Kaum gekauft, schon das erste Mal in der Werkstatt - das kann die Freude am neuen Auto schnell trüben. Und kommt der Schaden wirklich so überraschend? Oder war an dem Wagen womöglich von vornherein etwas faul? Gerade bei der Anschaffung eines Gebrauchten haben viele Angst, übers Ohr gehauen zu werden. „Wir haben im Jahr sicher mehrere Zehntausend Anfragen zum Thema“, berichtet Klaus Heimgärtner, Rechtsexperte beim Autofahrer-Club ADAC.
Werden sich Käufer und Händler nicht einig, müssen immer wieder Gerichte entscheiden – wenn es ums Grundsätzliche geht, häufig in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Wie lange darf ein Auto zum Beispiel vor der Erstzulassung herumstehen, um noch „fabrikneu“ zu sein? Maximal zwölf Monate, entschieden die Richter 2003. Auch für Jahreswagen gilt diese Frist – nicht aber, wenn ein zehn Jahre alter Van vor dem Weiterverkauf gut eineinhalb Jahre stillgelegt war. Solange es keine Standschäden gibt, kann es bei so einem alten Auto sogar von Vorteil sein, wenn es nicht so viel gefahren wurde, hieß es in dem Urteil von 2009.
Was aber, wenn es sich um einen neueren Gebrauchten handelt? Seit Mittwoch ist auch diese Frage geklärt: Hier kommt es auf die konkreten Umstände an. Ein Auto, das schon an die 40.000 Kilometer als Mietwagen auf dem Buckel hat, ist noch nicht mangelhaft, nur weil es vor der Erstzulassung fast 20 Monate stand (Az. VIII ZR 191/15).
Das Beispiel zeigt, dass kaum ein Fall wie der andere ist. Im Zweifel geht es um eine Menge Geld. Denn seit 2002 haftet der Händler mindestens ein Jahr lang, wenn er einen mangelhaften Gebrauchtwagen an einen Privatkunden verkauft. Oft lässt sich allerdings kaum noch klären, ob etwa eine Wasserpumpe, die nach Monaten den Geist aufgibt, von Anfang an eine Macke hatte. „Das ist ein ganz großes Problem“, sagt ADAC-Jurist Heimgärtner. Der Gesetzgeber hat es pauschal gelöst: Im ersten halben Jahr muss der Händler seine Unschuld beweisen – passiert später etwas, ist der Kunde in der Pflicht.
Kryptische Kürzel in Auto-Anzeigen
Erste oder zweite Hand – dieses Kürzel gibt die Anzahl der Vorbesitzer an.
4WD und AWD stehen für Four-Wheel-Drive oder All-Wheel-Drive, sprich Allrad-Antrieb. Steht FWD in der Anzeige, handelt es sich um ein Auto mit Frontantrieb, bei RWD (Rear-Wheel-Drive) werden die Hinterräder angetrieben.
Das Kürzel steht für die Hauptuntersuchung. In der Regel steht noch dabei, wann die nächste HU fällig wird oder wie lange die aktuelle Hauptuntersuchung noch gültig ist.
Über das Kürzel ACC dürften eher Interessenten von neuwertigen Premiumautos stolpern: ACC steht für Adaptive Cruise Control und meint die automatische Geschwindigkeitsregelung. Das ist ein von einem Radar unterstützter Tempomat, der bei zu dichtem Auffahren auf das vorausfahrende Auto selbstständig abbremst und den eingestellten Abstand einhält.
Taucht dieses Kürzel auf, hat das Auto eine Klimaanlage.
Wenn das Kürzel ATM in der Anzeige auftaucht, ist Vorsicht geboten: ATM steht für Austauschmotor. Dann gilt es, den Rest des Fahrzeuges genauer zu begutachten: Wenn die Substanz des Autos stimmt, ist ein Austauschmotors positiv zu bewerten. Wenn der Motor aber nicht wegen eines technischen Problems, sondern wegen mangelnder Pflege getauscht werden musste, sollte man von diesem Angebot die Finger lassen.
CNG steht für Compressed Natural Gas – es ist ein Erdgasfahrzeug. Achtung: Nicht mit LPG verwechseln!
Das annoncierte Fahrzeug hat einen Dieselpartikelfilter. Wichtig für die Kunden, die mit ihrem Diesel auch in Umweltzonen fahren wollen.
Das elektronische Stabilitätsprogramm ESP, bei vielen Herstellern auch DSC (Dynamic Stability Control) genannt, gehört bei den meisten Autos inzwischen zum Standard.
DSG steht für Direktschaltgetriebe – das ist die von Volkswagen eingeführte Bezeichnung für ein Doppelkupplungsgetriebe, eine besondere Art Automatikgetriebe. Die Abkürzung DKG hat sich nicht durchgesetzt, sodass in Anzeigen auch außerhalb des VW-Konzerns das Kürzel DSG üblich ist.
Kurz und knapp: elektrische Fensterheber.
EZ steht für Erstzulassung. Das nachfolgende Datum gibt an, wann das Auto erstmals von einem Händler oder Käufer zugelassen wurde. Sobald eine Erstzulassung vorliegt, handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, sonst ist es ein Neuwagen.
Wenn FP in der Anzeige steht, will der Verkäufer nicht über den Preis verhandeln – der Festpreis ist also fix.
Der beworbene Wagen steht auf Leichtmetallfelgen, umgangssprachlich auch Alufelgen genannt.
LPG steht für Liquified Petroleum Gas und wird in Duetschland auch als Autogas verkauft. Nicht mit Erdgasfahrzeugen (CNG) verwechseln: Es handelt sich um unterschiedliche Systeme, die nicht miteinander kompatibel sind – wie Benzin und Diesel.
Mit dem NP (Neupreis) gibt der Käufer bekannt, was das Auto als Neuwagen ursprünglich gekostet hat.
SH heißt, dass der Wagen Scheckheft-gepflegt ist. Tipp: Nicht nur auf die Angabe vertrauen, sondern auch bei dem Besichtigungstermin das Scheckheft zeigen lassen.
Der Wagen hat nicht einen SD-Karten-Slot für Musikdateien, sondern ein Schiebedach.
Anders als beim Festpreis (FP) lässt der Verkäufer hier mit sich über den Preis reden, schließlich hat er in der Annonce nur eine Verhandlungsbasis genannt.
WA steht für Werksangehörigen. Soll heißen, ein Mitarbeiter des Händlers oder Autobauers ist den Wagen über ein spezielles Mitarbeiterleasing gefahren. Solche Fahrzeuge sind oft etwas teurer, aber meist in einem sehr guten Zustand.
Neben den Sommerreifen ist auch noch ein Satz Winterreifen dabei. In Anzeigen oft auch als "achtfach bereift" bezeichnet.
Heute bei den meisten Gebrauchtwagen Standard: die Zentralverriegelung.
Die Schwierigkeit fängt aber schon vorher an: Was ist überhaupt ein Mangel? Ein kratzendes Scheibenwischerblatt sicher noch nicht, das fällt unter normalen Verschleiß. Streit entzündet sich auch an der Frage, ob der Mangel behoben werden kann. Denn bevor ein Käufer zum Rücktritt berechtigt ist, darf der Händler erst zwei Mal nachbessern.