




Dass ein Bouffier sich im Zweifelsfall hüten wird in aktuelle Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, zum Beispiel gegen die Deutsche Bank, von Oben einzugreifen, musste Fitschen klar sein, als er in verständlicher Erregung, die ein cooler Deutsch-Banker eben im Griff zu haben hat, bei Bouffier anrief, um sich über Fahndungsmaßnahmen gegen die Deutsche Bank zu beschweren, die er gelinde gesagt für unverhältnismäßig in ihrer Machart hielt. Deswegen darf man den Anruf bei Bouffier möglicherweise ungeschickt nennen. Ein rechtlicher, ein moralischer, ein politischer Fehler geschweige denn ein Skandal ist der Anruf von Fitschen bei Bouffier mitnichten.
Wer immer die Info, dass es diesen Anruf gegeben hat, zum Spiegel "durchgestochen" hat, das Ganze ist, auch mit dem Logo des Spiegel drauf, wahrhaft keine große Sache. Bei wem beschwert man sich, wenn Staatsanwälte und ihre Hilfsbeamten in den eigenen vier Wänden unflätig werden, ein bedrohliches Getue an den Tag legen oder unnötig neugierige Nachbarn anheizen oder gar die Medien anlocken?
Man kann sich bei den mit Schießeisen bewaffneten Beamten direkt beschweren. Nach Namen und Dienstgrad fragen usw. Man kann sich bei dem Einsatzleiter einer Fahndungsmaßnahme beschweren. Man kann auch den "General" anrufen oder dessen Justizminister oder dessen Häuptling, den Ministerpräsidenten. Anrufen darf man jeden Hoheitsträger. Auch und gerade, um sich zu beschweren.
Fünfhundert teils schwer bewaffnete Beamte
Es ist hier nicht bekannt, ob die Fahndungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft, die mit fünfhundert teils bewaffneten Mann in der Deutschen Bank anrückte, verhältnismäßig oder unverhältnismäßig war, aber wenn sie unverhältnismäßig war, durfte sich Fitschen auch an sehr hoher Stelle beschweren und das würde auch gelten, wenn er die Fahndungsmaßnahme sach- oder rechtsirrig für unverhältnismäßig gehalten hätte.
Ob die Präsenz von Schusswaffen zur Verhinderung von Datenvernichtung ein verhältnismäßiges Mittel sind oder überhaupt sein können, das darf man in Ansehung der bundesrepublikanischen Rechtsordnung, abstrakt gesprochen, a priori erst einmal bezweifeln. Wenn fünfhundert deutsche Beamte Schusswaffen benötigen, um die Flucht von Angestellten der Deutschen Bank aus ihrem Büro zu verhindern, dann fällt einem in der Tat nichts mehr dazu ein, außer Heinrich Heine: Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht. Prima facie des kolportierten Auftritts einer schwer "bewaffneten Streitmacht" der Staatsanwaltschaft wird es für die Art und Weise, wie die Fahndungsmaßnahmen, um die es schlussendlich nur ging, konkret ausgestaltet waren, erheblichen Erklärungsbedarf der Verfolgungsbehörden geben.
Der globale Imageschaden für die Deutsche Bank durch die sonderbaren Fahndungsmaßnamen der letzten Woche ist in der Tat nicht gering einzuschätzen und es gehört zu den Pflichten eines Vorstandschefs einen solchen Imageschaden, wenn er denn rechtswidrig durch die Staatsanwaltschaft verursacht wurde, zu verhindern und die Rechte der Bank zu verfolgen.
Banken
Eine andere Frage ist es natürlich, ob es besonders geschickt war Herrn Bouffier anzurufen. Fitschen war naiv, als er die Feigheit der hessischen Landesregierung negierte. Die Landesregierung musste seinen Anruf als Anzeige, notfalls als förmliche Strafanzeige, als Rechtsmittel, als förmliche Beschwerde begreifen. Sie konnte es jedenfalls mit jedem Recht der Welt tun. Und sie hätte eine entsprechende hausinterne Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Fahndungsmaßnahmen einleiten können, und nach allem, was man hört wohl auch müssen. Die Unterstellung Bouffiers, dass die Staatsanwaltschaft immer und ausnahmslos korrekt arbeitete, entbehrt tatsächlich wie auch rechtlich jeder Grundlage.
"Staatskundeunterricht" benötigen in der Tat diejenigen, die jetzt mit ihren gellenden Schreien das Verhalten von Fitschen unterschwellig oder besser unterirdisch zu kriminalisieren versuchen.