Erneute Razzia bei Volkswagen Verdacht auf falsche Verbrauchsangaben und Marktmanipulation

Matthias Müller, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG Quelle: dpa

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig weitet ihre Ermittlungen gegen Volkswagen aus. VW steht im Verdacht, Anleger und Öffentlichkeit über die wahren Ausmaße des Abgasskandals getäuscht zu haben.

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Die Staatsanwaltschaft Braunschweig verdächtigt Volkswagen, Anleger und Öffentlichkeit über die wahren Ausmaße des Abgasskandals getäuscht zu haben. Mit einer groß angelegten Durchsuchung Anfang März hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen VW-Mitarbeiter ausgeweitet und ein neues Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die Behörde durchsuchte 13 Büros in der Volkswagen-Zentrale in Wolfsburg – „zur Überprüfung des Tatverdachtes und zur Ermittlung und Identifikation der handelnden verantwortlichen Personen“, wie die Staatsanwaltschaft der WirtschaftsWoche bestätigte. „Es wurden Papiere und größere Datenmengen im Terabyte-Bereich beschlagnahmt, die nun in den nächsten Wochen auszuwerten und zu bewerten sind“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Bei den Ermittlungen geht es um möglicherweise falsche Verbrauchs- und damit CO2-Angaben bei Serienfahrzeugen. Geprüft werde der Anfangsverdacht, dass eine von VW am 9. Dezember 2015 herausgegebene Adhoc-Mitteilung „objektiv inhaltlich falsch gewesen“ sei, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der WirtschaftsWoche. Die für Anleger und den Börsenkurs relevante Mitteilung hatte VW mit der Überschrift „CO2-Thematik weitgehend abgeschlossen“ versehen. Damit hatte der Konzern seine vorherige Adhoc vom 3. November 2015 revidiert. In dieser hatte VW gemeldet, bei der Bestimmung des CO2-Wertes für die Typ-Zulassung von Fahrzeugen sei es „zu nicht erklärbaren Werten gekommen“. Rund 800.000 Fahrzeuge des VW-Konzerns sollten ursprünglich betroffen sein, die wirtschaftlichen Risiken bezifferte VW auf rund zwei Milliarden Euro.

Doch rund fünf Wochen später teilte VW in der Adhoc-Mitteilung vom 9. Dezember 2015 mit, dass die Aufklärung dazu weitgehend abgeschlossen sei. „Nach umfassenden internen Prüfungen und Messkontrollen ist nun klar, dass fast alle diese Modellvarianten doch den ursprünglich festgestellten CO2-Werten entsprechen“, hieß es darin. Der „Verdacht auf rechtswidrige Veränderung der Verbrauchsangaben von aktuellen Serienfahrzeugen“ habe sich nicht bestätigt. Bei den internen Nachmessungen seien nur noch bei neun Modellvarianten der Marke Volkswagen leichte Abweichungen festgestellt worden. Betroffen seien nicht mehr 800.000 Fahrzeuge, sondern nur noch 36.000.

Die Staatsanwaltschaft zweifelt diese zweite Adhoc-Mitteilung nun an und beruft sich dabei auf eigene Ermittlungen. Laut Staatsanwaltschaft Braunschweig „bestehen aufgrund der Erkenntnisse aus den Ermittlungen im hier geführten CO2-Grundverfahren sowie den weiteren die Abgasproblematik betreffenden Verfahren nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass diese Darlegung unzutreffend war“. Aus dieser möglicherweise falschen Information des Kapitalmarkts ergebe sich der Verdacht auf Marktmanipulation. Die Staatsanwaltschaft will jetzt den Tatverdacht „in alle Richtungen“ überprüfen und feststellen, ob und wer von den Handelnden „die objektive Unrichtigkeit der Mitteilung kannte oder diese eindeutig hätte erkennen können“.

Volkswagen sagte dazu, man sei überzeugt, die „Adhoc-Publizitätspflichten ordnungsgemäß erfüllt zu haben“. Darüber hinaus könne man sich „vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen nicht weiter äußern“.

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