Werk in Leipzig EU-Gutachter: Hohe staatliche Fördergelder für BMW sind illegal

EU-Gutachter: Hohe staatliche Fördergelder für BMW illegal Quelle: dpa

Ein Rechtsexperte des EuGH empfiehlt, die staatliche Hilfe für ein Elektro-Auto-Werk des Autobauers BMW in Leipzig zu kappen. Die in Aussicht gestellten Subventionen seien zu hoch.

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Der Autobauer BMW hat schlechte Chancen, seine Klage gegen eine Beihilfeentscheidung der EU-Wettbewerbshüter vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) durchzubringen. In seinen Schlussanträgen empfahl der EuGH-Generalanwalt Evgeni Tanchev am Mittwoch, die Beschwerde abzuweisen (Rechtssache C-654/17 P). Die in Aussicht gestellten Subventionen für die Errichtung der Produktionsanlagen für die Elektro-Modelle i3 und i8 in Sachsen seien zu hoch, erklärte Tanchev. Die EuGH-Richter folgen der Empfehlung häufig. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Die EU-Kommission hatte 2014 eine staatliche Beihilfe für die Fertigung von BMW-Elektroautos in Leipzig nur teilweise gebilligt. Von den angemeldeten 45 Millionen Euro Regionalbeihilfe waren demnach nur 17 Millionen Euro für das Vorhaben nötig - die Differenz zwischen den Investitionskosten in Leipzig und denen in München.

BMW klagte dagegen unterstützt vom Land Sachsen – aber auch das EU-Gericht erklärte 2017 die geplanten Hilfen für zu hoch. Letzte Instanz ist nun der EuGH. Der Generalanwalt führte nun weiter aus, dass die EU-Kommission nach geltendem Recht den Förderbetrag auf die Mehrkosten von 17 Millionen Euro im Vergleich zu einer Werkserrichtung in München begrenzen dürfe und nicht nachweisen müsse, dass der Restbetrag tatsächlich zu Wettbewerbsverzerrungen geführt hätte.

Das Urteil des EuGH fällt voraussichtlich in den kommenden Monaten.

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