Kraftfahrt-Bundesamt VW droht Rückruf von E-Autos wegen giftigem Cadmium

KBA: Mögliche Rückrufanordnung für Elektroautos von VW Quelle: dpa

Wegen der Verwendung von giftigem Cadmium in den Ladegeräten droht dem VW-Konzern der Rückruf von 124.000 Elektroautos. Die Verwendung des Schwermetalls ist in Autoteilen größtenteils verboten.

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Dem Volkswagen-Konzern droht ein Rückruf von 124.000 Elektroautos durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen der Verwendung von gesundheitsgefährdendem Cadmium. „Eine entsprechende Rückrufanordnung durch das KBA ist derzeit in Klärung“, sagte ein VW-Sprecher der WirtschaftsWoche. Das krebserregende und organschädigende Schwermetall Cadmium ist in Autoteilen weitgehend verboten. Ein Zulieferer hatte die Konzernmarken VW, Audi und Porsche dennoch mit Ladegeräten beliefert, die Cadmium enthalten. Mit diesen Ladegeräten wurde in den vergangenen sechs Jahren ein Großteil der von VW, Audi und Porsche hergestellten Elektroautos (Batterie-Elektroautos und Plug-in-Hybride) ausgerüstet. Dies hatte VW bei internen Überprüfungen festgestellt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt untersucht, ob mit giftigem Cadmium belastete Teile in Autos verbaut worden sind. Möglicherweise sind mehr als 100.000 Fahrzeuge betroffen.
von Annina Reimann

Nach Angaben von VW hat der Konzern das Kraftfahrt-Bundesamt am 20. Juli schriftlich darüber informiert, dass die betroffenen Hochvolt-Ladegeräte 0,008 Gramm Cadmium pro Gerät enthalten. Die vom Zulieferer eingereichten Materialdaten sollen laut Volkswagen keine Angaben über die Verwendung von Cadmium enthalten. „Volkswagen hat die Serienfertigung und die Auslieferung der entsprechenden Fahrzeuge sofort gestoppt, das betroffene Bauteil durch das eines anderen Zulieferers ersetzt und die Fertigung wieder aufgenommen“, sagte ein Volkswagen-Sprecher.

Das Kraftfahrtbundesamt fordert einen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge, wie aus Konzernkreisen verlautet. Offenbar befürchtet das Amt, dass es bei der Entsorgung der Fahrzeuge zu Umwelt- oder Gesundheitsschäden kommen kann. VW bestätigt, dass es um eine „potenzielle Nicht-Konformität mit der europäischen Altfahrzeuggesetzgebung“ geht. Eine akute Gefahr geht laut Volkswagen von den belasteten Ladegeräten nicht aus, da das betreffende Bauteil „in einem festen Gehäuse innerhalb des Ladegeräts verbaut ist, das selbst wiederum von einem festen Gehäuse umschlossen ist.“

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