Im Rechtsstaat gelten alle Angeklagten solange als unschuldig, bevor sie rechtskräftig verurteilt sind. Beim Kampf gegen Finanzkriminalität in den Vorstandsetagen werfen Staatsanwälte oder Zivilkläger den angeklagten Bankern meist Untreue oder Bilanzfälschung vor. Ausgerechnet diese Vorwürfe sind sehr schwer nachzuweisen.
Was Bilanzfälschung betrifft, retten sich die Angeklagten gern mit der Ausrede, die Details der Buchführung und Rechnungslegung nicht durchschaut zu haben. Schließlich mussten sie als Führungskräfte auf die Korrektheit ihrer Untergebenen und das Urteil der Wirtschaftsprüfer vertrauen und konnten nicht jeden Geschäftsvorfall einzeln durchleuchten. Es hängt also vom detektivischen Geschick der Ermittler und Ankläger ab, ob nachgewiesen werden kann, wer auf der Chefetage wann welches Detail kannte oder hätte kennen müssen.
Untreue schließlich kann nur bestraft werden, wenn sich der angerichtete Schaden beziffern lässt. Zudem erfordert dieser Vorwurf den Beweis, dass der Beschuldigte seine fremdes Geld vernichtende Entscheidung gefällt hat, obwohl der die schädlichen Auswirkungen kannte.
Dummheit auf der Chefetage ist also teuer, aber nicht unbedingt strafbar. Das soll gewissenhafte Vorstände vor Knast oder Geldstrafen schützen, die vertretbare Risiken eingegangen sind, sich aber verkalkuliert haben.
Ein Urteil, das den Geschädigten zu ihrem Geld zurückverhelfen könnte, ist also in München am wahrscheinlichsten zu erwarten. Eine Strafe für die Schuldigen stellt der mögliche Schadenersatz jedoch nicht dar, denn die Hypo Real Estate ist im Zuge der Krise verstaatlicht worden.
Die Kosten des Verfahrens trägt also in jedem Fall - der Steuerzahler.