VW-Abgasskandal Was das Diesel-Urteil des BGH bedeutet

Quelle: dpa

Die finanziellen Folgen dürften schmerzhaft sein, der Imageschaden erst recht: Im Dieselskandal hat VW vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine heftige Niederlage erlitten. Käufer manipulierter Dieselautos haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Das Urteil ist eine entscheidende Weichenstellung.

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Nach langem Warten ist in Karlsruhe am Vormittag das erste höchstrichterliche Urteil zum Dieselskandal verkündet worden: Käufer manipulierter Dieselautos haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Sie könnten ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurückverlangen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Die Rechtsauffassung des BGH hat Auswirkungen auf die noch anhängigen Klageverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.

Millionen Fahrzeuge mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet hat. Die Frage, die es zu beantworten galt, war aber: Hat der Autobauer seine Kunden damit auch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt? Ja. „Das Verhalten der Beklagten ist als sittenwidrig zu bezeichnen“, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats, Stephan Seiters, in der Begründung der Entscheidung. Volkswagen habe „im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste Täuschung“ des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gehandelt. Und das Unternehmen habe „systematisch und langwierig Fahrzeuge in Verkehr gebracht“, deren Motorsteuerungs-Software für die Täuschung programmiert worden war. Das bedeutet: Der Konzern muss klagenden Käufern Schadenersatz zahlen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wer profitiert von so einem Urteil?
„Das Urteil bedeutet Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher in Deutschland“, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein & Partner für den Fall verantwortlich ist und insgesamt rund 21.000 Mandanten im Dieselskandal vertritt. Kläger wie Herbert Gilbert aus Rheinland-Pfalz, dessen Fall nun als erster vor den BGH-Richtern gelandet ist. Seinen VW Sharan kaufte er 2014 von einem freien Händler, gebraucht, für knapp 31.500 Euro. Als im Herbst 2015 der Dieselskandal auffliegt, fühlt er sich getäuscht. Auch in seinem Auto steckt ein Motor vom Typ EA189, dessen illegale Technik dafür sorgt, dass der Wagen die Abgas-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einhält und nicht auf der Straße. Hätte er das gewusst, hätte er den Sharan nie gekauft, sagt Gilbert – und klagt. Er will, dass VW das Auto zurücknimmt und ihm den vollen Kaufpreis erstattet.

Wie wirkt sich die Nutzungsentschädigung aus?
Gilberts Auto ist nicht viel gefahren. Beim Kauf hat es 20.000 Kilometer auf dem Tacho. Als das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz 2019 seinen Fall verhandelt, sind es gut 72.000 Kilometer. Die OLG-Richter kommen zu dem Schluss, dass Gilbert von VW gezielt getäuscht wurde. Er habe darauf vertraut, ein einwandfreies und umweltfreundliches Auto zu kaufen. Tatsächlich sei es ohne das vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Software-Update von der Stilllegung bedroht. Trotzdem: Gilbert habe das Auto mehrere Jahre gefahren, also auch einen Vorteil gehabt. Das muss er sich anrechnen lassen. Im Ergebnis sprechen ihm die Richter genau 25.616,10 Euro nebst Zinsen zu.

Welche Auswirkungen hat das BGH-Urteil?
Bundesweit gibt es viele Tausend ähnlich gelagerte Fälle, die noch nicht rechtskräftig entschieden sind. Dass das BGH Gilbert nun Schadenersatz zugesprochen hat, verbessert die Erfolgsaussichten der anderen Kläger schlagartig – und sorgt endlich für Klarheit. Denn an den höchstrichterlichen Entscheidungen aus Karlsruhe orientieren sich alle Gerichte der unteren Instanzen. Bisher wurde die Frage, ob VW Schadenersatz schuldet, überall unterschiedlich beantwortet. Gut viereinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Software-Manipulationen werden die ersten BGH-Urteile deshalb sehnsüchtig erwartet.

Wem hilft das Urteil noch und wem nicht?
Rechtsanwalt Goldenstein prognostiziert: „Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los! Das Urteil wird auch für die manipulierten Pkw anderer Fahrzeughersteller eine Signalwirkung haben, denn nahezu alle Autobauer haben illegale Abschalteinrichtungen in ihren Dieselfahrzeugen integriert.“ Wichtig ist allerdings, dass längst nicht alle betroffenen Diesel-Käufer Schadenersatz bekämen. Nur wer selbst geklagt hat, kann überhaupt profitieren. Und Grundvoraussetzung ist auch hier, dass über die Klage noch nicht abschließend geurteilt wurde. Laut VW sind aktuell noch rund 60.000 Verfahren anhängig, also weder rechtskräftig entschieden noch per Vergleich beendet. Mit dem kundenfreundlichen BGH-Urteil im Rücken könnten viele Kläger ihr Verfahren zwar deutlich schneller zu einem Ende bringen. Ein eigenes Urteil wäre aber nach wie vor notwendig. Weiterhin möglich wäre auch, dass VW sich mit Klägern auf einen Vergleich einigt, also ohne Urteil Geld zahlt.

Wie reagiert VW auf das Urteil?

Volkswagen hat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs angekündigt, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als „pragmatische und einfache Lösung“ anbieten, erklärte der Konzern. „Wie hoch diese sein werden, hängt vom Einzelfall ab.“ Der Autobauer will weitere Verfahren „im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah beenden“ und mit entsprechenden Vorschlägen auf diese zugehen, wie es hieß. Der Konzern begründete die angekündigten Angebote an die Kläger in anderen Verfahren damit, dass viele Kunden im Fall eines Urteils nach Maßgabe der BGH-Entscheidung ihren Dieselwagen auch zurückgeben müssten. Viele wollten sich jedoch, so VW, kein neues Auto anschaffen. „Einmalzahlungen halten wir deshalb für die beste Lösung, um Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen.“

Wie geht es nach dem Urteil weiter?
Der BGH hat für Juli bereits die nächsten Verhandlungen angesetzt. Denn der Fall Gilbert ist zwar beispielhaft, es gibt aber auch noch andere Konstellationen. Manche Kläger haben ihr Auto erst gekauft, als der Dieselskandal schon bekannt war. Manche haben nicht gegen VW, sondern gegen ihren Autohändler geklagt. Die einen haben das Software-Update aufspielen lassen, die anderen nicht. Wieder andere haben ihr Auto geleast und nicht gekauft. Und dann gibt es auch noch zahlreiche Klagen gegen andere Autohersteller – etwa gegen Daimler.
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Das BGH-Urteil gegen VW hat weitreichende Folgen für Zehntausende weitere Kläger. Und nicht nur für die: Selbst Geschädigte, die jetzt erst klagen, könnten noch profitieren, meint der Anwalt des erfolgreichen Klägers. Das Interview mit Claus Goldenstein, Chef der Anwaltskanzlei Goldenstein & Partner, lesen Sie hier.

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