Elektroauto-Werk in Grünheide Verwaltungsgericht gräbt Tesla das Wasser ab

Tesla: Gericht erklärt Wasser-Bewilligung für rechtswidrig Quelle: dpa

Die Tesla-Fabrik in Brandenburg ist endgültig genehmigt. Umstritten ist noch die Frage der Grundwasserentnahme für Tesla. Jetzt entschied das Verwaltungsgericht zu Ungunsten Teslas.

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66 Aktenordner umfassen die 536 Seiten plus 23.700 Seiten Anlagen – die Ladung eines Kleinlastwagens. Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel (Grüne) betonte am Tag der endgültigen Entscheidung pro Tesla, wie umfangreich der Prozess gewesen sei, an dessen Ende feststeht: Die Fabrik in Grünheide bei Berlin, die erste des Elektroautobauers aus den USA in Europa, ist genehmigt.

„Das war eine Mammutaufgabe“, sagte Vogel am Freitag am Regierungssitz in Potsdam. Es seien Einwände von mehr als 800 Personen und Organisationen geprüft und die Genehmigung an mehr als 400 Auflagen geknüpft worden, um rechtssicher zu entscheiden. Besonders großen Wert hätten die brandenburgischen Landesbehörden auf den Schutz der Umwelt und des Wassers gelegt.

Doch genau diese beiden Punkte – Rechtssicherheit und der Schutz der Wasservorräte – bereiten Tesla weiterhin Probleme. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat am Freitagabend eine bereits 2020 vom brandenburgischen Landesamt für Umwelt ausgestellte wasserrechtliche Genehmigung an den Wasserverband Straußberg-Erkner für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt, die Tesla unmittelbar betrifft. Hintergrund ist die Frage, wie viel Wasser der örtliche Wasserverband dem Grundwasser entnehmen darf. Es ist der Verband, von dem Tesla sein Wasser für die Auto- und vor allem für die Batteriefabrik bezieht.

Der Verband sprach am Samstag von einem „Fiasko“. Der schlechteste Fall sei eingetreten, denn es gehe um die Gesamtmenge im Wasserwerk von 3,759 Millionen Kubikmeter im Jahr, die nun nicht gefördert werden dürfe, erklärte Sprecherin Sandra Ponesky der Deutschen Presse-Agentur. „Wenn das Land jetzt nicht schnell reagiert und eine Duldung für die Wasserförderung ausstellt, bis das Verfahren nachgeholt wurde, haben wir im Prinzip nicht mehr genug für die öffentliche Trinkwasserversorgung, damit auch nicht für Tesla.“ Das Landesamt für Umwelt, so der Vorsitzende Richter, habe die Öffentlichkeit nicht bei der Entscheidung über eine Erhöhung der Fördermengen beteiligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung muss nun nachgeholt werden.

Dabei schien es lange so, als sei die wasserrechtliche Frage der einfachste Part des Fabrikbaus. Am 28. Februar 2020 genehmigte das brandenburgische Landesamt für Umwelt dem Wasserverband Straußberg-Erkner, deutlich mehr Grundwasser zu schöpfen als vorher üblich. Statt 2,5 Millionen Kubikmeter im Jahr sollten es nun mehr als 3,7 Millionen sein. Die Erhöhung deckt mehr oder weniger exakt jene Menge ab, die Tesla für seine Produktion in Grünheide im ersten Ausbauschritt benötigt.

Genau gegen diese Erhöhung erhoben dann jedoch die beiden Umweltschutzverbände Nabu und Grüne Liga Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Sie sorgen sich, dass durch die erhöhte Entnahme die Natur in der Umgebung leiden könnte. Vor allem im Naturschutzgebiet Löcknitztal, einem artenreichen Moor, durch das die Untere Spree fließt, könnte das Grundwasser fehlen. Formell griffen sie zwei Aspekte der Genehmigung an: Zum einen enthalte schon die ursprüngliche Genehmigung über 2,5 Millionen Kubikmeter Wasser aus dem Jahr 1976 einen gravierenden Fehler, da die Mengen hier den falschen Entnahmestandorten zugeordnet seien. Zum anderen sei die Ausweitung 2020 nicht ausreichend umweltrechtlich geprüft worden.

Die am Freitagabend veröffentlichte Entscheidung der Kammer gibt den Klägern nun in formalen Fragen Recht. Die mündliche Verhandlung vor Gericht war in den vergangenen Monaten mehrmals verschoben worden. Der Termin am Freitag fand dann zeitgleich zu der Verkündung in Potsdam statt – und begann mit einer Rüge, weil die Öffentlichkeit fast ausgeschlossen war. Offizieller Grund für die begrenzte Anzahl an Sitzplätzen: die Coronapandemie. Die Anhörung dauerte bis in den späten Nachmittag, bevor sich die Richter zur Beratung zurückzogen.

Die Frage, welche Folgen das Urteil für die Tesla-Fabrik hat, war in der Vergangenheit fast ebenso umstritten wie die Grundwasserentnahme selbst. Umweltminister Axel Vogel verwies stets darauf, die Erhöhung stehe nicht in direktem Zusammenhang mit dem Bau, entsprechend sei auch dessen Genehmigung davon unberührt. Kritiker hielten das für wenig glaubwürdig, zu offensichtlich seien der zeitliche Zusammenhang und die Gleichheit der Wassermengen im Tesla-Bauantrag und im Entnahmeantrag des Wasserverbands.

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Zuletzt stellte die Sprecherin des Wasserverbands Straußberg-Erkner klar: „Wenn wir die Erlaubnismengen für die Wasserversorgung Eggersdorf verlieren, dann ist natürlich für uns der nächste Schritt, dass wir den Versorgungsvertrag mit Tesla kündigen müssen, weil die Mengen nicht mehr vorhanden sind“.

Christiane Schröder, Geschäftsführerin des Nabu Brandenburg, sagte der WirtschaftsWoche: „Wir haben gewonnen.“ Die für sie entscheidenden inhaltlichen Punkte in der Klage zu den Umweltauswirkungen der Grundwasserentnahme hätten die Richter aber noch nicht behandelt. „Wir müssen jetzt schauen, wie dieses Urteil zu lesen ist und was noch folgt.“

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