Richter bestätigt: VW erzielt Teileinigung mit US-Behörden
Volkswagen und die US-Behörden haben kurz vor dem Ablauf eines Ultimatums einen Kompromiss zur Lösung der Abgas-Krise in den Vereinigten Staaten ausgehandelt. Entsprechende Eckpunkte stellten die Parteien dem zuständigen US-Richter Charles Breyer bei einer Anhörung am Donnerstag zur Prüfung vor.
„Ich bin sehr angetan, mitteilen zu können, dass die Parteien einen konkreten Plan vorgelegt haben“, verkündete Breyer zum Auftakt der Gerichtsanhörung in San Francisco. Die Lösung umfasse die Option, dass VW einen Großteil der betroffenen Dieselwagen zurückkaufe und „substanziellen Schadensersatz“ an die Besitzer zahle. Zudem sei ein Umweltfonds vorgesehen.
Das Gericht gibt den Parteien für die Detailarbeit Zeit bis zum 21. Juni. Dann werden die Vereinbarungen auch erst öffentlich gemacht. Auch die Höhe der Strafen muss noch ausgearbeitet werden. Als neuer Gerichtstermin wurde der 26. Juli festgesetzt.
Der für Hunderte Zivilklagen wegen Verstößen gegen US-Gesetze zuständige Breyer hatte bis zum Donnerstag eine Lösung verlangt. Bereits vor der Anhörung gab es Berichte über eine mögliche Einigung. So hatte die „Welt“ unter Berufung auf Verhandlungskreise gemeldet, jeder US-Halter eines VW-Modells, das mit der „defeat device“ genannten Betrugs-Software ausgestattet sei, solle 5000 US-Dollar (gut 4400 Euro) an Entschädigung erhalten. Daneben kursierten aber auch andere Summen. Von VW gab es zunächst keine Stellungnahme.
Mit der Einigung hat VW quasi in letzter Minute einen langwierigen Prozess abgewendet. Die ursprüngliche Frist von Richter Breyer war bis Gründonnerstag gelaufen – im März konnten sich VW, die Kläger und Behörden allerdings auf eine annehmbare Lösung verständigen. Zum Teil haben die Wolfsburger sich die Verhandlungen mit den US-Behörden durch ihr undiplomatisches Auftreten jedoch selbst erschwert.
Die Zahl der Kunden ist in den USA mit rund 580.000 manipulierten Fahrzeugen zwar weitaus niedriger als die 8,5 Millionen in Europa. Die Folgekosten des Skandals in den USA, wo er ins Rollen kam, sind jedoch der größte Brocken.
Was bei Volkswagen im April wichtig wird
VW ist seit Monaten auf der Suche nach einer technischen Umbaulösung für die manipulierten Dieselautos in den USA, die die US-Umweltbehörde EPA zufriedenstellt. Teil einer Einigung werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Rückkäufe. Die Frage ist: Wie viele der 580.000 manipulierten US-Diesel muss der Konzern zurücknehmen?
Müller sagte Anfang des Jahres in Detroit, der Rückkauf von 100.000 Autos wäre eine denkbare Option – es ist aber nicht ausgeschlossen, dass VW alle betroffenen Diesel in den USA zurückkaufen muss, weil es keine technische Lösung gibt, um die Abgasvorgaben einzuhalten. Setzt man in diesem Szenario zum Beispiel einen durchschnittlichen Wert von 20.000 Dollar an, ergäben sich Kosten von 11,6 Milliarden Dollar.
Die nächste hohe Zahlung droht VW durch eine Zivilklage, die das US-Justizministerium einreichte. Hier wäre eine Maximalstrafe von 45 Milliarden Dollar möglich – plus eine Summe, die das Gericht festlegt. In dieser Klage wird wohl auch die anfänglich genannte Maximalstrafe von 18 Milliarden Dollar aufgehen. Beides sind theoretische Werte, es gibt keine verlässlichen Schätzungen für die tatsächlichen Kosten. VW dürfte einen Vergleich anstreben.
Beim US-Bezirksrichter Breyer sind die Milliardenklage und auch alle anderen US-Zivilklagen von der Finanzaufsicht FTC, Bundesstaaten, VW-Besitzern und Autohäusern gebündelt. Er ist deshalb ein sehr wichtiger Mann in der Frage, wie teuer der Abgas-Skandal für VW wird. Breyer hat dem Konzern und den Behörden ein Ultimatum bis zum 21. April gesetzt, eine Lösung für die manipulierten Dieselautos zu finden. Ansonsten will er bereits im Sommer mit dem Prozess beginnen.
Spätestens bis zur Bilanz-Pressekonferenz am 28. April sollte VW Klarheit haben, wie viel Geld für drohende Strafen zurückgelegt werden muss. Davon hängt wiederum indirekt ab, wie hart die Wolfsburger sparen müssen und wie viele Stellen dies womöglich kostet. Auch die Dividende für Großaktionäre wie die Porsche SE, den Staatsfonds aus Katar und das Land Niedersachsen ist in Gefahr.
Anleger dürften diesmal neben Umsatz und Gewinn vor allem die Kapitalstärke im Auge haben. Wie viel Bargeld hat der Konzern, wie viel Cash fließt aus dem laufenden Geschäft nach Wolfsburg? Bei der Netto-Liquidität – also dem Bargeldbestand abzüglich Schulden – gelten 20 Milliarden Euro bei VW als magische Grenze, die nicht unterschritten werden sollte. Ansonsten könnte das Folgen für die Kreditwürdigkeit haben. Geld zu leihen, wäre für VW dann noch teurer.
Im April soll der Zwischenbericht zu den internen Ermittlungen im Abgas-Skandal vorgestellt werden. Die Kanzlei Jones Day hat bei VW Schriftstücke, Mails und Telefondaten ausgewertet sowie Mitarbeiter verhört. Die Frage, wer von den Manipulationen wusste, ist auch entscheidend für die Klagen gegen VW und für strafrechtliche Ermittlungen gegen Einzelpersonen.
Wenn die Ermittler keine Verantwortlichen auf der Ebene des Konzernvorstands finden, wäre das gut für VW. Andernfalls wäre es mit Blick auf alle möglichen Zivilklagen sehr ungünstig, weil das Handeln des Vorstands von Gerichten oft als Handeln des Unternehmens ausgelegt wird – und dann kann es teuer werden.
Die Klagen von Anlegern, die ihre Aktienkursverluste von VW ersetzt haben wollen, liegen beim Landgericht Braunschweig. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird bald eine Musterklage zugelassen, deren Urteil auf andere Fälle übertragen werden könnte. Anfang April lagen dem Landgericht zufolge über 80 einzelne Klagen vor.
Die freiwillige Entschädigung der US-Kunden wird auch in Europa eine Diskussion entfachen. Verbraucherschützer fordern eine Gleichbehandlung der Kunden in den USA und Europa. „Wenn Volkswagen geschädigten Kunden in den USA 5000 Dollar zahlt, steigt die Ungerechtigkeit gegenüber deutschen Kunden“, sagte Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), am Donnerstag. „Auch betroffene VW-Kunden in Deutschland erwarten eine unkomplizierte Lösung“, sagte Müller. „Verbraucher dürfen nicht auf Schäden sitzen bleiben.“