrauch führen. „Der Hersteller wird hier behaupten, dass der Kunde durch die Nachrüstung keine weiteren Ansprüche gegen ihn habe“, sagt Ghendler. Hingegen gelten Software-Nachrüstungen in Dieselfahrzeugen, auch wenn sie von Fremdwerkstätten vorgenommen werden, als Nacherfüllung durch die Hersteller. Somit blieben Schadensersatzansprüche auch weiterhin bestehen. Eine solche Rechtssicherheit gebe es bei Hardware-Nachrüstungen zwar noch nicht, „aber eine ähnliche Regelung ist wahrscheinlich“, meint Ghendler.

Rückabwicklung des Autokaufs bleibt attraktiv

Bislang gebe es keine belastbaren Antworten auf die Frage, ob eine Hardwarenachrüstung betroffene Diesel überhaupt unter die Euro-5-Norm drücke. Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe hätten zudem ergeben, dass viele Fahrzeuge des VW-Konzerns auch nach Software-Updates die Grenzwerte um ein Vielfaches überschreiten, führt der Rechtsanwalt an. „Ob Dieselfahrverbote über eine Hardware-Nachrüstung tatsächlich - und rechtssicher - umgangen werden können, ist daher fraglich“, sagt er.

Für den Vorschlag der Automobilkonzerne hat er wenig übrig: “Das Worst-Case-Szenario ist: Der Kunde wird von den Zulassungsbehörden dazu genötigt, eine Nachrüstung mit Selbstbeteiligung von 600 Euro vornehmen zu lassen. Bei seinem Diesel treten dann Folgeschäden auf, die der Hersteller nicht beheben will. Am Ende könnte der Kunde schlechter dastehen als zuvor.“

Für Betroffene gebe es daher nur eine sichere Option: „Solange die Hersteller keine kostenlose Nachrüstung anbieten und keine Garantie für Folgeschäden übernehmen, bleibt eine Rückabwicklung des Kaufvertrags das Mittel der Wahl.“ So können Kunden einen bestehenden Finanzierungsvertrag widerrufen, oder aber Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verlangen, meint Ghendler. Die Rückzahlung kompensiere in den meisten Fällen den Wertverlust der manipulierten Diesel. Somit könnten sich Geschädigte ein Auto kaufen, das auch in Zukunft noch durch die Stadt fahren darf.

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