EU-Gericht Hohe Staatshilfen für BMW in Leipzig unzulässig

Für den Bau einer Produktionsanlage in Leipzig wurde dem Münchner Autobauer BMW eine hohe staatliche Beihilfe versprochen. Die EU-Kommission stutzte die Summe. Eine Klage des Autobauers dagegen ist nun abgewiesen worden.

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Die Staatshilfen für BMW sind unzulässig. Quelle: dpa

BMW stehen für die Fertigung von Elektroautos in Leipzig nach einem Urteil des EU-Gerichts weniger Fördergelder zu als angemeldet. Statt einer regionalen Investitionsbeihilfe von 45 Millionen Euro dürfe der Staat nur mit 17 Millionen Euro helfen, urteilten die Richter in Luxemburg am Dienstag (Rechtssache T-671/14). Der höhere Betrag sei mit den Regeln des Binnenmarkts unvereinbar.

Das Gericht folgte damit der Sichtweise der EU-Kommission, die die angemeldete Beihilfe für BMW in Leipzig 2014 entsprechend gekappt hatte. Dagegen hatte der Autobauer geklagt - unterstützt vom Land Sachsen. BMW erwägt nun nach Angaben eines Sprechers, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das Urteil vorzugehen. Dafür hat das Münchner Unternehmen zwei Monate Zeit.

Das EU-Gericht befand am Dienstag, dass die Beihilfe für die Errichtung einer Produktionsanlage in Leipzig nur die Mehrkosten von 17 Millionen Euro im Vergleich zu einer Errichtung in München habe ausgleichen dürfen. Es sei nicht nachgewiesen, dass eine Beihilfe auch über den Betrag von 17 Millionen Euro hinaus tatsächlich dazu beigetragen hätte, dass BMW in Leipzig zusätzliche Investitionen tätigt.

Ein höherer Zuschuss hätte vielmehr den Wettbewerb verzerrt und andere Wettbewerber von Investitionen abgehalten. Es sei nicht auszuschließen, so das Gericht, dass eine höhere Beihilfe nur dazu gedient hätte, mit der Investition verbundene Risiken abzuwenden und dem Unternehmen zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Dies wäre eine unangemessene Stärkung der Marktposition von BMW gewesen.

Der Autobauer zeigte sich überrascht von der Entscheidung der Luxemburger Richter. „Durch die drastische Kürzung wird BMW letztlich für die Ansiedlung eines innovativen Investitionsvorhabens in einer benachteiligten Region bestraft“, teilte ein Sprecher mit. Nach der Prüflogik der EU-Kommission hätte BMW demnach die Beihilfe nur dann in voller Höhe erlangen können, wenn in Leipzig die Produktion eines konventionellen Autos statt eines Elektrofahrzeugs angesiedelt worden wäre. „Das ist eine Benachteiligung innovativer „First Mover“ wie der BMW Group“, hieß es.

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