Dieselskandal Volkswagen muss Sonderprüfer einsetzen

Nach einer Klage der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) muss der Wolfsburger Autokonzern jetzt einen Sonderprüfer einsetzen.

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VW Quelle: dpa

Volkswagen hat in der juristischen Auseinandersetzung mit der Aktionärsvereinigung DSW eine empfindliche Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Celle entschied am Mittwoch, dass der Wolfsburger Autokonzern zur Aufklärung des Dieselskandals einen Sonderprüfer einsetzen muss. Die Entscheidung ist rechtskräftig, VW kann keine Berufung einlegen.

Der Sonderprüfer soll untersuchen, ob Vorstand und Aufsichtsrat von VW im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ihre Pflichten verletzt und dem Unternehmen einen Schaden zugefügt haben. Insbesondere soll er prüfen, wann der Vorstand erstmals Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte oder hätte haben müssen.

Dabei geht es auch um die Frage, ob der Vorstand gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen hat, in dem der Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über den Skandal informiert wurde. Zum Sonderprüfer bestellte das Gericht den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rüdiger Reinke von der Kanzlei Roelfs. Die Kosten für seine Arbeit muss VW tragen.

Volkswagen hatte für seine eigenen Ermittlungen die US-Anwaltskanzlei Jones Day beauftragt. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung hält der Konzern diesen Bericht unter Verschluss. Mit internen Ermittlungen allein sei den Interessen der Aktionäre nicht gedient, hieß es in dem Reuters vorliegenden Gerichtsbeschluss. "Für die VW-Aktionäre, die im Zuge des Dieselskandals viel Geld verloren haben, ist das ein ausgesprochen guter Tag", sagte Rechtsanwalt und DSW-Vizepräsident Klaus Nieding. "Jetzt kommt endlich Licht in das von Volkswagen so lange gehütete Dunkel."

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hatte im Namen von drei US-Fonds geklagt. In der Vorinstanz war sie mit ihrem Antrag auf Einsetzung eines Sonderprüfers noch gescheitert. gerecht werden.

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