Banken Schweizer Banken sollen sich bei Gehältern abgesprochen haben

Die eidgenössische Wettbewerbsaufsicht sieht Hinweise, dass sich einige Schweizer Banken abgesprochen und Höchstgehälter festgelegt haben.

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Um welche Banken es sich handelt, ist noch nicht bekannt. Quelle: imago images/Panthermedia

Dutzende von Schweizer Banken sehen sich einer Vorabuntersuchung der eidgenössischen Wettbewerbsaufsicht gegenüber. Dabei geht es um die Frage, ob sich die Institute in Bezug auf die Vergütung von Nachwuchskräften in kartellrechtlich problematischer Weise abgesprochen haben. 

„Es geht um den Markt für junge Talente“, erklärte Patrik Ducrey, Direktor der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) am Mittwoch in einem Telefoninterview. „Wir haben Hinweise darauf, dass Arbeitgeber über Gehälter sprechen – nicht um Mindestgehälter, sondern um Höchstgehälter festzulegen.“

Um welche Institute es sich handelt, wollte Ducrey nicht sagen. Er gab lediglich an, dass es sich sowohl um „Großbanken als auch um Privatbanken“ in der Schweiz handele. Die 34 untersuchten Institute haben ihren Sitz in sechs deutschsprachigen Kantonen, wie die Weko Anfang der Woche mitgeteilt hatte.

Da der Anstieg der Verbraucherpreise die Forderung nach höheren Mitarbeitervergütungen bewirkt, stehen die Banken in ganz Europa unter Druck, ihre Personalkosten in Grenzen zu halten. Das duale Bildungssystem der Schweiz bringt jedes Jahr Tausende von Hochschulabsolventen und Lehrlingen hervor, die ins Bankensystem drängen. 

An der Wall Street hatten junge Banker nach der Pandemie die Chance auf Einstiegsgehälter von über 100.000 Dollar, da es an Personal mangelte. Credit Suisse Group AG und UBS Group AG gehörten zu den Instituten, die die Gehälter in die Höhe trieben, um neue Mitarbeiter zu gewinnen.

Sprecher der Credit Suisse und der UBS lehnten es ab, sich zu der Untersuchung zu äußern. Die Schweizerische Bankiervereinigung, die rund 260 Finanzinstitute vertritt, wollte sich ebenfalls nicht äußern.

Die Weko prüft nun, ob die „Informationsaustausche über die Löhne und Lohnbestandteile von verschiedenen Kategorien von Angestellten Anhaltspunkte für unerlaubte Abreden im Sinn des Kartellgesetzes darstellen“. Die Untersuchung könne bei Bedarf auf andere Unternehmen oder Kantone ausgeweitet werden.

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