Gesetzesverschärfung möglich Politiker diskutiert über Daimler-Geely-Deal

Li Shufu: Daimler-Großaktionär und Gründer des chinesischen Autobauers Geely. Quelle: REUTERS

Der Einstieg des chinesischen Autobauers Geely bei Daimler hat in der deutschen Politik Diskussionen über eine Verschärfung der Meldepflichten für Beteiligungen ausgelöst. Ein Nachbesserungsbedarf wird geprüft.

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Die Bundesregierung will nach dem überraschenden Einstieg des chinesischen Autobauers Geely bei Daimler prüfen, ob die geltenden Meldevorschriften für Beteiligungserwerbe nachgebessert werden müssen Sowohl der Wirtschafts- als auch der Finanzausschuss der Bundestages diskutierten nach Angaben von Teilnehmern darüber, ob die geltenden Transparenzauflagen noch ausreichen.

Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte in einem Bericht an den Wirtschaftsausschuss, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, Prüfungen an, "ob die vorliegenden Vorschriften ausreichen, um ein ausreichendes Maß an Transparenz zu gewährleisten, oder ob weitergehende Vorgaben erforderlich sind".

Investoren sind dem deutschen Wertpapierrecht nach verpflichtet, ihre Anteile beim Überschreiten der Stimmrechtsschwellen von drei, fünf, zehn Prozent sowie weiterer höherer Schwellenwerte der zuständigen Finanzaufsicht BaFin zu melden. Der Autokonzern Daimler teilte am 23. Februar mit, dass der Unternehmer Li Shufu 9,69 Prozent der Stimmrechte an dem Autobauer erworben hat. Li Shufu sei Vorstandschef des Autokonzerns Zhejiang Geely Holding Group, hieß es in dem Bericht des Wirtschaftsministeriums. Eine Überschreitung der Schwelle von drei Prozent wurde demnach nicht gemeldet. Allerdings gilt diese Drei-Prozent-Schwelle auch nicht für alle Finanzinstrumente, mit denen ein Investor eine Beteiligung an einem Unternehmen aufbauen kann.

Im Finanzausschuss des Bundestages wurde nach Angaben seines Mitglieds Hans Michelbach (CSU) ein Bericht gefordert, um zu klären, ob den Vorgaben des deutschen Gesetzes Folge geleistet wurde und welche Sanktionsmöglichkeiten es bei Zuwiderhandlungen gebe. Auch den Wirtschaftsausschuss beschäftigte das Thema. Dass formal bei dem Geely-Einstieg bei Daimler alles rechtmäßig gelaufen sei, bejahte die Grünen-Wirtschaftspolitikerin Kerstin Andreae. "Die Bundesregierung sagt uns im Augenblick, dass erst einmal alles rechtens war. So schätzen wir das auch ein", sagte sie der Nachrichtenagentur Reuters. Das Problem sei, dass mit der gewählten Kombination aus Aktien-, Options- und Derivate-Geschäften die Meldeschwellen nicht vollständig griffen. "Das ist einfach intransparent", sagte sie. "Deshalb muss gesetzlich nachgesteuert werden." Das "Anschleichen" eines Investors an ein Unternehmen dürfe nicht mehr möglich sein.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte bereits angeregt, zu klären, ob es im deutschen Gesetz Lücken in der Transparenz der Meldepflichten für Beteiligungen gibt.

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