
Die Mitglieder des Volkswagen-Präsidiums haben sich am Montag wie erwartet noch nicht auf eine Regelung für die umstrittenen Bonuszahlungen an die Konzernvorstände einigen können. „Die Vorstandsboni sind Gegenstand laufender Diskussionen in den VW-Gremien, deren Ergebnis kann und möchte ich nicht vorweggreifen“, sagte Aufsichtsrat Stephan Weil im Anschluss an die knapp dreistündige Sitzung in Wolfsburg der Deutschen Presse-Agentur. Bis zum 28. April muss es eine Einigung geben. Dann will der Autobauer seine Jahresbilanz vorstellen.
Bei den obersten Kontrolleuren von VW gehen die Meinungen über die Bonuszahlungen weit auseinander. Nach dpa-Informationen befürworten der Betriebsrat, das Land Niedersachsen und die IG Metall wegen des Abgas-Skandals eine deutliche Reduzierung der millionenschweren Sonderzahlungen.
Dem Vernehmen nach liegen bereits mehrere Ansätze auf dem Tisch. So soll Vorstandschef Matthias Müller eine Senkung um rund ein Drittel vorgeschlagen haben. Jedoch gebe es innerhalb des Vorstands auch Vertreter, die auf vollen Zahlungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen bestehen.
Was bei Volkswagen im April wichtig wird
VW ist seit Monaten auf der Suche nach einer technischen Umbaulösung für die manipulierten Dieselautos in den USA, die die US-Umweltbehörde EPA zufriedenstellt. Teil einer Einigung werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Rückkäufe. Die Frage ist: Wie viele der 580.000 manipulierten US-Diesel muss der Konzern zurücknehmen?
Müller sagte Anfang des Jahres in Detroit, der Rückkauf von 100.000 Autos wäre eine denkbare Option – es ist aber nicht ausgeschlossen, dass VW alle betroffenen Diesel in den USA zurückkaufen muss, weil es keine technische Lösung gibt, um die Abgasvorgaben einzuhalten. Setzt man in diesem Szenario zum Beispiel einen durchschnittlichen Wert von 20.000 Dollar an, ergäben sich Kosten von 11,6 Milliarden Dollar.
Die nächste hohe Zahlung droht VW durch eine Zivilklage, die das US-Justizministerium einreichte. Hier wäre eine Maximalstrafe von 45 Milliarden Dollar möglich – plus eine Summe, die das Gericht festlegt. In dieser Klage wird wohl auch die anfänglich genannte Maximalstrafe von 18 Milliarden Dollar aufgehen. Beides sind theoretische Werte, es gibt keine verlässlichen Schätzungen für die tatsächlichen Kosten. VW dürfte einen Vergleich anstreben.
Beim US-Bezirksrichter Breyer sind die Milliardenklage und auch alle anderen US-Zivilklagen von der Finanzaufsicht FTC, Bundesstaaten, VW-Besitzern und Autohäusern gebündelt. Er ist deshalb ein sehr wichtiger Mann in der Frage, wie teuer der Abgas-Skandal für VW wird. Breyer hat dem Konzern und den Behörden ein Ultimatum bis zum 21. April gesetzt, eine Lösung für die manipulierten Dieselautos zu finden. Ansonsten will er bereits im Sommer mit dem Prozess beginnen.
Spätestens bis zur Bilanz-Pressekonferenz am 28. April sollte VW Klarheit haben, wie viel Geld für drohende Strafen zurückgelegt werden muss. Davon hängt wiederum indirekt ab, wie hart die Wolfsburger sparen müssen und wie viele Stellen dies womöglich kostet. Auch die Dividende für Großaktionäre wie die Porsche SE, den Staatsfonds aus Katar und das Land Niedersachsen ist in Gefahr.
Anleger dürften diesmal neben Umsatz und Gewinn vor allem die Kapitalstärke im Auge haben. Wie viel Bargeld hat der Konzern, wie viel Cash fließt aus dem laufenden Geschäft nach Wolfsburg? Bei der Netto-Liquidität – also dem Bargeldbestand abzüglich Schulden – gelten 20 Milliarden Euro bei VW als magische Grenze, die nicht unterschritten werden sollte. Ansonsten könnte das Folgen für die Kreditwürdigkeit haben. Geld zu leihen, wäre für VW dann noch teurer.
Im April soll der Zwischenbericht zu den internen Ermittlungen im Abgas-Skandal vorgestellt werden. Die Kanzlei Jones Day hat bei VW Schriftstücke, Mails und Telefondaten ausgewertet sowie Mitarbeiter verhört. Die Frage, wer von den Manipulationen wusste, ist auch entscheidend für die Klagen gegen VW und für strafrechtliche Ermittlungen gegen Einzelpersonen.
Wenn die Ermittler keine Verantwortlichen auf der Ebene des Konzernvorstands finden, wäre das gut für VW. Andernfalls wäre es mit Blick auf alle möglichen Zivilklagen sehr ungünstig, weil das Handeln des Vorstands von Gerichten oft als Handeln des Unternehmens ausgelegt wird – und dann kann es teuer werden.
Die Klagen von Anlegern, die ihre Aktienkursverluste von VW ersetzt haben wollen, liegen beim Landgericht Braunschweig. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird bald eine Musterklage zugelassen, deren Urteil auf andere Fälle übertragen werden könnte. Anfang April lagen dem Landgericht zufolge über 80 einzelne Klagen vor.
Andere Forderungen gehen von einem Komplettverzicht bis zur Abführung eines Teils der Boni in eine Stiftung. Die Boni sind ein sehr heikles Thema für den kriselnden Konzern. Ihre Höhe oder ein möglicher freiwilliger Verzicht dürften im Strudel der Abgas-Affäre nicht nur eine große öffentliche Signalwirkung haben – auch bei den Mitarbeitern werden die Verhandlungen genau verfolgt.
Da die variablen Vorstandsvergütungen vertraglich geregelt sind, dürfte Volkswagen nicht ohne entsprechende Zustimmungen der Manager den Rotstift ansetzen. Andernfalls drohen juristische Auseinandersetzungen – und diese will der Konzern möglichst vermeiden. Auch der zu Beginn der Affäre zurückgetretene Konzern-Vorstandschef Martin Winterkorn hat noch finanzielle Ansprüche aus einem weiterhin gültigen Vertrag.
VW hatte im September 2015 nach Vorwürfen der US-Behörden eingeräumt, in großem Stil Manipulations-Software in Dieselautos installiert zu haben. Weltweit sind mehr als elf Millionen Fahrzeuge betroffen, dem Konzern drohen deshalb Milliardenstrafen. Durch das Betrugsprogramm wird die Abgasreinigung nur im Testmodus voll aktiviert. Im Normalbetrieb ist der Stickoxid-Ausstoß um ein Vielfaches höher.