Schlappe vor US-Berufungsgericht Dieselgate könnte Volkswagen in den USA noch einmal einholen

Dieselgate: Volkswagen erleidet eine Schlappe vor US-Berufungsgericht. Quelle: dpa

Volkswagen drohen in den USA abermals teure Konsequenzen aufgrund der früheren Abgasmanipulationen. Die Entscheidung eines Berufungsgerichts könnte die Tür zu weiteren hohen Strafzahlungen öffnen.

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Volkswagen muss in der „Dieselgate“-Affäre weitere empfindliche Bußgelder in den USA fürchten. Ein Berufungsgericht entschied am Montag, dass trotz bereits geschlossener Vergleiche zusätzliche Strafen zweier Bezirke der Bundesstaaten Florida und Utah zulässig seien. Obwohl VW wegen Dieselautos mit manipulierter Abgastechnik bereits für Verstöße gegen das landesweite US-Luftreinhaltegesetz „Clean Air Act“ zur Rechenschaft gezogen wurde, dürfen regionale Behörden demnach weiter Sanktionen verhängen. Das könnte die Tür für erneute hohe Strafzahlungen öffnen.

Die Richter erklärten, sie seien sich im Klaren darüber, dass ihre Entscheidung zu „atemberaubenden Belastungen“ führen könne. VW wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass das Gericht mit seiner Linie im Konflikt zu anderer US-Rechtsprechung stehe. Das Unternehmen kündigte an, sich energisch verteidigen und den Fall notfalls bis zum Obersten US-Gerichtshof bringen zu wollen.

Der Dieselskandal wurde im September 2015 auf Druck der US-Umweltbehörden aufgedeckt. Volkswagen hatte zugegeben, millionenfach Diesel-Abgaswerte durch eine spezielle Software manipuliert zu haben. Diese sorgt dafür, dass Diesel-Autos die Stickoxidgrenzwerte auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße aber ein Vielfaches mehr der giftigen Abgase ausstoßen. Den Skandal bezahlte der Konzern bereits mit Rechtskosten von über 30 Milliarden Euro – der größte Teil davon entfiel auf Strafen und Entschädigungen in USA.

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Volkswagen war in der „Dieselgate“-Affäre wegen umweltrechtlicher Verstöße von den Bezirken Salt Lake County in Utah und Hillsborough County in Florida verklagt worden. Sollte der Richterspruch letztlich rechtskräftig werden, könnten die Bezirke theoretisch Schadenersatz in Milliardenhöhe von dem Autohersteller fordern. Laut US-Richter Charles Breyer, der 2018 in erster Instanz zugunsten von VW entschieden hatte, könnten sich die Belastungen für das Unternehmen auf Basis der regionalen Bußgeldkataloge in den beiden Bezirken potenziell auf bis zu 11,2 Milliarden Dollar pro Jahr belaufen.

Die Klagen beziehen sich nicht nur auf die US-Tochterfirma der Marke VW, sondern auch auf die der zum Konzern gehörenden Hersteller Audi und Porsche, bei denen ebenfalls mit Hilfe einer speziellen Abschalteinrichtung („Defeat Device“) gezielt Abgaswerte nach unten frisiert wurden. Zudem befindet sich unter den von den US-Bezirken Beschuldigten der deutsche Zulieferer Bosch, der die Manipulationssoftware geliefert haben soll und sich ebenfalls schon mit US-Klägern auf teure Vergleiche geeinigt hatte.

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Für VW galt die Abgasaffäre in den USA – abgesehen von einem anhaltenden Konflikt mit der Börsenaufsicht SEC – eigentlich längst als abgehakt. Der Konzern gab dort vor Gericht ein Schuldgeständnis ab und wurde nicht nur zivilrechtlich mit enormen Sanktionen belegt, sondern zahlte auch eine Milliardenstrafe wegen strafrechtlicher Vergehen. Gegen mehrere mutmaßlich Verantwortliche – darunter Ex-Konzernchef Martin Winterkorn – liegen Strafanzeigen und Haftbefehle der US-Justizbehörden vor. Zwei frühere VW-Mitarbeiter wurden bereits zu jahrelangen Haft- und hohen Geldstrafen verurteilt.

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