Volkswagen CO2-Affäre: Anklage gegen VW-Mitarbeiter wegen Beihilfe zur Marktmanipulation

In der Anklage geht es um einen Vorfall im Dezember 2015. Quelle: dpa

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat einen Mitarbeiter von Volkswagen wegen Beihilfe zur Marktmanipulation angeklagt. In der Anklage geht es um einen Vorfall im Dezember 2015.

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Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat einen Mitarbeiter von Volkswagen wegen Beihilfe zur Marktmanipulation angeklagt. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde der WirtschaftsWoche. Außerdem hat ein weiterer Beschuldigter, den der Sprecher „unterhalb der Vorstandsebene“ ansiedelte, eine Geldauflage in Höhe von 30.000 Euro bezahlt, damit ein Verfahren gegen ihn eingestellt werden konnte. Auch das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. VW wollte sich nicht zu „Strafverfahren gegen einzelne Personen äußern“.

In der Anklage geht es um einen Vorfall im Dezember 2015. Damals hatte VW im Zuge des frisch aufgeflogenen Dieselskandals zunächst am 03. November 2015 in einer Adhoc-Meldung verkündet, dass es auch „bei der Bestimmung des CO2-Wertes für die Typ-Zulassung von Fahrzeugen zu nicht erklärbaren Werten gekommen ist“. Betroffen seien rund 800.000 Autos, VW bezifferte das wirtschaftliche Risiko für das Unternehmen auf etwa zwei Milliarden Euro. Doch schon am 9. Dezember 2015 moderierte VW das Problem in einer zweiten Adhoc wieder ab. Die „CO2-Thematik“ sei „weitgehend abgeschlossen“, bei „internen Messungen“ seien nur noch geringe Abweichungen festgestellt worden. Von möglichen Problemen betroffen sei nur noch eine Jahresproduktion von circa 36.000 Autos.

Doch letztere Aussagen stellt die Staatsanwaltschaft jetzt infrage. „In dieser eine vorherige Mitteilung von VW korrigierenden Meldung ist nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft eine bewusst unzutreffende, zu geringe Anzahl betroffener Fahrzeuge mit zu geringen Überschreitungen der Katalogwerte angegeben worden“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft der WirtschaftsWoche. Volkswagen meint, sich korrekt verhalten zu haben. Schließlich habe man damals „Kontrollmessungen an relevanten Fahrzeugen sowie die rechtliche Evaluation zugrundeliegender regulatorischer Vorgaben“ gemacht. „Auf Basis dieser Erkenntnisse und Bewertung hatte sich der Verdacht auf rechtswidrige Veränderung der Verbrauchsangaben von aktuellen Serienfahrzeugen ... nicht bestätigt.“

Die Anklage enthalte den Vorwurf, dass der Mitarbeiter von VW Ende 2015 Beihilfe zu einer Marktmanipulation geleistet habe, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Adhoc-Meldung habe „den Börsenkurs des Unternehmens positiv beeinflusst und den Kapitalmarkt, insbesondere die Anleger, über die tatsächlich weiter vorhandenen wirtschaftlichen Risiken im Unklaren gelassen, was der Angeschuldigte gewusst und mindestens gebilligt habe“, so der Sprecher weiter. Denn tatsächlich sei die auf der Grundlage eines anwaltlichen Gutachtenentwurfes erstellte Mitteilung „unzutreffend gewesen“, weil „sehr viel mehr Fahrzeuge mit deutlich erhöhten Abweichungen von den vorgegebenen Katalogwerten betroffen waren“. Der Angeschuldigte habe im Rahmen seiner Beihilfehandlung „mindestens billigend in Kauf genommen, dass die der Meldung zugrundeliegende Argumentation in ihrer pauschalen Form unzutreffend gewesen“ sei. Das zuständige Vorstandsmitglied von Volkswagen habe die Adhoc-Meldung anschließend „im gutgläubigen Vertrauen auf die Richtigkeit des Inhaltes“ veröffentlicht – dies allerdings in der „letztlich unzutreffenden Annahme“, damit „den kapitalmarktrechtlichen Pflichten nachgekommen zu sein“.

VW hingegen fühlt sich im Recht. Schließlich sei ein anderes Verfahren gegen Mitarbeiter wegen einer etwaigen Manipulation bei der Ermittlung von Verbrauchs- und CO2-Werten im April 2020 eingestellt worden. Der Verdacht für eine missbräuchliche Ausnutzung und Überschreitung der Spielräume habe sich nicht bestätigt. Tatsächlich gab es nach der VW-Meldung im Dezember 2015 umfangreiche Nachmessungen. Und diese ergaben ganz offenbar, dass das CO2-Problem kleiner war, als anfangs gedacht. Allerdings muss eine kursrelevante Meldung zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wahr sein. Dass VW die Lage so frühzeitig umfänglich bewerten konnte, zweifeln die Ermittler an. Auslöser der Ermittlungen war ein Bericht der WirtschaftsWoche aus dem Jahr 2017.

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