Die Aktionärsklagen
Zahlreiche Anleger fordern Schadenersatz, weil sie nach Bekanntwerden von „Dieselgate“ im September 2015 zunächst hohe Wertverluste bei Aktien und Anleihen hinnehmen mussten. Diese solle ihnen VW erstatten. Ihr Argument: Das Management hätte den Kapitalmarkt deutlich früher über die Probleme informieren müssen.
Entsprechende Vorwürfe der Marktmanipulation haben auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf den Plan gerufen, sie ermittelt gegen VW-Konzernchef Matthias Müller. Dabei geht es um dessen Amt im Vorstand der Porsche SE, dem Haupteigner von Volkswagen. Auch Müllers Vorgänger Martin Winterkorn sowie der Ex-VW-Finanzvorstand und heutige VW-Chefaufseher Hans Dieter Pötsch sind im Visier. Zuvor hatten schon die Braunschweiger Strafverfolger solche Untersuchungen gestartet – dort außerdem gegen den VW-Kernmarken-Chef Herbert Diess. Volkswagen ist der Überzeugung, alle Regeln eingehalten zu haben.
Das Volumen der bisherigen Anlegerklagen geht bereits in die Milliarden. Am Landgericht Braunschweig soll hierzu ein sogenanntes Kapitalanleger-Musterverfahren laufen, in dem ähnliche Ansprüche aus inzwischen gut 1500 Einzelklagen stellvertretend gebündelt verhandelt werden können. Die Sparkassen-Fondstochter Deka Investment wird dabei Musterklägerin. Das Verfahren könnte sich über Jahre hinziehen.
Strafrechtliche Ermittlungen jenseits der Marktmanipulation
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt zudem wegen des Verdachts auf Betrug. Allein hier geht es – einschließlich eines Verfahrens gegen Winterkorn – um fast 40 Beschuldigte. Gegen sechs weitere Personen laufen Untersuchungen im Zusammenhang mit falschen CO2-Angaben. Hinzu kommen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter, der zum Löschen von Daten aufgerufen haben soll. Anklagen gibt es bisher nicht.
In den USA ist die strafrechtliche Aufarbeitung schon weiter. Ende August wurde dort erstmals ein VW-Mitarbeiter wegen seiner Rolle im Abgas-Skandal zur Rechenschaft gezogen: Ein Detroiter Gericht brummte dem Ingenieur James Liang eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie eine Geldbuße von 200.000 Dollar auf. Unabhängig vom Vorgehen der Justiz gegen einzelne Verdächtige bildete ein vom FBI erarbeitetes „Statement of Facts“ die Grundlage für einen 4,3 Milliarden Dollar schweren Vergleich in strafrechtlichen Fragen.
Mit Oliver Schmidt, der im Januar in Miami vom FBI festgenommen wurde, sitzt ein weiterer Manager in Untersuchungshaft. Fünf weitere Mitarbeiter sind in den USA angeklagt – darunter der ehemalige Entwicklungschef der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer. Auch in anderen Ländern laufen Untersuchungen. In Deutschland ermitteln Staatsanwälte überdies gegen Mitarbeiter der Volkswagen-Töchter Porsche und Audi.