Endrohrmessung, eCall und Pedelecs Was sich 2018 für Verkehrsteilnehmer ändert

Mobilität verändert sich, und so ändern sich auch regelmäßig die Vorschriften im Straßenverkehr. Was auf die Autofahrerinnen und Autofahrer sowie auf Rad- und Pedelecfahrende im Jahr 2018 zurollt.

1. Januar: Endrohr-Messung Quelle: dpa
1. Januar: Winterreifen-Kennzeichnung Quelle: dpa
1. Januar: Winterreifen-Bußgeld Quelle: dpa
1. Januar: Fahrradanhänger Quelle: dpa
1. Januar: Die grüne HU-Plakette läuft aus Quelle: Daimler
1. April: eCall wird Pflicht Quelle: dpa
1. September: Neuer Prüfzyklus WLTP Quelle: dpa
1. September: Euro-6c-Abgasnorm für NeuwagenBei den Schadstoffklassen müssen ab 1. September alle Neufahrzeuge die Schadstoffklasse 6c erfüllen. Um die zu erreichen, müssen die Hersteller aufrüsten: „Denn den Rußpartikelgrenzwert werden viele der neuen Benziner mit Direkteinspritzung wohl nur mit einem Partikelfilter schaffen“, schätzt Smetanin. Es gilt dann ein NOx-Grenzwert (Stickoxide) auf dem Prüfstand im WLTP-Zyklus von 60 mg pro Kilometer. Wird bereits nach dem ab 1. September 2019 geltenden RDE-Verfahren (Real Drive Emission) gemessen, also im Realverkehr, liegt der Grenzwert bei 126 mg. Quelle: dpa
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