Sollte das Landgericht Stuttgart die Klage zulassen und es zum Prozess gegen Wiedeking & Co. kommen, wird die Staatsanwaltschaft Aktienhändler präsentieren, die VW-Aktien in großem Umfang gekauft oder nicht gekauft haben, weil sie entsprechende Informationen von Porsche bekamen. Die Aktienhändler werden dem Gericht vorrechnen, welche Schäden sie hätten vermeiden können, wären sie von Porsche korrekt informiert worden.
Wie stark durch solche Zusammenhänge der Kurs der VW-Aktie beeinflusst wurde, steht auf einem anderen Blatt. Denn der Kurs des VW-Papiers wurde von mehr beeinflusst, als den Äußerungen des Großaktionärs Porsche – von der Konjunktur etwa, der Performance von VW oder der Dax-Entwicklung. Gut vorstellbar also, dass eine falsche Porsche-Aussage den Kurs getrieben hätte, andere Faktoren ihn jedoch drückten und die Aktie am Ende des Tages mit einem Minus aus dem Handel ging. War die womöglich falsche Porsche-Aussage schlussendlich manipulierend oder nicht? Wer nur auf den Kurs schaut, wird keine Antwort finden, wer einzelne Händler fragt, aber sehr wohl.
Auf wen wird das Stuttgarter Landgericht blicken? Auf Gutachter, die den Kursverlauf analysieren und letztlich spekulieren müssen, welcher Faktor den Kurs wie stark prägte? Oder auf einzelne Händler, die sagen können, wie stark sie von Porsche-Aussagen beeinflusst wurden, die aber nicht unbedingt repräsentativ für den ganzen Markt sind?
So oder so, es könnte spannend werden 2013 vor dem Stuttgarter Landgericht – und auf jeden Fall wegweisend für die künftige Rechtsprechung bei Marktmanipulation.