Die Staatsanwaltschaft Hannover hat im Zuge ihrer Ermittlungen zu einer möglichen Beteiligung von Mitarbeitern von Continental am VW-Dieselskandal erneut zwei Unternehmen durchsucht: Am 9. Juni waren die Ermittler nach Informationen WirtschaftsWoche bei Volkswagen in Wolfsburg und am 17. Juni beim Entwicklungsdienstleister IAV in Gifhorn. Es geht um eine von VW verwendete Abschaltvorrichtung in einem Dieselmotor, an deren Konstruktion auch Mitarbeiter von Continental beteiligt gewesen sein könnten. „Die Unternehmen wurden aufgefordert, ... Unterlagen beziehungsweise elektronischen Daten herauszugeben“, sagte die Staatsanwaltschaft der WirtschaftsWoche. Kooperation sei zugesagt worden. „Wir warten derzeit auf die Übermittlung der Daten“, so die Ermittler. VW und IAV bestätigten der WirtschaftsWoche die Durchsuchungen, Conti wollte sich dazu aufgrund des laufenden Verfahrens nicht äußern.
Volkswagen sagt außerdem, dass sich der Durchsuchungsbeschluss „auf ein Ermittlungsverfahren stützt, das sich nicht gegen die Volkswagen AG richtet“. IAV weist darauf hin, dass die IAV GmbH in dem entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts Hannover „nach wie vor als „Tatunbeteiligte“ bezeichnet“ werde: „Die in dem Beschluss genannten IAV-Mitarbeiter werden als Auskunftspersonen geführt.“
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Betrug und Falschbeurkundung. Im Januar 2021 ging es um 41 Beschuldigte, zu Beginn der Ermittlungen waren es nur neun gewesen. Wie viele Beschuldigte es aktuell gibt, wollte die Behörde zuletzt nicht sagen.
Weil die beschuldigten Conti-Mitarbeiter VW geholfen haben könnten, eine verbotene Abschalteinrichtung zu programmieren, die auf dem Prüfstand zu besseren Abgaswerten als auf der Straße führte, wurden im November 2020 die Fahnder in Regensburg bei Conti vorstellig. Am 12. Januar wurde dann in Hannover durchsucht. Dort geht es um eine möglicherweise fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht. Anfangs liefen etwa auch gegen eine Compliance-Beauftragte Ermittlungen. Laut Staatsanwaltschaft wird dabei wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz ermittelt.
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