Dort sind die Endkundenpreise für Ersatzteile nach einer Studie des Europäischen Verbands der Versicherungswirtschaft (CEA) im Schnitt um fast zehn Prozent niedriger als hier. Autoteilehändler Röhl geht noch weiter. „Der Designschutz für Ersatzteile verhindert Investitionen und den Aufbau von Arbeitsplätzen in Deutschland.“ Weil sich die Branche in einer rechtlichen Grauzone bewegt, wage kaum ein Unternehmen, sich im freien Ersatzteilmarkt zu engagieren.
Der Herstellerverband VDA lässt das Argument nicht gelten: Die Automobilindustrie müsse mit ihren Erträgen die Entwicklung der nächsten Technologie- und Designgenerationen vorantreiben und damit den Standort Deutschland sichern. Außerdem habe die Deutsche Automobil Treuhand, eine von der Branche getragene Unternehmensberatung, festgestellt, dass die Ersatzteilpreise in Deutschland unter dem EU-Durchschnitt lägen.
Fest steht: Der Ersatzteilhandel ist eine tragende Säule im Geschäft der Autohersteller. Vor allem im Massensegment der Klein- und Mittelklasseautos bröckeln die Margen für Neuwagen. „Nur etwa zehn Prozent des Gewinns stammen aus dem Neuwagengeschäft, rund 35 Prozent werden mit Finanzdienstleistungen, knapp 55 Prozent mit dem Service- und Teilegeschäft verdient“, sagt Fabian Brandt, Autoexperte der Unternehmensberatung Oliver Wyman. Würde der Designschutz fallen, müssten sich die Autokonzerne auf deutlich geringere Margen einstellen.
Keine Pläne für ein neues Gesetz
Trotz aller Widerstände der Autolobby will der Teilehändler-Verband GVA aber nicht locker lassen und hofft auf einen Vorstoß der neuen EU-Kommission, was allerdings dauern kann. Immerhin gab es am Montag vergangener Woche im Bundesjustizministerium eine erste Gesprächsrunde mit den beteiligten Verbänden. Große Hoffnungen dürfen sich die Ersatzteilehändler allerdings nicht machen. „Es gibt in der Bundesregierung keine Pläne, die Reparaturklausel mit einem nationalen Gesetz einzuführen, obwohl das europarechtlich möglich wäre“, heißt es im Justizministerium. „Im Wesentlichen“, berichtet ein Teilnehmer der Runde, „wurden nur die alten Positionen ausgetauscht.“
Haben die Hersteller von Berlin und Brüssel in absehbarer Zeit nichts zu befürchten, ist das in China anders. Sollte sich der Vorwurf der Wettbewerbsbehinderung bestätigen, drohen Strafen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Das in Shanghai ansässige Gemeinschaftsunternehmen zwischen Volkswagen und dem chinesischen Partner FAW wurde bereits zu einer Strafe von umgerechnet rund 30 Millionen Euro verdonnert. Bei den anderen Beschuldigten sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen.