Banken Gericht: Commerzbank darf keine Strafzinsen auf Sparkonten erheben

Die Bank darf in Zukunft keine Gebühren mehr für Guthaben auf Sparkonten einziehen. Die entsprechenden Klauseln der Bank würden die Kunden benachteiligen, so das Gericht.

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Die Commerzbank hatte bis zur Zinserhöhung der EZB ab einer Grenze von 50.000 Euro Minuszinsen in Höhe von 0,5 Prozent im Jahr für Sparkonten von Neukunden erhoben. Quelle: dpa

Die Commerzbank hat am Freitagnachmittag gegen die Verbraucherzentrale Hamburg eine Niederlage vor Gericht kassiert. Die Bank darf künftig kein Entgelt für Guthaben auf Sparkonten verlangen, entschied ein Richter am Landgericht Frankfurt.

Die Klauseln der Commerzbank, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, benachteiligten unangemessen die Kunden und dürften nicht verwendet werden, hieß es in der Stellungnahme des Gerichts. Mit den Spareinlagen der Kunden arbeite die Bank, um Renditen zu erzielen. Doch mit den Strafzins-Klauseln würde das Institut die eigenen Betriebskosten „ohne eine echte Gegenleistung auf die Kunden abwälzen“, begründete das Gericht die Entscheidung.

„Wir freuen uns sehr, denn Banken können nun keinen Kosten mehr auf den Rücken der Verbraucher abwälzen“, sagte Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Commerzbank wollte sich zunächst zum Urteil nicht äußern.

Die Commerzbank hatte bis zur Zinserhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB) ab einer Grenze von 50.000 Euro Minuszinsen in Höhe von 0,5 Prozent im Jahr für Sparkonten von Neukunden erhoben. Nach der Zinswende im Juli änderte das Institut wie die meisten Banken diese Praxis. Doch Verbraucherschützer forderten eine gerichtliche Klärung, weil sich die Bank vorbehalte, wieder Verwahrentgelte einzufordern.

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