VW-Chef unter Druck Zeugen: Diess war frühzeitig vor Milliardenstrafen gewarnt

Herbert Diess Quelle: dpa

Konnte Volkswagen vor dem Auffliegen des Abgasskandals am 18. September 2015 nicht ahnen, dass der Skandal den Konzern Milliarden kosten würde? Das behauptet Volkswagen heute. Doch nach Recherchen der WirtschaftsWoche ergeben Aussagen von Zeugen bei Ermittlern ein anderes Bild: Demnach haben mehrere Zeugen dem heutigen VW-Chef Herbert Diess vorgerechnet, dass Strafen und Schäden in die Milliarden gehen könnten. Der Konzern warnte den Kapitalmarkt aber erst Wochen später vor den Risiken – was VW in Schadenersatzprozessen nun Milliarden kosten könnte und Diess eine Anklage wegen Marktmanipulation einbringen könnte.

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Eigentlich läuft es ziemlich rund für Herbert Diess in Wolfsburg. Der einstige BMW-Vorstand, der 2015 als Chef der Marke VW nach Niedersachsen kam und in diesem Jahr zum Vorstandschef des gesamten Volkswagen-Konzerns aufstieg, scheint beim weltgrößten Autobauer Fuß gefasst zu haben.

Er arbeitet hartnäckig daran, den 650.000-Mitarbeiter-Koloss in den Zukunftsmodus zu bringen. Zumindest bei den Elektroautos, die schon in zwei Jahren millionenfach von VW-Bändern rollen sollen, soll er im Zeitplan sein, heißt es bei VW. Schwieriger wird es beim selbstfahrenden Auto. Da fehlt VW die IT-Kompetenz. Mit Zukäufen von Zulieferern oder Start-ups, die stark sind im Daten- und Software-Geschäft, will Diess das Problem lösen. Viele in der Branche trauen ihm zu, dass er für den skandalgeplagten Konzern zum Heilsbringer wird. Häufiger Tenor: „Wenn, dann kann er es schaffen.“

Doch eine Altlast aus Diess‘ ersten Wochen bei VW könnten ihn nun sehr abrupt ausbremsen: Laut Aussagen, die nach Informationen der WirtschaftsWoche mehrere Zeugen bei Ermittlern des VW-Abgasskandals machten, wurde Diess bereits Wochen vor Bekanntwerden des Abgasskandals am 18. September 2015 von mehreren Personen konkret vorgerechnet, welche Milliardenstrafen VW drohen könnten.

Wann die späteren Milliardenschäden für VW absehbar waren, wird eine zentrale Rolle im Schadensersatzverfahren spielen, das am 10. September am Oberlandesgericht Braunschweig beginnt. Mehr als 2000 Kläger fordern dort über neun Milliarden Euro von VW. In einem weiteren Verfahren am Landgericht Stuttgart fordern hunderte Kläger rund eine Milliarde Euro.

Die Kläger behaupten, VW habe schon früher Kenntnis von den drohenden Milliardenschäden gehabt, habe es aber versäumt, den Kapitalmarkt mit einer Adhoc-Meldung zu warnen. Das kann nicht nur Schadenersatzforderungen zur Folge haben, sondern auch den Straftatbestand der Marktmanipulation erfüllen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt deshalb gegen Diess und will bald über eine Anklage entscheiden.

So drohen VW nicht nur neue Milliardenschäden, die den Konzern bei der teuren Umstellung auf elektrische und selbstfahrende Autos belasten könnten. Diess muss auch mit einer Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts der Marktmanipulation rechnen. Diese Straftat kann mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldbuße geahndet werden. Womöglich könnte Diess schon bei einer Anklage seinen Job als VW-Chef verlieren – sehr wahrscheinlich wäre seine Abberufung zumindest im Fall einer Verurteilung. VW müsste nach dem Abgang von Martin Winterkorn (2015) und Matthias Müller (2018) dann schon wieder auf Chefsuche gehen.

So reagiert VW

Laut VW waren die Milliardenstrafen vor dem 18. September 2015 nicht absehbar. Die Aussagen von hochrangigen Managern gegenüber den Ermittlern zeichnen jedoch ein anderes Bild. Bei einer streng vertraulichen Besprechung am 27. Juli soll ihm ein Manager vorgerechnet haben, dass in den USA maximal eine Strafe von „37 500 Dollar pro Fahrzeug mal 600 000 (Autos, Anm. d. Red.)“ drohe – also eine Strafe von 22,5 Milliarden Dollar. Das erklärte ein hoher VW-Manager, den Diess später mit der Aufklärung des Skandals betraute, gegenüber Ermittlern. Auf die Frage, ob damals „auch konkret über Zahlen in Milliardenhöhe“ gesprochen worden sei, sagte der Zeuge: „Ja, ja, ja, ja, ja. (…) Also das weiß ich noch.“

Ein anderer Teilnehmer der Runde erklärte, er habe von einer drohenden Fahrzeugrücknahme gesprochen, wodurch „500 000 Fahrzeuge mal 20 000 Euro Schaden“ entstehen könnten. Die Ermittler führen noch einen weiteren Zeugen für diese Aussagen an.

VW betont dagegen, dass bei dem Treffen „nicht mitgeteilt wurde, dass in Täuschungsabsicht ein Gesetzesverstoß nach US-Recht begangen wurde“. Darüber hinaus wollen sich VW und Diess wegen laufender Ermittlungen nicht äußern. Die Position des Konzerns lässt sich aber einer Klageerwiderung entnehmen, die der WirtschaftsWoche vorliegt. Darin schildern die VW-Anwälte die „informelle Besprechung“, die sich „nicht mehr vollständig rekonstruieren“ lasse, „da die diesbezüglichen Erinnerungen der anwesenden Personen teilweise voneinander abweichen.“

Was VW aber zu wissen scheint: Den anwesenden Topmanagern wie etwa Diess sei „nicht vermittelt“ worden, „dass ein konkretes Strafzahlungsrisiko bestand sowie sonstige erhebliche finanzielle Belastungen (…) drohen könnten.“

Doch auch ein vierter Zeuge hat bei den Ermittlern ausgesagt, dass Diess das Schadenrisiko konkret geschildert wurde. So soll bei einer Besprechung am 24. August die Rede von „35 000 Dollar“ Strafe „pro verkauftem Auto“ gewesen sein. Danach habe er, so der Zeuge, Diess persönlich von den „Strafzahlungen, die maximal auf das Unternehmen zukommen“, berichtet.

Diess sah sich aber offenbar nicht veranlasst, auf eine Warnung des Kapitalmarkts durch eine Ad-hoc-Meldung oder eine Pressemitteilung zu drängen. Darauf angesprochen, dass die US-Behörden mit dem Skandal an die Öffentlichkeit gehen könnten, gab er am 24. August 2015 laut Aussage eines weiteren Zeugen „ganz klar die Anweisung, dass wir (die Pressestelle von VW, Anm. d. Red.) erst einmal nichts zu unternehmen hatten“.

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