Cum-Cum-Steuertricks Deutschen Banken drohen millionenschwere Strafen

Das Bundesfinanzministerium hält Cum-Cum-Geschäfte großteils fürs rechtswidrig. Jetzt müssen deutsche Banken Nachzahlungen in Millionenhöhe befürchten.

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Transaktionen mit Aktien rund um den Dividendenstichtag halfen ausländischen Investoren. Quelle: dpa

Den deutschen Banken drohen millionenschwere Nachzahlungen und Strafen wegen unerlaubter Steuertricks mit Dividendenpapieren. Das Bundesfinanzministerium hat in einem Rundschreiben an die Finanzbehörden der Länder klargestellt, dass es die unter dem Schlagwort "Cum-Cum" bekannten Geschäfte in den meisten Fällen für rechtswidrig hält, wie die Finanzaufsicht BaFin am Dienstagabend mitteilte. Die Transaktionen mit Aktien rund um den Dividendenstichtag halfen ausländischen Investoren, die auf die Ausschüttung fällige Kapitalertragssteuer zu sparen. Deutsche Banken oder Fondsgesellschaften, die dabei mitspielten und die Aktien bis nach dem Stichtag übernahmen, wurden in der Regel mit einem Teil der Brutto-Dividende belohnt. Von ihnen sollen die Finanzämter die erstatteten Steuern nun zurückholen.

Bundesfinanzminister Schäuble will die Finanzämter in ganz Deutschland anweisen, sämtliche Dividendengeschäfte zwischen 2013 und 2015 auf unberechtigte Dividendensteuerbefreiungen und –erstattungen zu überprüfen.
von Christian Ramthun

Ein Missbrauch der Regelung sei immer dann anzunehmen, wenn klar sei, dass die Transaktionen - von denen es mehrere Spielarten gab - nur dazu dienten, Steuern zu sparen, heißt es in dem zwölfseitigen Schreiben aus Berlin. Davon sei auszugehen, wenn die Aktien 45 Tage vor und nach dem Stichtag hin- und hergereicht wurden. Auch Depotbanken, die die Aktien verwahrten, könnten möglicherweise zur Rechenschaft gezogen werden, erklärte das Ministerium.

Die BaFin befürchtet aus den Strafen und Steuerforderungen offenbar schwerwiegende Konsequenzen für die betroffenen Banken. In einem Fragebogen will sie von allen 1600 deutschen Instituten bis Mitte Oktober wissen, welche Belastungen sie daraus noch erwarten. "Cum-Cum" galt jahrelang unter vielen Anlegern als legaler Steuertrick. Zwar wurde dieses Steuerschlupfloch Anfang 2016 geschlossen. Es gab bislang jedoch für die Finanzämter keine Anleitung, wie sie mit Transaktionen vor 2016 umgehen sollen. "Die BaFin möchte sich insbesondere ein Bild darüber machen, welche Folgen sich für die Solvenz der Banken ergeben und ob weitere bankaufsichtliche Maßnahmen erforderlich sein könnten", heißt es in der Mitteilung der Behörde.

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