
Die Porsche Holding hat bei ihren diversen Rechtsstreitigkeiten wegen der Übernahmeschlacht um Volkswagen einen Teilerfolg errungen. Das Oberlandesgericht in Stuttgart wies am Donnerstag die Klage von mehreren Hedgefonds ab, die 1,2 Milliarden Euro Schadensersatz von der Holding gefordert hatten. Hintergrund ist Porsches gescheiterter Übernahmeversuch von VW 2009. Die Fonds fühlten sich rückblickend getäuscht und wollen Geld zurück, das sie damals an der Börse verloren hatten.
Nach Ansicht des Gerichts hat Porsche in dem Zusammenhang allerdings keine „grob unrichtigen Auskünfte“ gegeben. Die Fonds hatten ihre Klage auf Pressemitteilungen aus dem Jahr 2008 gestützt. Damals hatte die Holding zunächst bestritten, ihren Anteil am VW-Konzern auf 75 Prozent aufstocken zu wollen. Einige Monate später gab sie dann aber bekannt, genau diesen Plan zu verfolgen. Die Kurse schossen in die Höhe. Anleger, die auf sinkende Kurse gewettet hatten, verloren viel Geld. Genau das forderten die Fonds zurück.
Porsche und die Hedgefonds
Wegen des gescheiterten Übernahmeversuchs von Volkswagen im Jahr 2009 hat die Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE/PSE) als Dachgesellschaft des Sport- und Geländewagenbauers diverse Rechtsstreitigkeiten am Hals. Auch im aktuellen Fall geht es um den spektakulären Wirtschaftskrimi: Mehrere Hedgefonds fühlen sich rückblickend getäuscht und wollen deswegen Geld zurück, das sie damals an der Börse verloren haben. Insgesamt geht es noch um fast 1,2 Milliarden Euro. Die PSE hält die Forderung für unbegründet.
Im Mittelpunkt stehen Pressemitteilungen aus dem Jahr 2008. Damals hatte die Holding zunächst bestritten, ihren Anteil am VW-Konzern auf 75 Prozent aufstocken zu wollen. Einige Monate später gab sie dann aber bekannt, genau diesen Plan zu verfolgen. Die Aktienkurse schossen nach oben - Anleger, die auf fallende Kurse gewettet hatten, verloren viel Geld. Sie werfen der PSE vor, die Öffentlichkeit über ihre wahren Absichten bewusst im Unklaren gelassen zu haben.
Ganz anders: Die Holding habe ihre Pläne stets nach bestem Wissen und Gewissen kundgetan, heißt es dort. Erst zum Zeitpunkt der endgültigen Pressemitteilung sei die Entscheidung, den viel größeren VW-Konzern übernehmen zu wollen, gefallen. Eine Haftung für die darauffolgenden heftigen Kursreaktionen lehnt die PSE ab.
So einige. Schauplätze sind Braunschweig, Stuttgart, Hannover oder auch Frankfurt. Manche Klagen wanderten von einem Gericht zum anderen, weil die Zuständigkeiten umstritten waren. Der aktuelle Prozess wechselte etwa von New York nach Deutschland. Die PSE hatte stets darauf gepocht, dass der Fall vor deutschen Gerichten verhandelt werden müsse, weil sie hier auch ihren Sitz habe.
Im Zusammenhang mit dem Versuch der VW-Übernahme wurde Porsches früherer Finanzchef Holger Härter bereits wegen Kreditbetrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. Um Anleger, die sich falsch informiert fühlten, ging es dabei jedoch nicht. Entscheidungen gibt es sonst nur in kleineren Fällen. Das Landgericht Stuttgart hat die Klage der Hedgefonds zudem bereits abgewiesen. Die Fonds wehrten sich jedoch dagegen, so dass der Streit vorm Oberlandesgericht weiterging.
Beim Namen Porsche denken die meisten zuerst an die Stuttgarter Sport- und Geländewagenschmiede. Diese hat mit den Klagen aber nicht direkt etwas zu tun. Die Vorwürfe richten sich gegen die Dachgesellschaft Porsche SE, zur Zeit der Übernahmeschlacht gehörte das operative Porsche-Geschäft aber noch zu dieser Holding. Neben der Porsche AG war die Holding auch damals schon an Volkswagen beteiligt. Um den Ausbau dieser VW-Beteiligung geht es im aktuellen Streit.
Es lief für die Stuttgarter nicht nach Plan. Die Porsche SE verhob sich bei dem Versuch, sich die Macht bei VW zu sichern. Am Ende kam es daher anders: Im August 2012 drehte Volkswagen den Spieß um und verleibte sich das Porsche-Geschäft, das bis dahin unter dem Dach der Porsche SE war, komplett ein. Die Porsche SE selbst ist seitdem ausschließlich an Volkswagen beteiligt - profitiert darüber aber letztlich noch immer von den Erfolgen der Sportwagenschmiede.
Die von ihnen beanstandete Pressemitteilung der Porsche SE sei „allenfalls doppeldeutig gewesen“, urteilte nun das Gericht. Ein Schädigungsvorsatz sei nicht feststellbar - ebenso wenig wie ein Kausalzusammenhang zwischen bestimmten Börsengeschäften der Fonds und von Porsche veröffentlichten Informationen.
Porsche SE sieht sich bestätigt
Die Porsche Holding muss wegen des Übernahmekrimis allerdings noch diverse weitere Streitigkeiten ausfechten, die sich größtenteils um Investorenklagen drehen. Schauplätze sind auch Braunschweig, Hannover und Frankfurt. Außerdem müssen sich Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und der frühere Finanzvorstand Holger Härter demnächst noch in Stuttgart vor Gericht verantworten.
Die Porsche SE, die fast ausschließlich aus einer Beteiligung am Volkswagen-Konzern besteht, sieht sich nach eigenen Anhaben durch das Urteil bestätigt. Sie hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Eine Revision ließt das Gericht am Donnerstag nicht zu, die Fonds können aber noch eine sogenannte Nichtszulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.