Volkswagen-Skandal MyRight will verhafteten VW-Manager vernehmen

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Der Fall Oliver Schmidt

Aus der 39-seitigen Strafanzeige und der „Darstellung der Fakten“ des US-Justizministeriums, des FBI und der VW-internen Ermittler der Kanzlei Jones Day lassen sich die Geschehnisse zum Teil genau rekonstruieren:

Seit Juli 2012 war demnach der damalige Leiter der VW-Motorenentwicklung und späterer Entwicklungsvorstand der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer über Zweck und Bedeutung der Software informiert. Zudem sollen Neußer und Bernd Gottweis, ein leitender Mitarbeiter des Qualitätsmanagements, „das weitere Verschweigen der Software“ gefördert haben, so die US-Ermittler.

„Die Studie ist nur EEO bekannt und so soll es auch bleiben“

Schmidt wurde im Frühjahr 2014 über eine Studie des International Council on Clean Transportation (ICCT) informiert – jene Studie, die später den Anfang vom Ende des Dieselskandals markieren sollte. Damals war Schmidt Leiter des US-Büros für Umweltfragen von Volkswagen. Am 15. April soll er laut den US-Ermittlern eine Kopie der ICCT-Studie an Gottweis weitergeleitet haben. Darin schreibt er unter anderem „Wir werden vorsichtig sein müssen, wie das weitergeht“. Die Mail schließt mit den Worten: „Innerhalb von VW GOA [VW Group of America, Anm. d. Red.] ist die Studie nur EEO bekannt [jenem Büro für Umweltfragen, das Schmidt zu jener Zeit leitete], und so soll es vorerst auch bleiben“.

Was die EU im Abgas-Skandal bemängelt

Ab März 2015 war Schmidt in Wolfsburg als Hauptvertreter von Neußer in der Wolfsburger Motorenentwicklung tätig. Als die US-Behörden das Unternehmen mit immer konkreteren Fragen zum Abgasverhalten der Autos konfrontierten, bildete diese VW-Motorenentwicklung laut den US-Ermittlern eine „ad hoc task force“, die Antworten auf die Fragen aus den USA formulieren sollten. Anstatt den Betrug zuzugeben, sollen die Mitglieder der Task Force – unter anderem Neußer, Gottweis und Schmidt – eine Strategie entwickelt haben, wie die Software verschwiegen werden kann.

Schmidts Aussagen können für die VW-Kunden, insbesondere die deutschen, also von großer Bedeutung sein. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass das klappt“, sagt Andresen.

Liegen Schmidts Aussagen erst einmal vor, ist die Erfolgsaussicht für Kläger in Deutschland ungleich höher. Bis Ende 2018 müssen Geschädigte Klage gegen Volkswagen einreichen. Dann verjährt der Schadenersatzanspruch der Kunden gegen den Konzern. „Wir werden unsere große Sammelklage daher bis 2018 einreichen", sagt Bode.

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