
Die Autovermietung Sixt hat im Rechtsstreit um eine SUV-Werbung mit dem Slogan „Ab ins Gelände“ nachgegeben. Das Unternehmen gab Ende Februar eine entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab, wie das Landgericht München I am Dienstag mitteilte.
Die Wettbewerbszentrale – eine Selbstkontrollorganisation der deutschen Wirtschaft – hatte gegen die Sixt-Werbung geklagt. Diese sei irreführend, schließlich dürften die Kunden die angepriesenen Autos gar nicht abseits der Verkehrswege im freien Gelände fahren.
Sixt hatte dagegen argumentiert, dass das Fahren auf Feld-, Wald- und Wiesenwegen erlaubt sei, sofern diese für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind.
Richter Wolfgang Gawinski schien in der mündlichen Verhandlung im Januar nicht von den Argumenten des Vermieters überzeugt: „Das ist nach momentaner Auffassung der Kammer nicht bloß eine werbeübliche Übertreibung“, sagte er damals. Nun gab Sixt kurz vor der ursprünglich für Donnerstag geplanten Entscheidung nach.