Schadensersatz VW-Käufer klagen gemeinsam

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Kritik der Rechtsexperten

Rechtsexperten bemängeln seit Langem, dass Konsumenten hierzulande vom Wettbewerbsrecht zu wenig geschützt werden. Während Großunternehmen Kartellschäden individuell einklagen, gehen Verbraucher häufig leer aus. „Die individuelle Geltendmachung von Verbraucherschäden etwa bei Kartellen ist praktisch ausgeschlossen“, sagt Wirtschaftsrechtler Florian Bien von der Universität Würzburg. Konzerne hätten durch Preisabsprachen möglicherweise hohe Milliardengewinne erzielt. Daher seien „zusätzliche Mechanismen der kollektiven Rechtsdurchsetzung“ nötig.

Allerdings warnen Experten vor amerikanischen Verhältnissen. In den USA blähen sich Sammelansprüche oft zu Monsterklagen auf. Sobald ein Anwalt einen Geschädigten findet, den er vor Gericht vertreten kann und der beispielhaft für eine Masse von Konsumenten steht, gilt das Urteil automatisch für alle Geschädigten, die nicht explizit ihren Verzicht erklären.

Solche Auswüchse wird es in Deutschland zunächst nicht geben. Geschädigte müssen der Klage bei Hausfeld oder Baum/Reiter explizit beitreten. Rother beispielsweise will bis zu 50 000 Kunden mobilisieren.

Und er wittert weitere Aufträge. Gerade ließ er ein Gutachten über die Bestpreisklausel von Buchungsportalen wie Booking.com und HRS erstellen, die Hoteliers untersagt, eigene Zimmer auf der Homepage billiger zu verkaufen. Die Klausel bindet Kunden unnötigerweise an die Portale, heißt es. Tausende von Hoteliers hätten Anspruch auf Ersatz der zu viel gezahlten Provisionen. Die Masse will er vertreten.

Bleibt dann noch ein Thema, mit dem sich Anwälte in der Regel nicht beschäftigen. Rother: „Wenn sich alle gleichzeitig online registrieren wollen, muss die IT 100-prozentig funktionieren.“

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