„Unterwandert von der Automobilindustrie“ Diesel-Klagen: Kanzleien sehen Justizskandal am Landgericht Stuttgart

Mehrere Kanzleien erheben schwere Vorwürfe im Diesel-Verfahren. Quelle: dpa

Der Streit um den Umgang des Landgerichts Stuttgart mit Diesel-Klagen von Volkswagen- und Daimler-Kunden spitzt sich weiter zu. Mehrere Klägerkanzleien werfen dem Gericht vor, nicht unabhängig zu sein und den Gang ihrer Klagen zum Europäischen Gerichtshof absichtlich zu behindern. Das Gericht weist die Vorwürfe zurück.

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Mehrere große Rechtsanwaltskanzleien, die in Diesel-Verfahren Daimler-Kunden vertreten, beklagen angeblich skandalöse Zustände am Landgericht Stuttgart. Die Berliner Kanzlei Gansel beschwerte sich im Dezember in Briefen an das gesamte Präsidium des Gerichts über einen „justiziellen Skandal in ihrem Hause“. Auch nach Ansicht des Anlegeranwalts Andreas Tilp aus Kirchentellinsfurt „häufen sich die Merkwürdigkeiten am Landgericht Stuttgart“. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr warnt den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann in einem Schreiben vom 13. Dezember: „Dem Landgericht Stuttgart droht ein Justizskandal.“ Die Münchner Kanzlei KAP erhebt ähnliche Vorwürfe und hat einen Befangenheitsantrag gegen einen Stuttgarter Richter gestellt. Die Schreiben liegen der WirtschaftsWoche vor.

Mit den drastischen Vorwürfen gegen das Gericht erreicht die dortige Auseinandersetzung um den Umgang mit Dieselskandal-Klagen einen neuen Höhepunkt. Das Gericht hatte im vergangenen Jahr den Richter Fabian Richter-Reuschle für befangen erklärt, da seine Frau wegen eines manipulierten Fahrzeugs aus dem VW-Konzern Schadenersatz vor Gericht verlangt. Da Richter Reuschle als kritisch gegenüber den Autokonzernen gilt, hatte die Entscheidung des Gerichts für Empörung bei Anwälten von klagenden VW- und Daimler-Kunden gesorgt.

Mit Klagen gegen Daimler durfte sich Richter Reuschle dagegen weiterhin befassen. Auf seinen Vorstoß, Verfahren von klagenden Daimler-Kunden vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen, reagierten Anwälte von Daimler im Dezember mit einem weiteren Befangenheitsantrag. Zumindest bis zu einer Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag darf Richter Reuschle in Sachen Daimler nicht mehr tätig werden. Sollte er für befangen erklärt werden, könnte Daimler womöglich aufatmen: Dann wäre es wieder völlig offen, ob die Klagen zum EuGH gehen und dort womöglich eine weitreichende Entscheidung zulasten von Daimler fällt.

Mit dem Befangenheitsantrag ist unter anderem ein Richter-Kollege von Reuschle befasst, den die Kläger-Kanzleien tendenziell auf der Seite von Daimler verorten und dem sie schweres Fehlverhalten vorwerfen. Vor allem an seiner Person machen sie den nun behaupteten Justizskandal fest.

Der angegriffene Richter war bis 2016 für die Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz Hootz Hirsch tätig, die Daimler in Diesel-Klagen vertritt. Danach wechselte er ins Richteramt. Damit ist er aus Sicht der Kläger-Kanzleien bei Daimler-Klagen befangen und für solche Verfahren ungeeignet. Der Richter soll jedoch, so die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, „immer wieder zugunsten der Daimler AG geurteilt“ haben, ohne auf seine frühere Tätigkeit für den Mandanten Daimler hingewiesen zu haben. Erst im Dezember habe das Gericht die Klägerparteien über die frühere Tätigkeit des Richters unterrichtet. „Das Landgericht“, so folgert die Kanzlei , „scheint unterwandert worden zu sein von der Automobilindustrie“.

Die Münchner Kanzlei KAP hat einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Andere Kanzleien haben mit Dienstaufsichtsbeschwerden reagiert oder disziplinarische Maßnahmen gefordert. Der Richter erklärte in einer dienstlichen Stellungnahme, dass er sich in seiner Zeit bei Gleiss Lutz Hootz Hirsch nicht mit Abgasthemen befasst habe.

Das Landgericht zeigt sich von der zunehmenden Schärfe der Auseinandersetzung der Prozessparteien unbeeindruckt. Eine Sprecherin erklärte, der Befangenheitsantrag gegen den Richter werde in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft. Der Entscheidung des Gerichts über den Antrag könne nicht vorgegriffen werden. Es sei jedoch festzuhalten, dass das Gericht frühstmöglich auf die frühere Tätigkeit des Richters hingewiesen habe.

Nachdem Richter Reuschle als befangen abgelehnt wurde, habe er der Kammer die Akten zur weiteren Bearbeitung am 9. Dezember zugeleitet. Mit Verfügung vom 10. Dezember habe der Vorsitzende Richter der 3. Zivilkammer die Parteien über die frühere anwaltliche Tätigkeit des involvierten Richters informiert. Gleichzeitig sei den Parteien mitgeteilt worden, dass der Richter während dieser anwaltlichen Tätigkeit mit den streitgegenständlichen Sachverhalten keine Berührungspunkte gehabt habe.

Im vergangenen Jahr hatte eine Diesel-Richterin des Landgerichts Stuttgart wegen Verbindungen zum Autozulieferer Bosch für Schlagzeilen gesorgt. Sie bearbeitet weiterhin auch Diesel-Fälle.

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