Nach Manager-Festnahme Anwälte raten VW-Vorstand dringend von USA-Reisen ab

Der Vorstand des Volkswagen-Konzerns mit Matthias Müller an der Spitze sollte Reisen in die USA vermeiden, um einer möglichen Festnahme zu entgehen.

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Quelle: dpa

Diese Ansicht vertreten führende Wirtschaftsstrafrechtler. In der kommenden Ausgabe zitiert die WirtschaftsWoche den Honorarprofessor und Anwalt für internationales Strafrecht, Falk Würfele. „Durch die Organhaftung im Unternehmensstrafrecht der USA haften der Vorstand und seine beauftragten Leitungsorgane unter bestimmten Voraussetzungen für das strafrechtsrelevante Verschulden von Mitarbeitern“, sagt er. „Das Dümmste, was Sie als deutscher Manager in einem laufenden US-amerikanischen Strafprozess gegen das Unternehmen machen können, ist in die USA zu fliegen, wenn es sich vermeiden lässt.“

Thomas Schürrle, Partner der US-Kanzlei Debevoise & Plimpton, der für Siemens aktiv war, als der Konzern ab 2006 von einem Korruptionsskandal erschüttert wurde, erklärt, dass deutsche Manager die Dimension der Strafverfahren in den USA häufig unterschätzten. Das US-Strafrecht sei neben dem Bundesrecht zusätzlich durch die jeweiligen Gesetze der 51 Bundesstaaten geprägt. Damit stünden Angeklagte gleich im Visier mehrerer Behörden.

In dieser Woche ist in den USA bereits ein hochrangiger VW-Manager wegen des Dieselskandals festgenommen worden. Konzernchef Müller ist nicht bei der führenden US-Automesse in Detroit erschienen, obwohl die USA nach wie vor zum wichtigsten Absatzmarkt des Konzerns zählen.

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