Streit um irreführende Werbung Daimler muss seine Abgastechnik erklären

Hat Daimler seine Kunden getäuscht? Im Streit um irreführende Werbung für ein Dieselauto ordnet nun das Landgericht Stuttgart an: Der Autokonzern muss seine Abgastechnik offenlegen. Daimler weist die Vorwürfe zurück.

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Daimler Quelle: dpa

Daimler muss im Rechtsstreit über Werbung für ein angeblich emissionsarmes Dieselauto Details seiner Technik zur Abgasbehandlung offenlegen. Das ordnete das Landgericht Stuttgart am Donnerstag in der Verhandlung über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer an.

Richterin Andrea Pientka hat zu klären, ob Daimler mit einer Aussage, dass ein Mercedes C220 BlueTec besonders schadstoffarm sei, Verbraucher in die Irre geführt hat. Nach Auffassung der DUH stößt das Modell im Straßenbetrieb zigfach mehr Stickoxid aus als erlaubt. Daimler hält die Klage für unbegründet. "Wir weisen den Vorwurf der Verbrauchertäuschung zurück", bekräftigte eine Sprecherin.

"Bluetec reduziert die Emissionswerte unserer hochmodernen Dieselmotoren auf ein Minimum", hieß es Anfang 2016 in einer Werbeaussage des Autobauers im Internet. Der Mercedes C220 wies im Test des niederländischen Instituts TNO jedoch nach Aussage der DUH nur auf dem Prüfstand gesetzeskonforme Stickoxidwerte von maximal 80 Milligramm je Kilometer auf. Beim Nachfahren des selben Fahrzyklusses auf der Straße seien es bis zu 2000 Milligramm gewesen. "Wir wollen im Grundsatz geklärt wissen, ob ein Fahrzeughersteller ein Produkt als sauber bewerben kann und verschweigt, dass es eine Dreckschleuder ist", sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.

Die DUH betrachtet die Aussage eines Daimler-Ingenieurs als Beweis dafür, dass der Schadstoffausstoß rechtswidrig hoch ist, was Daimler zurückweist. Der Ingenieur erklärte darin: "Es finden Anpassungen statt, die den Wirkungsgrad beeinflussen." Diese kryptische Aussage müsse Daimler erklären, um zu beurteilen, ob die Werbeaussage eine Fehlvorstellung bei Kunden hervorrufen konnten, verlangte die Richterin. Der Autobauer konnte sich damit nicht darauf zurückziehen, dass der Werbesatz zu Bluetec nicht auf der gleichen Internetseite wie das angeführte C-Klasse-Modell stand und die Klage daher unbegründet sei.

Ein Urteil wird voraussichtlich am 6. Juni fallen. Bei einem ähnlichen Streit mit Opel hatte die DUH erreicht, dass Opel Werbeaussagen zurücknahm und zusagte, sie künftig nicht zu wiederholen.

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