
Beim Abgasthema erklärte Daimler wiederholt, eine weiße Weste zu haben. Nun liegt aber eine Sammelklage aus den USA auf dem Tisch. Wirklich vergleichbar mit den VW-Schummeleien ist das nicht - alles in Ordnung, beteuern die Stuttgarter. „Wir haben Mercedes kontaktiert und Testergebnisse für die amerikanischen Dieselmotoren eingefordert“, sagte EPA-Direktor Christopher Grundler dem „Handelsblatt“ (Montag). Damit reagiert die Behörde auf eine US-Zivilklage von Mitte Februar.
Hierbei geht es um bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz, bei denen der Ausstoß von Stickoxid (NOx) laut Klägern die US-Vorschriften bei unter zehn Grad Celsius um das 65-fache überschritten wird. Dem Konzern werden Verstöße gegen Umweltgesetze und eine Irreführung der Verbraucher vorgeworfen.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die US-Umweltbehörde nach Bekanntwerden einer Zivilklage Daten einfordert.
Die Abgas-Tests in Deutschland und Europa
Neue Modelle werden in Deutschland und der EU nach dem Modifizierten Neuen Fahrzyklus (MNEFZ) getestet. Die Tests laufen unter Laborbedingungen, das heißt auf einem Prüfstand mit Rollen. Dies soll die Ergebnisse vergleichbar machen. Der Test dauert etwa 20 Minuten und simuliert verschiedene Fahrsituationen wie Kaltstart, Beschleunigung oder Autobahn-Geschwindigkeiten.
Getestet wird von Organisationen wie dem TÜV oder der DEKRA unter Beteiligung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Dieses untersteht wiederum dem Verkehrsministerium.
Die Prüfungen der neuen Modelle werden von ADAC und Umweltverbänden seit längerem als unrealistisch kritisiert. So kann etwa die Batterie beim Test entladen werden und muss nicht - mit entsprechendem Sprit-Verbrauch - wieder auf alten Stand gebracht werden. Der Reifendruck kann erhöht und die Spureinstellungen der Räder verändert werden. Vermutet wird, dass etwa der Spritverbrauch im Alltag so häufig um rund ein Fünftel höher ist als im Test.
Neben den Tests für neue Modelle gibt es laut ADAC zwei weitere Prüfvorgänge, die allerdings weitgehend in der Hand der Unternehmen selbst sind. So werde nach einigen Jahren der Test bei den Modellen wiederholt, um zu sehen, ob die Fahrzeuge noch so montiert werden, dass sie den bisherigen Angaben entsprechen, sagte ADAC-Experte Axel Knöfel. Zudem machten die Unternehmen auch Prüfungen von Gebrauchtwagen, sogenannte In-Use-Compliance. Die Tests liefen wieder unter den genannten Laborbedingungen. Die Ergebnisse würdem dann dem KBA mitgeteilt. Zur Kontrolle hatte dies der ADAC bei Autos bis 2012 auch selbst noch im Auftrag des Umweltbundesamtes gemacht, bis das Projekt eingestellt wurde. In Europa würden lediglich in Schweden von staatlicher Seite noch Gebrauchtwagen geprüft, sagte Knöfel.
Die EU hat auf die Kritik am bisherigen Verfahren reagiert und will ab 2017 ein neues, realistischeres Prüfszenario etablieren. Damit sollen auch wirklicher Verbrauch und Schadstoffausstoß gemessen werden ("Real Driving Emissions" - RDE). Strittig ist, inwiefern dafür die bisherigen Abgas-Höchstwerte angehoben werden, die sich noch auf den Rollen-Prüfstand beziehen.
Eine Daimler-Sprecherin betonte am Montag, man setze kein „defeat device“ (Schummelsoftware) ein, die Sammelklage sei unbegründet. „Wir werden uns dagegen mit allen juristischen Mitteln verteidigen“, sagte sie. Man arbeite seit langem mit den US-Behörden konstruktiv zusammen und werde sie auch jetzt bei ihren Prüfungen unterstützen.
Die EPA wirft Daimler bisher keine Manipulationen vor, solche Anschuldigungen richten sich nur gegen VW. Bei den Vorwürfen in der Zivilklage geht es um die Stickoxid-Emissionen von Fahrzeugen mit BlueTec-Dieselmotoren. Bei der Mercedes-C-Klasse gab es in der Vergangenheit bereits Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe - zuletzt, nachdem das niederländische Prüfinstitut TNO erhöhte Abgaswerte festgestellt hatte.
Verbraucherklagen kommen in den USA häufig vor. Hinter dem Verfahren gegen Daimler steht der bekannte US-Anwalt Steve Berman, der bereits General Motors und Toyota mit Sammelklagen zu schaffen machte.
Einrichtungen zur Abgaskontrolle sind in der Autobranche durchaus verbreitet - damit soll der Motor geschont werden. Sie sind den Autoherstellern in den USA auch nicht verboten. Allerdings müssen diese Programme bei der Zulassung der Fahrzeuge offengelegt und von den Behörden genehmigt werden.
Zu der Frage, ob Daimler eine Funktion zur Runterregelung der Stickoxid-Verbrennung einsetze und dies der EPA offengelegt habe, äußert sich der Stuttgarter Autobauer nicht.