VW-Dieselgate in den USA Wieder ein kleiner Schritt voran

VW und Audi haben in den USA in der Dieselaffäre einen weiteren Schritt nach vorn gemacht. Auch die Klägeranwälte haben jetzt einem Umrüstplan für 80.000 Autos zugestimmt. Aber eine wichtige Frage ist noch offen.

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Vor einem Volkswagen-Händler in Kalifornien: Neuwagen werden vom Transporter abgeladen. Quelle: AP

Volkswagen und Audi sind noch einmal einen weiteren Schritt bei der Beilegung der Dieselaffäre in den USA vorangekommen. Der VW-Konzern hat sich jetzt auch mit den Anwälten der betroffenen 80.000 Autofahrer (dem sogenannten „Plaintiffs‘ Steering Committee“) in einer Grundsatzvereinbarung über anstehende Entschädigungszahlungen verständigt. Das deutsche Unternehmen muss Kunden entschädigen, die in den USA ein Auto mit großem Drei-Liter-Motor gekauft hatten. Der Motor war von Audi entwickelt und auch an die Schwestermarken Volkswagen und Porsche weitergereicht worden.

VW und der Dieselrückruf - was Kunden jetzt erwartet

„Ich bin sehr erfreut darüber, dass wir jetzt auch diese zweite Einigung erreicht haben“, sagte US-Richter Charles Breyer am Donnerstagabend (deutscher Zeit) bei der Anhörung vor dem US-Gericht in San Francisco. Breyer sprach von einer „Grundsatzeinigung“. Der VW-Konzern habe sich nun auch mit den Anwälten der Kläger über einen zweistufigen Umrüst- und Entschädigungsplan verständigt. Über dieses Programm hatte es bereits am Dienstag eine Einigung mit US-Umwelt- und Justizbehörden gegeben.

Die 80.000 Autos mit großem Audi-Motor werden in zwei Gruppen unterteilt. Für 20.000 ältere Fahrzeuge wird wahrscheinlich keine Umrüstung möglich sein, der VW-Konzern muss sie deshalb voraussichtlich zurückkaufen. Für rund 60.000 jüngere Autos soll es jedoch einen Umrüstplan ähnlich wie in Europa geben. Mit relativ wenigen Eingriffen sollen die Fahrzeuge danach auch die strengeren amerikanischen Abgasnormen erfüllen.

Weitergehende Details sind noch nicht festgelegt worden. Der geplante Umrüstplan für den größeren Teil der Autos ist von den zuständigen Behörden bisher nicht genehmigt worden. Schwieriger dürften zudem die ausstehenden Verhandlungen zwischen dem VW-Konzern und den Anwälten über den Entschädigungsplan für die betroffenen Kunden werden. Volkswagen hatte die Forderungen der Gegenseite bislang abgelehnt, sie seien überzogen. Beide Seiten haben nun bis Ende Januar Zeit, einen endgültigen Entschädigungsplan festzulegen.

Richter Breyer sprach in der Anhörung von einer „substanziellen Entschädigung“, mit der die Kunden des VW-Konzerns rechnen könnten. „Ich bin optimistisch, die Parteien verfolgen weiter eine Einigung“, ergänzte der Richter. Vorbild dürfte die Verständigung vom Sommer sein, als sich Volkswagen mit den Anwälten auf einen Entschädigungsplan für 500.000 Kunden verständigt hatte, die ein Fahrzeug mit manipuliertem Zwei-Liter-Dieselmotor des Konzerns gekauft hatten. Auch wenn diese Autos umgerüstet werden, kann jeder Käufer noch zusätzlich mit einer Entschädigung von durchschnittlich etwa 6500 US-Dollar rechnen. Im Fall der Drei-Liter-Motoren dürfte die Zahlung höher ausfallen. Denn es handelt sich dabei meist um teure Geländewagen wie Porsche Cayenne, Audi Q7 und VW Touareg.

Volkswagen und die Anwälte begrüßten die Einigung. Der Wolfsburger Konzern will keine Details zum aktuellen Verhandlungsstand nennen. „Das Gericht hat die Parteien angewiesen, bis zum 31. Januar Unterlagen zur vorläufigen Genehmigung der Vereinbarung einzureichen und die Inhalte der Gespräche weiterhin vertraulich zu behandeln“, sagte ein Konzernsprecher. Elizabeth Cabraser, Sprecherin der Klägeranwälte, sprach von einem „sehr intensiven und komplexen Prozess“.

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