Tariferhöhung Opel zahlt übertarifliche Zulagen nur noch unter Vorbehalt

Opel Quelle: AP

Opel zahlt seinen Mitarbeitern übertarifliche Zulagen ab April nur noch unter Vorbehalt aus. Dieser Vorbehalt bleibt bestehen, solange die Verhandlungen zwischen dem Autobauer, Betriebsrat und der IG Metall andauern.

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Der angeschlagene Autobauer Opel zahlt seinen Mitarbeitern übertarifliche Zulagen ab sofort nur noch unter Vorbehalt aus. Die jüngste Tariferhöhung von 4,3 Prozent könne rückwirkend auf die Zulage angerechnet werden, heißt es in einer Mitteilung der Personalabteilung an die Belegschaft. Die interne Mitteilung liegt der WirtschaftsWoche vor. Darin heißt es, dass man die Mitarbeiter „rein vorsorglich“ darüber informieren wolle, dass die Zahlung „übertariflicher Zulagen (…) in unveränderter Höhe für die Zeit ab April 2018“ nur noch unter dem Vorbehalt gezahlt werde, dass die Tariflohnerhöhung in Höhe von 4,3 Prozent „auf die übertariflichen Zulagen auch rückwirkend anzurechnen“ sei. Etwaig zu viel geleistete Zahlungen könnten demnach verrechnet - also später zurückgefordert - werden. Der Vorbehalt gilt, solange Opel noch mit Betriebsrat und IG Metall über finanzielle Zugeständnisse der Belegschaft verhandelt.

Opel wollte das nicht kommentieren. Opel-Chef Michael Lohscheller hatte aber zuletzt mehrfach betont, dass Opel seit 1999 Verluste mache. Er fände es deswegen angemessen zu fragen, ob man in einer solchen Lage über Tarif bezahlen könne. Konkret forderte er auch mehrfach die Anrechnung der übertariflichen Zulage. Neu ist, dass er bereits jetzt nur noch unter Vorbehalt bezahlt.

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