Für VW wird es nun auch im Streit mit Großinvestoren um die Folgen der Abgas-Affäre ernst: Eine Gruppe von 278 institutionellen Profi-Anlegern reichte am Braunschweiger Landgericht eine Klage auf 3,255 Milliarden Euro Schadenersatz ein.
Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte am Dienstag den Eingang. Knapp ein halbes Jahr nach dem Ausbruch des Skandals um manipulierte Stickoxid-Messwerte bei Abgastests wird - neben mehreren Verfahren privater VW-Kunden - damit auch der Konflikt um die rechtzeitige Mitteilung der Probleme im September 2015 zu einer juristischen Großbaustelle für den Autobauer in Deutschland. In den USA, wo das Diesel-Debakel begonnen hatte, drohen bereits Sammelklagen.
In Braunschweig soll es um die bisher mit Abstand größte Summe gehen. Dort seien nun 67 Klagen gegen VW eingegangen, hieß es aus dem Landgericht. Die Gesamtsumme auf Schadenersatz daraus belaufe sich auf mehr als 3,7 Milliarden Euro. Der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp hatte bereits am Montag die Milliardenklage bestätigt. Er will die Klägerseite im Prozess vertreten.
Die Abgas-Tests in Deutschland und Europa
Neue Modelle werden in Deutschland und der EU nach dem Modifizierten Neuen Fahrzyklus (MNEFZ) getestet. Die Tests laufen unter Laborbedingungen, das heißt auf einem Prüfstand mit Rollen. Dies soll die Ergebnisse vergleichbar machen. Der Test dauert etwa 20 Minuten und simuliert verschiedene Fahrsituationen wie Kaltstart, Beschleunigung oder Autobahn-Geschwindigkeiten.
Getestet wird von Organisationen wie dem TÜV oder der DEKRA unter Beteiligung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Dieses untersteht wiederum dem Verkehrsministerium.
Die Prüfungen der neuen Modelle werden von ADAC und Umweltverbänden seit längerem als unrealistisch kritisiert. So kann etwa die Batterie beim Test entladen werden und muss nicht - mit entsprechendem Sprit-Verbrauch - wieder auf alten Stand gebracht werden. Der Reifendruck kann erhöht und die Spureinstellungen der Räder verändert werden. Vermutet wird, dass etwa der Spritverbrauch im Alltag so häufig um rund ein Fünftel höher ist als im Test.
Neben den Tests für neue Modelle gibt es laut ADAC zwei weitere Prüfvorgänge, die allerdings weitgehend in der Hand der Unternehmen selbst sind. So werde nach einigen Jahren der Test bei den Modellen wiederholt, um zu sehen, ob die Fahrzeuge noch so montiert werden, dass sie den bisherigen Angaben entsprechen, sagte ADAC-Experte Axel Knöfel. Zudem machten die Unternehmen auch Prüfungen von Gebrauchtwagen, sogenannte In-Use-Compliance. Die Tests liefen wieder unter den genannten Laborbedingungen. Die Ergebnisse würdem dann dem KBA mitgeteilt. Zur Kontrolle hatte dies der ADAC bei Autos bis 2012 auch selbst noch im Auftrag des Umweltbundesamtes gemacht, bis das Projekt eingestellt wurde. In Europa würden lediglich in Schweden von staatlicher Seite noch Gebrauchtwagen geprüft, sagte Knöfel.
Die EU hat auf die Kritik am bisherigen Verfahren reagiert und will ab 2017 ein neues, realistischeres Prüfszenario etablieren. Damit sollen auch wirklicher Verbrauch und Schadstoffausstoß gemessen werden ("Real Driving Emissions" - RDE). Strittig ist, inwiefern dafür die bisherigen Abgas-Höchstwerte angehoben werden, die sich noch auf den Rollen-Prüfstand beziehen.
Bei den Vorwürfen geht es darum, ob VW seiner Auskunftspflicht gegenüber Aktionären nachgekommen ist. Der Konzern hatte erst Tage, nachdem die US-Umweltbehörde EPA ihre Manipulationsvorwürfe am 18. September öffentlich machte, über drohende finanzielle Konsequenzen informiert. Das Unternehmen bekräftige mehrfach seine Auffassung, alle Pflichten befolgt zu haben. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste aus dem abgesackten Aktienkurs von VW aber erstatten lassen.
Am Dienstag gerieten die Vorzugspapiere der Wolfsburger im Leitindex Dax nach dem Bekanntwerden der Investoren-Klagen abermals unter Druck. Sie fielen im frühen Handel um 1,6 Prozent auf 113,75 Euro. Unter den Klägern im Braunschweiger Fall sind der größte US-Pensionsfonds Calpers und die Sparkassen-Fondstochter Deka. Zunächst hatten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR über dieses Verfahren berichtet. Schon zuvor gab es dutzende ähnliche Klagen.
Laut Tilp wollen sich diverse andere Investoren seinem Verfahren anschließen. „Das ist erst der Anfang“, sagte der Anwalt. Eine Allianz-Tochter sei bereits unter den Klägern. Ein Sprecher der Vermögensverwaltung Allianz Global Investors (AGI) hatte vor einigen Tagen gesagt, man müsse prüfen, „ob unsere Anleger geschädigt worden sind und wir dann dementsprechend Schritte einleiten“. AGI hält 0,06 Prozent an dem Wolfsburger Konzern. Der kalifornische Lehrer-Pensionsfonds CalSTRS hatte bereits Anfang März angekündigt, vor deutschen Gerichten um Schadenersatz streiten zu wollen.