Dieselskandal Musterprozess zu Diesel-Klage gegen Mercedes-Benz startet

Alexander Horn (r), Rechtsanwalt, Markus Rieder (M), Rechtsanwalt und Angela Kölbl (l), Mercedes Benz Group AG, sitzen auf der Beklagtenseite in einem Saal des Oberlandesgerichts Stuttgart an einem Tisch. Quelle: dpa

Erstmals wird vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mündlich über die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die Mercedes-Benz Group AG verhandelt.

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Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat am Dienstag die Verhandlung über die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz in Sachen Diesel-Abgasmanipulation begonnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft dem Stuttgarter Autobauer vor, in den SUV-Modellen GLK und GLC mit dem Dieselmotor OM 651 illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben, die auf dem Prüfstand niedrigere Schadstoffwerte vorspiegelten als im realen Straßenverkehr.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte für die Modelle vor drei Jahren Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtung angeordnet. Daimler, damals der Dachkonzern von Mercedes-Benz, setzte den Rückruf um, bestritt aber Manipulationen und focht den KBA-Bescheid vor dem Verwaltungsgericht an. Ein Urteil steht aus.

Knackpunkt bei dem Musterverfahren vor dem OLG Stuttgart ist, ob die Steuerung der Abgasreinigung eine sittenwidrige Täuschung ist, sodass ein Anspruch auf Schadenersatz begründet wäre. Dabei geht es dem OLG zufolge um den Online- und Füllstandsmodus der Dosierung des Mittels AdBlue, das bei Dieselautos zur Verringerung der Stickoxidemissionen zugetankt werden muss.

Beanstandet wird außerdem die Steuerung des Kühlmittelthermostats. Sie hält den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter, verzögert die Aufwärmung des Motoröls und sorgt so dafür, dass beim gesetzlichen Prüfzyklus der Grenzwert für Stickoxide eingehalten wird. Im Straßenbetrieb wird die Funktion dagegen deaktiviert und der Grenzwert überschritten. „Wir halten die im Rahmen von Dieselkundenklagen geltend gemachten Ansprüche gegen unser Unternehmen für unbegründet. Dies gilt auch für die Musterfeststellungsklage“, erklärte Mercedes-Benz.

Betroffene Verbraucher konnten sich bis Montag im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. Bis zum 30. Juni hatten sich dem vzbv zufolge gut 2700 Mercedes-Besitzer registriert. Bei rund 50.000 betroffenen Fahrzeugen hatten die Verbraucherschützer zur Einreichung der Klage vor einem Jahr mit einer deutlich vierstelligen Zahl von Klägern, die sich anschließen, gerechnet.

Die Verbraucherschützer strebten so wie bei ihrer Diesel-Musterklage gegen Volkswagen auch mit Daimler einen außergerichtlichen Vergleich an. Der Stuttgarter Autobauer ließ sich darauf aber nicht ein.

Gegen Mercedes wurden bundesweit schon mehr als 25.000 Schadenersatzklagen von Dieselautobesitzern vor Gerichten verhandelt, die laut Mercedes in 95 Prozent der Fälle scheiterten. Auch der Bundesgerichtshof wies bisher alle Klagen ab mit der Begründung, es könne zwar illegale Abschalttechnik geben, es sei aber kein wissentliches, heimliches Vorgehen des Autobauers zu einer sittenwidrigen Schädigung zu erkennen.

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Beim Europäischen Gerichtshof ist ein vom Landgericht Ravensburg eingereichtes Verfahren anhängig, das die Voraussetzung für Schadenersatz klären soll, wenn der Autobauer nur fahrlässig gehandelt hat. Der Generalanwalt des EuGH ist der Meinung, es gebe einen Anspruch auf Entschädigung, das Urteil bleibt abzuwarten.

Lesen Sie auch: Mehr als 2800 Kunden schließen sich Klage gegen Mercedes-Benz an

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