VW, Daimler, Bosch & Co Gibt es ein Stahlkartell in der Autobranche?

Das Bundeskartellamt ermittelt gegen mehrere Autobauer und Zulieferer. Im Raum steht der Verdacht illegaler Absprachen beim Stahl-Einkauf. Den beteiligten Firmen drohen hohe Geldstrafen.

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VW-Produktion in Wolfsburg: Trotz allen Leichtbaus ist Stahl nach wie vor ein wichtiges Material in der Autobranche. Quelle: dpa

Die Aushängeschilder der deutschen Automobilbranche sind ins Visier des Bundeskartellamts geraten. Die Wettbewerbshüter gehen dem Verdacht illegaler Absprachen beim Einkauf von Stahl nach. Beamte der Behörde hätten deshalb m 23. Juni sechs Unternehmen der Branche durchsucht, teilte ein Sprecher des Kartellamts am Dienstag mit. Namen der betroffenen Konzerne nannte die Behörde wie üblich nicht.

Zuvor hatte die "Schwäbische Zeitung" über die Ermittlungen berichtet. Gegenüber dem Blatt bestätigten Sprecher von Daimler, Volkswagen, Bosch und ZF Friedrichshafen, von den Ermittlungen betroffen zu sein. Die vier Unternehmen kündigten an, mit den Behörden kooperieren zu wollen. Auch BMW räumte auch Nachfrage ein, durchsucht worden zu sein. Bei Opel und Ford gab es hingegen keine Durchsuchungen, wie Sprecher gegenüber der WirtschaftsWoche bestätigten.

Das Kartellamt hat allerdings noch nicht bekannt gegeben, weshalb die Ermittlungen aufgenommen wurden, um welche Summen es geht oder auch wegen welchem Vorwurf überhaupt ermittelt wird. Möglich sind unter anderem Preisabsprachen, die illegale Aufteilung von Lieferanten und Regionen – also eine Art Nichtangriffspakt – oder bestimmte Abnahmequoten bei einem Lieferanten. Einzig Bosch bestätigte der "Schwäbischen Zeitung", dass es "um wettbewerbsrechtliche Vorwürfe, die Preisabsprachen betreffen" gehe.

Wer für Preisabsprachen belangt wurde

An den Durchsuchungen, die zeitgleich am 23. Juni über die Bühne gingen, beteiligten sich den Angaben der Wettbewerbshüter zufolge 50 Mitarbeiter der Behörde. Durchsuchungen des Bundeskartellamtes erfolgen auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus. Bis zum Abschluss eines Verfahrens gilt aber die Unschuldsvermutung. Bestätigt sich ein Verdacht der Wettbewerbshüter, können diese mit empfindlichen Geldbußen auf illegale Praktiken reagieren.

Theoretisch kann das Kartellamt Firmen mit bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes belangen – in der Praxis schöpft die Behörde diesen Rahmen aber nicht aus. Die konkrete Höhe des Bußgeldes ist abhängig von der Schwere und der Dauer der Tat. Rekordbußgelder in einer Höhe von über 700 Millionen Euro verhängte die Behörde etwa 2003 gegen die Mitglieder eines Zement-Kartells. Gerichte reduzierten die Strafsumme später aber deutlich auf rund 400 Millionen Euro.

Wie lange die Ermittlungen dauern, ist schwer abzuschätzen – Kartellfälle dauern mitunter nur wenige Monate, können aber auch mehrere Jahre gehen. Sollten Bußgelder verhängt werden, können die Unternehmen dagegen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorgehen.

Auch in anderen Fällen hat die Branche mit Kartellbehörden zu tun: Großen europäischen Lastwagenbauern, darunter auch Daimler und der VW-Tochter Scania, etwa droht wegen illegaler Preisabsprachen eine Milliardenstrafe. Auch gegen Zulieferer wurden immer wieder Kartellstrafen verhängt.

Für den Volkswagen-Konzern kommen die Ermittlungen zur Unzeit. Die Wolfsburger kämpfen weiter mit den Folgen der Abgasaffäre. Allein die Beilegung des Dieselskandals in den USA kostet den Autobauer mehr als 15 Milliarden Dollar.

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