CFD-Verbot Wie die BaFin verhindern will, dass Verbraucher Haus und Hof verlieren

Erstmals hat die deutsche Finanzaufsicht BaFin ein Geldprodukt für Verbraucher verboten: Betroffen sind bestimmte riskante Börsenwetten, sogenannte CFDs mit Nachschusspflicht. Weitere Verbote von kundenschädigenden Angeboten werden wohl folgen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
CFD-Handel bei Privatanlegern. Quelle: Getty Images

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihr seit Dezember geplantes Verbot von besonders undurchschaubaren und riskanten Finanzwetten in die Tat umgesetzt. Es geht technisch gesprochen um Bonitätsanleihen mit Nachschusspflicht, mit denen Anleger mehr verlieren können als das eingezahlte Kapital.

„Damit haben wir bei einem der brennendsten Themen im Verbraucherschutz einen großen Fortschritt erzielt“, sagt Elisabeth Roegele, Chefin des BaFin-Ressorts für Wertpapieraufsicht. Erstmals sei von der Möglichkeit der Produktintervention Gebrauch gemacht worden. Der Grünen-Finanzpolitiker Gerhard Schick begrüßt das Verbot durch die Finanzaufsicht, auch wenn dieses seiner Meinung nach schon viel früher in die Tat hätte umgesetzt werden sollen.

Die BaFin hat allerdings erst 2015 den gesetzlichen Auftrag des direkten Verbraucherschutzes erhalten. Harte Markteingriffe wie ein Produktverbot waren daher zumindest in diesem Bereich nicht schneller möglich. Das Verbot betrifft Finanzwetten, sogenannte Contracts for Difference (CFDs), bei denen Anleger ihr Geld auf die Entwicklung einer Finanzkennzahl setzen, also eine Aktie, eine Währung oder einen Rohstoff.

Welche Wetten verboten werden

Dabei wird kein Geld in den zugrunde liegenden Wert investiert, sondern eine Wette mit dem Anbieter des Differenzkontrakts abgeschlossen. Es handelt sich also um Spekulationsprodukte mit großem Hebel, die mit hohen Gewinnen locken aber oft verheerende Verluste für Anleger zur Folge haben.

Konkret verboten sind ab August 2017 solche Wetten, bei denen eine Nachschusspflicht für den Anleger besteht. Setzt ein Verbraucher also 1000 Euro auf die Entwicklung des Goldpreises, so könnte er aufgrund der Nachschusspflicht weit mehr verlieren, als diesen Geldbetrag.

CFDs ohne Nachschusspflicht bleiben dagegen erlaubt. Die meisten großen CFD-Anbieter haben daher die bald verbotenen Produkte mit Nachschusspflicht schon vorsorglich aus dem Regal geräumt. Ein Problem bleiben ausländische Anbieter, die über das Internet auch hierzulande anbieten aber wegen ihres Sitzes in Steueroasen schwer zu Schadensersatz herangezogen werden können.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%