Deutschland steht wegen des VW-Abgasskandals ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verletzung europäischen Rechts bevor. Ein ranghohes Mitglied der zuständigen EU-Kommission bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwochabend, dass die Vorbereitungen dafür an diesem Donnerstagvormittag abgeschlossen sein sollen. Danach will die Kommission den Beschluss offiziell bekanntgeben.
Auslöser des bevorstehenden Verfahrens sind die Tricksereien des Volkswagen-Konzerns, der mit Hilfe einer speziellen Software die Abgaswerte von Millionen Diesel-Autos schönte. Die EU-Kommission argwöhnt, dass die deutschen Aufsichtsbehörden den Konzern nicht ausreichend kontrolliert haben. Dies könnte einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen. Die bisherigen Reaktionen der Bundesregierung stuft die Kommission als lückenhaft ein. Neben Deutschland müssen noch sechs weitere EU-Staaten mit Verfahren rechnen.
Greenpeace reagierte erfreut auf das drohende Verfahren gegen die Bundesrepublik. „In der schleppenden Aufklärung des Abgasskandals macht der zuständige Verkehrsminister weiterhin keinen Finger krumm“, kommentierte der Verkehrsexperte der Umweltorganisation, Tobias Austrup. „Es ist beschämend, dass jegliche Konsequenz aus dem Abgasskandal von außen kommen muss.“
Was die EU im Abgas-Skandal bemängelt
Das bleibt abzuwarten - noch hat die EU-Kommission ja nicht offiziell bekanntgegeben, ob sie wirklich gegen Deutschland vorgeht. Grundsätzlich sind zwei Vorwürfe denkbar: Die Brüsseler Behörde könnte Staaten vorwerfen, dass ihre Aufsichtsbehörden den Autobauern nicht genau genug auf die Finger geschaut haben. Und sie könnte bemängeln, dass die Behörden Rechtsverstöße der Konzerne nicht konsequent genug geahndet haben.
Bisher teilt das Bundesverkehrsministerium nur mit, es läge von der EU-Kommission nichts vor. Generell verweist Minister Alexander Dobrindt (CSU) in der Regel auf Brüssel und fordert schärfere EU-Regeln für die Abgasreinigung von Dieselautos, insbesondere für die Abschalteinrichtungen. Zulässig sollen sie nur noch sein, wenn es trotz „bester verfügbarer“ Motortechnologie keinen anderen Schutz für den Motor gibt.
Seit 2007 sind Abschalteinrichtungen in Europa grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen darf die Software aber eingesetzt werden, etwa wenn sie „nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist“ oder sie nötig ist, um den Motor vor Beschädigung zu schützen. VW hat solche Software bei Millionen Autos eingesetzt, um Abgaswerte zu schönen, hält sie aber für vereinbar mit europäischem Recht.
Die EU-Kommission ist die Hüterin des europäischen Rechts. Vermutet sie einen Verstoß, leitet sie ein mehrstufiges Verfahren ein. Zuerst sendet sie einen Brief in die jeweilige Hauptstadt und gibt der Regierung Gelegenheit zur Stellungnahme. Wenn sich die Kommission und das Land nicht einigen, schreibt Brüssel einen zweiten Brief und stellt ein Ultimatum, um den vermuteten Missstand zu beheben. Als letztes Mittel sind auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof möglich. Dieser kann Zwangsgelder verhängen, falls er die Vorwürfe der EU-Kommission als berechtigt einstuft.
Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts richten sich immer gegen Staaten, nie gegen Unternehmen oder Privatpersonen. Denn nationale Regierungen müssen europäisches Recht einhalten. In der Autobranche etwa sind Behörden in den Mitgliedsstaaten für die Aufsicht zuständig und für die Zulassung von Fahrzeugtypen.
Wenn ein Auto nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmt - etwa, weil die Hersteller es manipuliert haben, um Abgaswerte zu schönen - dann müssen die Behörden handeln und gegebenenfalls die Genehmigung zurückziehen. Zudem sieht das EU-Recht Sanktionen vor, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein müssen. Was das heißt, müssen die EU-Staaten festlegen.
Im September 2015 setzte Dobrindt die „Untersuchungskommission Volkswagen“ ein, im April präsentierte er ihren Bericht. Demnach bestanden bei 22 getesteten Modellen unterschiedlicher Hersteller Zweifel, ob das Herunterregeln der Abgasreinigung mit dem Schutz der Motoren zu tun hat. Es wurde ein Rückruf von insgesamt 630 000 Fahrzeugen von Audi, Mercedes, Opel, Porsche und VW beschlossen, um die Technik zur Abgasreinigung zu ändern. Außerdem muss bei 2,5 Millionen Autos von VW nachgebessert werden. Zudem hat das Kraftfahrtbundesamt aufgerüstet und Technik für Tests im normalen Straßenbetrieb angeschafft.
Umweltschützer und die Opposition werfen ihm große Nähe zur Industrie vor, er verschleppe daher die Aufklärung und tue wenig für Kontrollen und Sanktionen. Ein Vertragsverletzungsverfahren hätte vor Jahren eingeleitet werden müssen, sagt Linke-Verkehrsexperte Herbert Behrens, der dem deutschen Abgas-Untersuchungsausschuss vorsitzt. Auch die EU-Kommission habe lange geschwiegen und handele „scheinheilig“. Der Grünen-Obmann im Untersuchungsausschuss, Oliver Krischer, nennt Sanktionen der EU eine „logische Konsequenz“. Dobrindt bleibe der Öffentlichkeit die Antwort schuldig, mit welchen konkreten Maßnahmen er den Abgasskandal lückenlos aufklären will.
Die FDP-Europaabgeordnete Gesine Meißner bezeichnete den erwarteten Schritt als überfällig. „Ein Verfahren zu eröffnen, ist nur folgerichtig, das hätte schon früher stattfinden sollen.“ Die EU-Kommission sei endlich aufgewacht.
Um Abgaswerte zu schönen, hatte VW in großem Stil sogenannte Abschalteinrichtungen eingesetzt, die dazu führten, dass Autos bei Tests weniger Stickoxid ausstießen als im normalen Fahrbetrieb. Abschalteinrichtungen sind laut einer Verordnung von 2007 von wenigen Ausnahmen abgesehen verboten.
Der Wolfsburger Konzern vertritt die Auffassung, dass die Abschalteinrichtungen in seinen Dieselmotoren vom Typ EA 189 in der EU nicht illegal gewesen seien.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hält die EU-Regeln für unpräzise und dringt auf eine Verschärfung. Er streitet bereits seit längerem mit der EU-Kommission über das Thema.
EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska hatte bereits im September mit Verfahren gegen Staaten gedroht, die die europäische Abgasgesetzgebung aus ihrer Sicht nicht durchsetzen. Damals kündigte sie Entscheidungen innerhalb der kommenden Wochen an.