Bundestag Kündigungsschutz für Top-Banker gelockert

Der Standort Frankfurt soll von dem neuen Gesetz profitieren und so im Rahmen des Brexits für Arbeitgeber attraktiver werden. Quelle: REUTERS

Top-Banker mit Gehältern deutlich jenseits der 200.000 Euro werden leitenden Angestellten gleichgestellt und können künftig leichter gekündigt werden.

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Arbeitgeber können sich künftig leichter von Bankern mit einem Jahreseinkommen von deutlich über 200.000 Euro trennen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Brexit-Steuerbegleitgesetz, mit dem für diese Berufsgruppe der Kündigungsschutz aufgeweicht wird. Die Bundesregierung erhofft sich davon Anreize für Banken, nach dem Brexit ihr Geschäft nach Frankfurt zu verlagern. Sie schätzt, dass diese Regelung höchstens 5000 Banker großer Kreditinstitute betrifft.

Die Neuregelung gilt für sogenannte Risikoträger, deren Jahresgrundgehalt ohne Boni das Dreifache der Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung überschreitet. Das sind derzeit 241.200 Euro im Westen und 221.400 Euro im Osten. Sie werden im Kündigungsschutz leitenden Angestellten gleichgestellt. Von ihnen kann sich ein Arbeitgeber ohne weitere Begründung gegen Zahlung einer Abfindung trennen.

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