Volkswagen ist sich nach eigener Darstellung keiner illegalen Kartellabsprachen bewusst. Der Konzern argumentierte am Mittwoch im Anschluss an eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung vielmehr damit, dass die Zusammenarbeit zwischen den Autobauern in vielen Bereichen übliche Praxis sei. Grundsätzlich gelte, dass es in vielen Fällen erforderlich und nicht zu beanstanden sei, wenn Unternehmen die Machbarkeit und Standardisierung neuer Technologien erörterten. "Es ist weltweit üblich, dass Autohersteller sich zu technischen Fragen austauschen, um so die Innovationsgeschwindigkeit und -qualität zu steigern." Davon profitierten auch die Kunden, weil innovative Lösungen schneller verfügbar und preiswerter seien als aufwendigere Einzelentwicklungen.
Der Betriebsrat, der die Einberufung des Kontrollrats verlangt hatte, erklärte, der Vorstand habe die infrage stehenden Treffen mit Vertretern anderer Unternehmen durch die interne Revision und das Rechtswesen umfassend prüfen lassen und die Wettbewerbsbehörden über mögliche Bedenken bei Einzelfällen informiert. "Damit ist der Vorstand mit dem Thema proaktiv umgegangen, auch um einen möglichen Schaden von der Gesellschaft möglichst effektiv abzuwenden", sagte ein Sprecher des Konzernbetriebsrats. Um welche Treffen es im Einzelnen ging, die in der Branche "5er-Kreise" genannt wurden, blieb offen. Ebenso unklar blieb, wann genau Volkswagen die Kartellbehörden informiert hat.
Volkswagen selbst räumte solche Treffen indirekt ein. Kooperationen seien insbesondere dann zulässig, wenn sie nicht wichtige Bauteile von Fahrzeugen beträfen und die Konkurrenz nicht einschränkten. Ein Beispiel dafür sei die angestrebte Vereinheitlichung von Lade-Steckdosen für Elektroautos.
Einem Insider zufolge zeigten die Stuttgarter noch vor VW die Absprachen bei den Kartellbehörden an, was im Fall eines Bußgeldes für den Stuttgarter Konzern als Kronzeugen einen Straferlass bedeuten könnte. Für VW wäre nach den EU-Bestimmungen im Fall eines nachgewiesenen Fehlverhaltens allenfalls ein Abschlag drin.