Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Verdacht des Betrugs gegen drei Mitarbeiter von Daimler beantragt. Das bestätigten die Behörde sowie Daimler der WirtschaftsWoche. Bei Strafbefehlen können Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt werden. In den beantragten Strafbefehlen geht es laut Staatsanwaltschaft um den Vorwurf der Manipulation des Emissionskontrollsystems von Diesel-Pkw von Daimler.
Beschuldigt werden laut der Behörde ein Mitarbeiter aus einer der unteren Führungsebenen des Unternehmens sowie zwei Sachbearbeiter ohne Personalverantwortung. „Ihnen wird zur Last gelegt, dafür verantwortlich gewesen zu sein, dass die Motorsteuerungssoftware eines Teils der von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts betroffenen Dieselfahrzeuge der Emissionsklasse Euro 6, die die Daimler AG im Zeitraum August 2011 bis einschließlich Dezember 2016 auf den europäischen Markt brachte, eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielt“, teilte die Staatsanwaltschaft der WirtschaftsWoche mit.
Daimler bestätigte, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Individualverfahren gegen drei Mitarbeiter Strafbefehle beantragt habe. Nach den Erkenntnissen des Unternehmens sei „die Auslegung der höchst komplexen Vorschriften durch die Mitarbeiter zum maßgeblichen Zeitpunkt“ allerdings „vertretbar“ gewesen und nicht in der Absicht, unrechtmäßig zu handeln, erfolgt. Daimler teile „daher die rechtliche Bewertung der Staatsanwaltschaft nicht, dass es sich bei dem in Frage stehenden Sachverhalt um Betrug gehandelt habe“.
Das Verfahren gegen einen weiteren beschuldigten Sachbearbeiter wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt, so die Staatsanwaltschaft. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen vier weitere Beschuldigte dauerten an.
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