Volkswagen Vertrauliche Konzernunterlagen belasten VW im möglichen CO2-Skandal

VW-Chefjustiziar Manfred Döss Quelle: imago images

Kurz bevor VW Anfang Dezember 2015 einen möglichen CO2-Skandal für „weitgehend erledigt“ erklärte, nennt ein Papier ganz andere Daten. Die Staatsanwaltschaft prüft den Verdacht der Verletzung der Publizitätspflichten.

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Zwei Tage, bevor Volkswagen einen möglichen CO2-Skandal für erledigt erklärte, stufte der Konzern selbst noch rund 80 Prozent der VW-Fahrzeuge, die Grenzwerte nicht eingehalten hatten, als kritisch ein. Das zeigen vertrauliche Unterlagen, die der WirtschaftsWoche vorliegen. Volkswagen benutzte darin ein Ampelsystem – rot stand für kritisch, grün für sauber. In dem Papier vom 1. Dezember 2015 benennt VW 47 verdächtige Motor-Getriebe-Varianten. Neun davon stuft VW als „grün“, die restlichen 38 als „kritische Fahrzeuge“ („Messergebnisse ausstehend“ oder „rot“) ein (Dokument siehe www.wiwo.de/CO2).   

Dennoch gaben VW-Vertreter bereits am 3. Dezember 2015 gegenüber der Untersuchungskommission der Bundesregierung Entwarnung beim Thema CO2 (siehe Abschlussbericht des Abgas-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages, S. 438). Am 9. Dezember 2015 veröffentlichte VW diese Entwarnung dann per Ad-hoc-Mitteilung: „CO2-Thematik weitgehend abgeschlossen.“ Das hat inzwischen die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf den Plan gerufen.

Sie prüft den Anfangsverdacht, dass diese von VW herausgegebene Mitteilung „objektiv inhaltlich falsch gewesen“ sein könnte. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen Anfang März bei Volkswagen 13 Büros durchsucht. Die Ermittlungen wurden durch frühere Berichte der WirtschaftsWoche ausgelöst. 

VW-Chefjustiziar Manfred Döss könnte nach Informationen der WirtschaftsWoche bei der Porsche-Pressekonferenz am vergangenen Dienstag falsche Angaben zum möglichen CO2-Skandal bei Volkswagen gemacht haben.

Nachdem die WirtschaftsWoche die Durchsuchung am Dienstag öffentlich gemacht hatte, sagte Döss: „Der Vorwurf ist, dass Volkswagen hier zu einem Zeitpunkt die Ad-hoc-Mitteilung gemacht hat, bei dem sie noch nicht objektiv korrekt gewesen sein soll.“ Richtig sei, dass Volkswagen zum damaligen Zeitpunkt im engen Austausch mit dem Kraftfahrt-Bundesamt darüber gewesen sei, wie die Fahrzeuge gemessen werden: „Die waren sämtlich grün gemessen. Und deswegen sind wir auch zu der Einschätzung bei uns gelangt, dass es vernünftig ist, hier die Ad-hoc-Mitteilung zu korrigieren.“

Volkswagen verweist darauf, seine Publizitätspflichten erfüllt zu haben. Wegen der laufenden Ermittlungen will der Konzern sich aber nicht weiter äußern.

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