VW-Dieselskandal Gericht prüft weiteres Musterverfahren

Am Oberlandesgericht Stuttgart geht es um die Frage, ob die zahlreichen Klagen von Aktionären der VW-Dachgesellschaft Porsche SE in einem eigenen Prozess verhandelt werden müssen - und nicht in dem Musterverfahren gegen Volkswagen in Braunschweig, das seit vergangenem September läuft. Quelle: dpa

Neben Volkswagen selbst muss sich auch die VW-Holding Porsche SE mit etlichen Klagen von Aktionären auseinandersetzen. Ist das am Ende alles ein und derselbe Fall? Das wird gerade in Stuttgart geklärt.

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Mittwoch offen gelassen, ob womöglich bald auch dort Klagen von Porsche SE-Aktionären in einem Musterverfahren verhandelt werden. Dreh- und Angelpunkt in der mündlichen Verhandlung war die Frage, ob die Rolle der VW-Dachgesellschaft Porsche SE nicht doch in einem eigenen Verfahren unter die Lupe genommen werden muss - und nicht nur am Rande des großen Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG im Dieselskandal, das im September 2018 in Braunschweig begonnen hat.

Es gebe eine gewisse Schnittmenge beim Sachverhalt, sagte der Vorsitzende des Senats, Stefan Vatter, der den Posten vor kurzem übernommen hatte. Er verwies zugleich darauf, dass bei zwei getrennten Verfahren Beweise doppelt erhoben werden müssten. Vatter setzte die Verhandlung an, um mit den Beteiligten die Angelegenheit im Detail zu erörtern. Es ging dabei um prozessuale Fragen, nicht um die eigentlichen Vorwürfe.

Bislang hatte sich das Stuttgarter Gericht unter einer anderen Senatsvorsitzenden recht eindeutig in Richtung Braunschweig positioniert. In einem Hinweisbeschluss wurde ausführlich dargelegt, warum es zumindest nach vorläufiger Einschätzung kein zweites Verfahren geben sollte. Eine endgültige Entscheidung darüber soll am 27. März verkündet werden.

Genau wie bei Volkswagen selbst werfen die Kläger der Porsche SE vor, sie zu spät über den Dieselskandal und dessen finanzielle Folgen informiert zu haben. Sie fühlen sich betrogen. Beide Unternehmen weisen die Vorwürfe energisch zurück. Die Porsche SE hält die Mehrheit an Volkswagen, ihre eigenen Ergebnisse hängen nahezu ausschließlich an der Entwicklung der Geschäfte in Wolfsburg.

Das Landgericht Stuttgart befasst sich seit längerer Zeit mit etlichen Klagen von Anlegern und hat die Porsche SE in zwei Fällen auch schon zu Schadenersatz verurteilt. Gegen die Entscheidung haben beide Seiten Berufung eingelegt - die Holding, weil sie die Klagen für unbegründet hält, die Kläger, weil sie deutlich mehr als die knapp 47 Millionen Euro gefordert hatten, die der Richter ihnen zugesprochen hat. Insgesamt fordern in Stuttgart Anleger über 800 Millionen Euro an Schadenersatz gegen die Porsche SE.

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