Wegen Gehaltsunterschieden gegenüber Männern: Managerinnen verklagen Mercedes – Gericht gibt den ersten Recht
Verdienen Frauen bei Mercedes weniger als Männer?
Foto: Getty Images, imago images, Collage: Marcel ReyleAls die heute 51-jährige Managerin bei Mercedes in die Elternzeit geht, da ist ihre Welt noch in Ordnung: Als leitende Führungskraft wird sie gemäß ihres Arbeitsvertrags eingesetzt – auf Ebene 3, drei Hierarchieebenen unterhalb des Vorstands. Hinter ihr liegt zu diesem Zeitpunkt eine geradlinige Mercedes-Karriere: Die Mutter von zwei Kindern arbeitet schon seit 1995 im Konzern. Sie bildet sich fort, hat einen Bachelor of Arts in Management and Business Administration an einer englischen Universität erlangt, zudem einen M.B.A. erworben. Der Einsatz zahlt sich aus: Im Lauf ihrer Karriere hat sie verschiedene Führungspositionen im Konzern inne.
Doch dann, Anfang 2018, endet ihre Elternzeit, in Teilzeit kehrt sie an ihre Arbeitsstelle zurück. Und plötzlich scheinen andere Regeln zu gelten: Zu diesem Zeitpunkt, so geht es aus einem aktuellen Urteil des Arbeitsgericht Stuttgart hervor, habe sie der Autokonzern „auf die Ebene E4 degradieren wollen“. Die Klägerin, heißt es im Urteil, werde seit ihrer Rückkehr aus der Elternzeit ab Februar 2018 nicht vertragsgerecht als E3-Leiterin beschäftigt. Sie habe mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie die ihr nicht vertragsgemäßen Arbeitsaufgaben nur unter Vorbehalt ausübe. So seien der Klägerin zum Beispiel keine Mitarbeiter zugeteilt worden, obgleich es nach einer internen Organisationsrichtlinie mindestens fünf sein müssten.
„Minderwertig bezahlt“
All das, so der Schluss der Richter, sei nicht nur ärgerlich für die Managerin, sondern rechtswidrig: Aufgrund dieser Diskriminierungen soll die Beklagte, die 2021 von Mercedes abgespaltene Daimler Trucks, „die Klägerin minderwertig bezahlt“ haben. Die Frau klagt, sie werde „wegen ihres Geschlechts benachteiligt“. Ihr Entgelt sei geringer als das vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergleichsentgelt der männlichen Vergleichspersonen.
Womöglich ist die schlechtere Bezahlung von Frauen sogar ein allgemeines Problem im Mercedes-Konzern: „Generell verdienten Frauen im Vergleich zu Männern bei allen Gehaltsbestandteilen im Unternehmen der Beklagten weniger, und zwar – bei gleicher Arbeitszeit – betreffend das Bruttojahresentgelt – 7,5 Prozent im Jahr 2020.“ So wird es im Urteil behauptet. Im Jahr 2020 gehörte die heutige Ex-Tochter Trucks noch zu Mercedes. Die Zahl bezieht sich also auf eine Zeit, in der noch Mercedes als Konzern die Löhne vorgab.
Der Konzern selbst bemüht sich nun, das Problem als eine Sache der Vergangenheit darzustellen. Eine etwaige generelle Lohnlücke zwischen Männern und Frauen wollten beide Unternehmen nicht verifizieren. Mercedes teilt mit, dass man die Einschätzungen „nicht nachvollziehen“ könne, auch weil die Kollegin inzwischen gar nicht mehr im Unternehmen sei. Ein Vergleich beim Lohn müsse immer mit anderen Beschäftigten der gleichen Entgeltgruppe und Ebene erfolgen. „Rückschlüsse auf eine generelle Lücke im gesamten Unternehmen“ seien nicht abzuleiten. Daimler wollte sich dazu gar nicht äußern.
Nachzahlung über mehr als 128.000 Euro zugesprochen
Dabei scheint der Wert selbst durchaus plausibel – und im Branchenvergleich gar nicht mal besonders hoch. Laut der Gewerkschaft IG Metall lag die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen in der deutschen Metall- und Elektroindustrie zuletzt bei 19 Prozent, in tarifgebundenen Betrieben bei zehn Prozent. Die 7,5 Prozent wären da besserer Durchschnitt.
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Doch selbst, wenn die Lücke branchenüblich gewesen sein mag, zulässig war sie deshalb nicht, wie nun das Arbeitsgericht in erster Instanz festgestellt hat. Die Behörde hat der Frau kürzlich eine Nachzahlung von mehr als 128.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der heutige Arbeitgeber Daimler Truck sagt, man habe das Urteil „zur Kenntnis genommen“ und Berufung eingelegt. Zu dem laufenden Verfahren wolle man sich grundsätzlich „nicht äußern“.
Auch wenn der Gesamtbetriebsrat von Mercedes nicht von einem „Phänomen bei Mercedes-Benz“ sprechen will (davon könne „absolut keine Rede sein“), so ist der Fall der Leitenden Angestellten der heutigen Daimler Truck bei Weitem kein Einzelfall. Denn vergleichsweise viele Mercedes-Managerinnen sehen sich derzeit beim Gehalt gegenüber Männern benachteiligt und gehen deshalb gegen den Autobauer vor. Sie sind davon überzeugt, dass sie deutlich weniger verdienen als vergleichbare Männer – und das allein deswegen, weil sie Frauen sind.
Laut internen Mercedes-Unterlagen verdienen Frauen in diversen Abteilungen tatsächlich weniger als Männer. Das Arbeitsgericht Stuttgart zählte binnen drei Jahren elf Verfahren, in denen Frauen – und wenige Männer – Ansprüche geltend machten. Mit einer Ausnahme geht es bei allen um Mercedes oder die 2021 abgespaltene Daimler Truck. Mehrere Fälle stehen jetzt zur Verhandlung an. „In zwei Fällen fordern Mitarbeiterinnen von Mercedes oder Daimler einen mittleren sechsstelligen Betrag“, sagt Frank Hahn von der Kanzlei Kasper Knacke. Zwei Verfahren sind in erster Instanz entschieden: Darunter das Verfahren der Truck-Bereichsleiterin.
Außerdem soll Mercedes einer Bereichsleiterin weit über 50.000 Euro nachzahlen. Auch dieses zweite Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In diesem Fall ist laut dem Urteil eine 1968 geborenen Mitarbeiterin von Mercedes betroffen. Die Mutter eines Kindes konnte bereits auf eine Karriere innerhalb des Konzerns zurückblicken. Von der Ebene 4 arbeitete sie sich auf die Ebene 3 hoch. 2021 hatte ihr Gehalt schon fast 160.000 Euro brutto erreicht. In ihrem Team waren sieben Teamleiter mit etwa 60 bis 70 Mitarbeitern. Die Budgetverantwortung: 70 bis 80 Millionen Euro.
Leider keine höhere Zuteilung von Aktien möglich
Später bekam sie eine andere Stelle. 2021 dann stellte Mercedes plötzlich fest, dass die Stelle inhaltlich nicht einer E3-Position entspreche. In Personalgesprächen machte man ihr deutlich, dass ihre neue Stelle eher E4-Aufgaben entspreche. Eine höhere Zuteilung von virtuellen Aktien, intern Phantom Shares genannt, sei daher – leider – nicht möglich.
Die Frau klagte – und das Gericht sprach ihr unter anderem Geld und Aktien zu. Nach den Vorgaben sei sie bereits „dem ersten Anschein nach Opfer einer nur mit dem unterschiedlichen Geschlecht erklärbaren Diskriminierung“. Es komme auf den Vergleich mit der männlichen Vergleichsgruppe an. Mercedes hält die Ansprüche für unbegründet. Es gebe „keine Entgeltdifferenz aufgrund des Geschlechts“.
Man trifft sich demnächst deswegen vor dem Landesarbeitsgericht.Wer grundlos weniger bekommt als vergleichbare Beschäftigte, kann Erhöhungen einklagen. Dabei helfen soll ein Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen. So würden, heißt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Beschäftigte dabei unterstützt, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit besser durchzusetzen.
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Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ist dabei schon 2017 in Kraft getreten. „Damit wird die Durchsetzung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ für Frauen und Männer in der Praxis unterstützt“, so das Bundesministerium. Dafür sehe das Gesetz folgende Bausteine vor: Einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte, die Aufforderung von Arbeitgebern zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren sowie eine Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit.
Männliche Bewerber setzen Gehaltsvorstellungen deutlich höher an als Frauen
Zudem muss Deutschland nun zusätzlich eine neue Entgelttransparenz-Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen. Sie soll es Betroffenen einfacher machen als bislang, zu ihrem Recht zu kommen. „Die neue Richtlinie verschärft das Gesetz. Sie soll noch mehr Instrumente liefern, um einen Anspruch geltend zu machen“, sagt Arbeitsrechtlerin Miriam Faiß von der Kanzlei Nägele. Sie ist überzeugt davon, dass man bereits bei der Einstellung der Frauen anfangen müsse.
„Viele männliche Bewerber setzen schon ihre Gehaltsvorstellungen deutlich höher an als Frauen“, weiß Faiß aus Erfahrung. Die Entgelttransparenz-Richtlinie will hier Abhilfe schaffen. So müsse ein Unternehmen Frauen künftig etwa aktiv darauf hinweisen, wenn die Gehaltsvorstellung zu niedrig sei. „Schon in der Bewerbungsphase ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, Transparenz zu schaffen“, sagt Faiß. Bei Mercedes aber habe es System: „Mercedes stellt Frauen schon mit weniger Vergütung ein als Männer“, sagt Faiß. Ihre Kanzlei hat in den letzten Jahren besonders viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Mercedes beraten und hat sich dabei auf Führungskräfte spezialisiert.
Nicht immer legt Mercedes dabei Wert auf ein Urteil, des Öfteren einigt man sich per Vergleich. Dies ist eine typische Masche von Unternehmen, die keinen Präzedenzfall schaffen wollen. Denn Vergleiche sind ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht.
Das Arbeitsgericht Stuttgart zählt im Fall Entgelttransparenz auch nur einen gerichtlichen Vergleich. In diesem willigte Mercedes im vergangenen Jahr ein, einer Frau gut 65.000 Euro nachzuzahlen. Die Summe setzt sich wie immer aus mehreren Bestandteilen zusammen: In diesem Fall ging es um entgangenen Lohn oder nicht zugeteilte, virtuelle Aktien (Phantom Shares) sowie entgangene Dividenden auf diese nicht zugeteilten Aktien.
Laut Betriebsratskreisen gibt es darüber hinaus allerdings weitere Vergleiche von Mercedes mit Mitarbeiterinnen – diese allerdings außergerichtlich. Sie lassen sich folglich auch nicht in den Pressestellen der Gerichte finden, das Thema kann so besser unter der Decke gehalten werden. Über die außergerichtlichen Vergleiche soll der Mantel des Schweigens gehüllt sein.
Viele Frauen trauen sich nicht zu klagen - Angst vor Karriereknick
Denn die Dunkelziffer der betroffenen Managerinnen scheint viel höher zu sein: So spricht Faiß von der Kanzlei Nägele von rund zehn Mitarbeiterinnen, „die sich nicht trauen, gegen Mercedes zu klagen“. Sie haben Angst, dass ihre Karriere dann zu Ende ist. Gegen den Arbeitgeber gehen folglich vor allem Frauen vor, die nicht mehr viel zu verlieren haben – entweder, weil sie karrieretechnisch eh schon auf dem Abstellgleis stehen, sie den Arbeitgeber sowieso wechseln wollten oder sie von Alter her nah an der Rente sind.
Mercedes sagt, dass es bei Mercedes „keine Entgeltdifferenz aufgrund des Geschlechts, Herkunft oder anderer persönlicher Merkmale“ gebe. Vielmehr richte sich die Höhe des Entgelts „nach der Arbeitsaufgabe – unter Berücksichtigung von Wissen und Können, Verantwortung und Entscheidungsspielraum und selbstverständlich der individuellen Leistung der Person“. Klagen würden zudem nur sehr wenige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – und wenn, dann nur Leitende Führungskräfte. In Deutschland hat die Mercedes-Benz Gruppe rund 115.000 Beschäftigte. Die meisten davon sind tariflich gebunden.
2030 sollen 30 Prozent der Mercedes-Manager weiblich sein
Die Antwort auf die Frage, ob Frauen bei Mercedes fair bezahlt werden, ist für den Konzern entscheidend: Mercedes strebt an, mehr leitende Führungspositionen mit Frauen zu besetzen. Im Jahr 2030 sollen bereits 30 Prozent der Manager weiblich sein. Aktuell soll der Anteil bereits bei rund 25 Prozent liegen, heißt es.
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„Die konsequente Umsetzung unserer Strategie zur Förderung von Frauen“, teilt Mercedes mit, „führt auch dazu, dass Frauen in leitenden Führungspositionen im Vergleich zu Männern im Schnitt zwischen vier und fünf Jahren jünger sind.“ Will heißen: Es ist kein Wunder, wenn Frauen dann erstmal weniger verdienen als die Altgedienten. Und so heißt es auch in Unternehmenskreisen, dass der frühere Aufstieg der Frauen zu einem erklärbaren Unterschied in der Vergütungshöhe führe.
In der Praxis liefert Mercedes selbst die Munition für die Klägerinnen. Eigentlich ist das Unternehmen hier vorbildlich unterwegs und gibt jedem Beschäftigten intern Transparenz. So kann jeder Beschäftigte sein persönliches „Entgelttransparenz-Dashboard“ im Intranet herunterladen. Das Dashboard, heißt es, berücksichtige die relevanten Entgeltbausteine. Die Beschäftigten könnten sich mit dem Entgelttransparenz-Dashboard mit allen anderen Beschäftigten der gleichen Entgeltgruppe beziehungsweise Ebene im Betrieb vergleichen, jeweils getrennt nach Frauen und Männern.
Dashboards von Mercedes legen Gehaltsunterschiede offen
Die WirtschaftsWoche konnte diverse dieser Dashboards einsehen. Dargestellt ist darauf das persönliche Entgelt eines Beschäftigten sowie das durchschnittliche Entgelt der weiblichen und der männlichen Vergleichsgruppe. Bei allen Dashboards, die die Redaktion einsehen konnte, blieben die Frauen beim Gehalt jedoch hinter den Männern zurück. Individuelle Gehaltsunterschiede, so Mercedes, seien möglich und seien „auf Basis objektiver Kriterien, wie beispielsweise individuelle Leistung oder Berufserfahrung erklärbar“.
Ob die bislang bekannten Fälle tatsächlich Einzelfälle sind oder nur die Spitze eines Eisberg, bleibt abzuwarten.
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