Autovermieter „Ab ins Gelände“ – Sixt gibt bei umstrittener Werbung nach

Der Autovermieter hatte mit dem Slogan geworben, obwohl die SUVs nicht im freien Gelände fahren dürfen. Nun hat Sixt im Rechtsstreit nachgegeben.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Autovermieter gibt im Streit um einen Werbeslogan nach. Quelle: dpa

Die Autovermietung Sixt hat im Rechtsstreit um eine SUV-Werbung mit dem Slogan „Ab ins Gelände“ nachgegeben. Das Unternehmen gab Ende Februar eine entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab, wie das Landgericht München I am Dienstag mitteilte.

Die Wettbewerbszentrale – eine Selbstkontrollorganisation der deutschen Wirtschaft – hatte gegen die Sixt-Werbung geklagt. Diese sei irreführend, schließlich dürften die Kunden die angepriesenen Autos gar nicht abseits der Verkehrswege im freien Gelände fahren.

Sixt hatte dagegen argumentiert, dass das Fahren auf Feld-, Wald- und Wiesenwegen erlaubt sei, sofern diese für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind.

Richter Wolfgang Gawinski schien in der mündlichen Verhandlung im Januar nicht von den Argumenten des Vermieters überzeugt: „Das ist nach momentaner Auffassung der Kammer nicht bloß eine werbeübliche Übertreibung“, sagte er damals. Nun gab Sixt kurz vor der ursprünglich für Donnerstag geplanten Entscheidung nach.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%